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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.10.2009 - 3 B 04.484   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,55023
VGH Bayern, 20.10.2009 - 3 B 04.484 (https://dejure.org/2009,55023)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2009 - 3 B 04.484 (https://dejure.org/2009,55023)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 3 B 04.484 (https://dejure.org/2009,55023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung ab Fortführung des Zwangspensionierungsverfahrens;Fortführung des Verfahrens zur Feststellung der Dienstunfähigkeit auch über den Eintritt des Altersruhestands hinaus;Ermittlungsbeamter - Eignung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 3 B 04.484
    Ebenso wie im Disziplinarverfahren dürfen auch im Zwangspensionierungsverfahren die formellen Bedenken nicht dadurch überspannt werden, dass aufgetretenen Verfahrensmängeln auch in solchen Fällen eine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen wird, in denen von vornherein feststeht, dass auch bei einem ordnungsgemäßen Verfahren der Sachverhalt nicht besser hätte aufgeklärt und die Belange des betroffenen Beamten nicht besser hätten wahrgenommen werden können (BVerwG, Urteil vom 28.8.1964, a.a.O.).

    Diese Verfahrensschritte sind in der Tat nicht geeignet, die Feststellungen zu ersetzen, die der Ermittlungsbeamte in dem förmlichen und mit besonderen Garantien zum Schutz des betroffenen Beamten ausgestatteten Ermittlungs- und Erörterungsverfahren hätte treffen müssen (BVerwG, Urteil vom 28.8.1964, Az. VI C 35.62, BVerwGE 19, 216 = BayVBl 1965, 68).

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner vom Kläger zur Bestätigung seiner Rechtsauffassung angeführten Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 28.8.1964, a.a.O.) über einen Sachverhalt zu befinden, der dadurch gekennzeichnet war, dass der Ermittlungsbeamte den Kläger der entsprechenden Vorschrift zuwider nicht zu den Zeugenvernehmungen geladen hatte, es außerdem verfahrenswidrig unterlassen hatte, dem Kläger den Inhalt eine möglicherweise verfahrenserhebliche Äußerung eines Polizeipräsidenten mitzuteilen, und schließlich die nicht eindeutigen Feststellungen eines amtsärztlichen Gutachtens ohne nähere Prüfung für sich als bindend erachtet hatte.

  • BVerwG, 22.10.1964 - II C 10.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 3 B 04.484
    Der Ermittlungsbeamte hat ein Verfahren durchzuführen, das (anders als das Widerspruchsverfahren) nicht der Überprüfung eines ergangenen Verwaltungsakts durch die Dienstbehörde dient, sondern der Vorbereitung - und etwaigen Verhinderung - des Verwaltungsaktes (der Ruhestandsversetzung) durch einen von der Dienstbehörde unabhängigen Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1964, Az. II C 10/63, ZBR 1965, 151).

    (so schon zu Art. 93 Abs. 1 Satz 1 BayBG 46 wie auch zu dem inhaltlich entsprechenden Art. 56 Abs. 1 Satz1 BayBG 60 BVerwG, Urteil vom 22.10.1964, Az. II C 10.63, ZBR 1965, 151).

    Im Urteil vom 22.10.1964 (a.a.O.) konnte es sie offen lassen, da bei der dort zu entscheidenden Fallgestaltung der Kläger im Widerspruchsverfahren durch den Ermittlungsführer nicht nochmals gehört worden war.

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 3.97

    Erledigung des Zurruhesetzungsverfahrens und Einbehaltung von Dienstbezügen.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 3 B 04.484
    Dies konnte aber nicht zu der - den Klagegegenstand bildenden - Nachzahlung der einbehaltenen Dienstbezüge führen, sofern die vorherige Dienstunfähigkeit festgestellt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997, Az. 2 C 3.97, DÖD 1998, 139).

    Doch führt die Erledigung des Zurruhesetzungsverfahrens wegen Dienstunfähigkeit nach Erreichen der Altersgrenze - wie bereits dargelegt - nicht zu der - den Klagegegenstand bildenden - Nachzahlung der einbehaltenen Dienstbezüge, wenn die vorherige Dienstunfähigkeit festgestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997, Az. 2 C 3.97, DÖD 1998, 139).

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 3 B 04.484
    Er steht Beamten und Dienststelle gleichermaßen fern (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2006, Az. 1 D 10/05, NVwZ-RR 2008, 190 = ZBR 2007, 163).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 2 M 203/02

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Kürzung der Beamtenbezüge; Amtsärztliches Gutachten …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 3 B 04.484
    Der Senat verweist insofern auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald (Beschluss vom 27.2.2003, Az. 2 M 203/02, ZBR 2004, 327 zu der für die vorliegende Fragestellung insoweit vergleichbaren Norm des § 46a Abs. 2 BBG), der er sich anschließt.
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 14.1447

    Relevanz von Einwendungen gegen Ruhestandsversetzung

    Rn. 9 Der Kläger hat innerhalb der Monatsfrist keine sachlich begründeten Einwendungen mit Relevanz für das Zwangspensionierungsverfahren vorgebracht, die für weitere Ermittlungen bezüglich der Frage der Dienstfähigkeit in Betracht zu ziehen gewesen wären (BayVGH, B.v. 20.10.2009 - 3 B 04.484 - juris Rn. 95); solche wurden von ihm im Übrigen auch nach Ablauf der Monatsfrist nicht vorgetragen.

    Auch unter Berücksichtigung des bis dahin erfolgten Vorbringens des Klägers, der sich nicht substantiiert zur Frage der Dienstfähigkeit geäußert hatte, bestand kein zusätzlicher medizinischer Klärungsbedarf (BayVGH, B.v. 20.10.2009 a.a.O. Rn. 94).

  • VGH Bayern, 26.11.2013 - 3 M 13.2180

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Übergangsvorschrift; Zuständigkeit des Senats; …

    Rn. 4 Nach dem mit der Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das BVerwG mit Beschluss vom 20. Januar 2011 (Az. 2 B 1.10) rechtskräftig gewordenen Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2009 (Az. 3 B 04.484) hat der Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen und ist somit nach § 54 Nr. 1 GKG a.F. Kostenschuldner.
  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 10 C 17.1174

    Zustellung eines Ausweisungsbescheids in Amtshilfe in der Justizvollzugsanstalt

    Zustellungen in Amtshilfe (Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 BayVwVfG) für eine andere Behörde sind grundsätzlich zulässig (…Sadler, VwVG/VwZG, 9. Aufl. 2014, § 5 VwZG Rn. 5 ff.;… Schlatmann in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVfG/VwZG, 11. Aufl. 2017, § 5 VwZG Rn. 2; Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Stand März 2018, Art. 5 VwZVG Anm. II.1.;… siehe auch BVerwG, U.v. 13.6.2001 - 6 A 1/01 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 20.10.2009 - 3 B 04.484 - juris Rn. 88;… BayVGH, B.v. 26.6.2002 - 2 B 97.615 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 C 13.1144

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; fehlende ladungsfähige Anschrift; …

    Diesbezüglich ist nicht allein das Gesundheitszeugnis vom 7. Dezember 2007, sondern der gesamte Verfahrensablauf in den Blick zu nehmen, der zu der Ruhestandsversetzung geführt hat (vgl. BayVGH v. 20.10.2009 - 3 B 04.484 - juris Rn. 147).
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