Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843
Dabei muss es sich um einen Sachverhalt handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st.Rsp., BVerfG vom 5.4.1990 BVerfGE 82, 30/38, vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 855). - KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen -insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (KG Berlin Beschluss vom 8.6.2006 NJW-RR 2006, 1577). - BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht wegen Vorbefassung mit …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843
Dabei muss es sich um einen Sachverhalt handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st.Rsp., BVerfG vom 5.4.1990 BVerfGE 82, 30/38, vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 855).
- VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).Die Ausnahme bei von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen so weit entfernten Entscheidungen, dass sie den Eindruck einer willkürlichen oder sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.), liegt angesichts der Orientierung des Verwaltungsgerichtshofs an o.g. allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen gerade nicht vor.
- VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
Ablehnung von Richtern wegen zu kurzer Fristsetzung
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 29.09.2014 - 22 CS 14.1834
Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2158
Ablehnung von Richtern wegen zu kurzer Fristsetzung
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Ablehnung von Richtern wegen zu kurzer Fristsetzung
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 17.11.2022 - 24 CS 22.1522
Keine Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VG Lüneburg, 30.08.2021 - 3 A 364/21
Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Jagd; Jagdausübungsberechtigter; …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur geboten, wenn die Verfahrensgestaltung oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht des Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (…vgl. zu Vorstehendem Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.2.2015 - 22 CS 15.33 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VG München, 29.01.2020 - M 19 K 16.32909
Erfolgloses Ablehnungsgesuch
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (…vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2161 - juris Rn. 16; B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.08.2012 - 3 B 09.1843 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ruhestandsversetzung eines Lehrers am Gymnasium wegen dauernder Dienstunfähigkeit; psychische Erkrankung; Vertretungserfordernis; eigene Durcharbeitung des Streitstoffs durch Rechtsanwalt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Würdigung der Ermittlungen des Ermittlungsbeamten im …
Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2012 - 3 B 09.1843
Rn. 10 Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung vom 23. August 2007 lehnte der Senat mit Beschluss vom 17. März 2009 (Az. 3 ZB 07.2219) zunächst ab.Rn. 11 Aufgrund der Anhörungsrüge des Klägers vom 3. April 2009 wurde das Verfahren 3 ZB 07.2219 fortgeführt (Beschluss des Senats vom 23.6.2009, Az. 3 ZB 09.826).
Rn. 34 Hinsichtlich des Untersuchungstermins am 30. August 2005 - Annahmeverweigerung des Briefs, der die Ladung vom 19. Juli 2005 enthielt - hält der Senat seine bereits im Beschluss vom 17. März 2009 (Az. 3 ZB 07.2219, RdNr. 19) geäußerte Auffassung, dass der Kläger unentschuldigt nicht zum vorgesehenen Untersuchungstermin erschienen ist, aufrecht.
- BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63
Revision/Vertretungszwang
Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2012 - 3 B 09.1843
Allein aufgrund dieses zeitlichen Ablaufs erachtet es der Senat für ausgeschlossen, dass der Streitstoff vom Prozessbevollmächtigten selbst gesichtet, geprüft und durchgearbeitet wurde (…vgl. Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2009, RdNr. 75 zu § 67: Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., RdNr. 40 zu § 67; BVerwGE 22, 38; BVerwG vom 16.12.1996, Az. 4 B 218/96, NJW 1997, 1865). - BVerwG, 16.12.1996 - 4 B 218.96
Verwaltungsprozeßrecht - Persönlich verfaßte Rechtsmittelschrift und …
Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2012 - 3 B 09.1843
Allein aufgrund dieses zeitlichen Ablaufs erachtet es der Senat für ausgeschlossen, dass der Streitstoff vom Prozessbevollmächtigten selbst gesichtet, geprüft und durchgearbeitet wurde (…vgl. Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2009, RdNr. 75 zu § 67: Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., RdNr. 40 zu § 67; BVerwGE 22, 38; BVerwG vom 16.12.1996, Az. 4 B 218/96, NJW 1997, 1865). - VGH Bayern, 23.06.2009 - 3 ZB 09.826
Anhörungsrüge (begründet); Aussetzung der Vollziehung (gegenstandslos)
Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2012 - 3 B 09.1843
Rn. 11 Aufgrund der Anhörungsrüge des Klägers vom 3. April 2009 wurde das Verfahren 3 ZB 07.2219 fortgeführt (Beschluss des Senats vom 23.6.2009, Az. 3 ZB 09.826).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2025 - 2 LA 70/20
Zulässigkeit eines persönlich angebrachten Ablehnungsgesuchs in Verfahren vor dem …
Die Regelung in § 44 Abs. 1 ZPO, wonach das Ablehnungsgesuch bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen ist und es vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden kann, verdrängt jedenfalls seit der Neufassung des § 67 VwGO durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) den in § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO für Prozesshandlungen vor dem Oberverwaltungsgericht nun normierten Vertretungszwang nicht (vgl. dazu die ausführliche Begründung in BVerwG…, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 8 B 64.12 -, juris Rn. 11 bis 14 m. w. N. zur Unzulässigkeit des von einem Prozessbevollmächtigten in Bezug genommenen persönlich gestellten Ablehnungsgesuchs von Beteiligten gegen Gerichtpersonen in Verfahren vor dem BVerwG; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 B 105.12 -, juris Rn. 3, 13 bis 16; vorgehend VGH München, Urteil vom 23. August 2012 - 3 B 09.1843 -, juris Rn. 22 ff. zu von Beteiligten persönlich verfassten Schreiben, die unter dem Briefkopf ihres Prozessbevollmächtigten eingereicht werden;… vgl. noch Meissner/Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, 46. EL August 2024, § 54 Rn. 48 m. w. N. sowie § 67 Rn. 67 m. w. N.). - VGH Bayern, 18.12.2019 - 3 B 19.2054
Versetzung in den Ruhestand aufgrund gutachterlich festgestellter …
Der Verwaltungsgerichtshof wies mit Urteil vom 23. August 2012 (3 B 09.1843 - juris) die Berufung des Beamten zurück. - VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2218
Mitwirkung von Richtern bei früheren Eilverfahren derselben Partei; kein …
Die vom Amtsarzt Dr. ... in den Gesundheitszeugnissen vom 18. Juli 2002 und 10. Januar 2003 festgestellte psychische Erkrankung des Klägers - die auch der Ruhestandsversetzung des Klägers wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Bescheid vom 22. April 2006 zugrunde lag - wurde im Übrigen auch in dem gegen die Ruhestandsversetzung gerichteten Berufungsverfahren mit Urteil des Senats vom 23. August 2012 (Az.: 3 B 09.1843) nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens bejaht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.03.2010 - 3 B 09.1843 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 3 B 09.1843
Dabei muss es sich um einen Sachverhalt handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr; vgl. BVerfG vom 5.4.1990 BVerfGE 82, 30/38; vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 855). - BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 3 B 09.1843
Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Auffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht regelmäßig nicht aus, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht offensichtlich willkürlich sind (stRspr; BVerwG vom 23.10.2007, NVwZ-RR 2008, 140 f.). - KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 3 B 09.1843
Auch unter Würdigung des klägerischen Vorbringens im Ablehnungsgesuch vom 15. Januar 2010 und in der Stellungnahme vom 12. Februar 2010 ist aber die Annahme nicht gerechtfertigt, die im Schreiben vom 21. Dezember 2009 zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung des Senats entferne sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen, dass sie aus der Sicht der Parteien nicht mehr verständlich sei und dadurch den Eindruck einer willkürlichen Einstellung der Richter des 3. Senats erwecke (vgl. KG Berlin vom 8.6.2006, juris RdNr. 7 = NJW-RR 2006, 1577). - BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht wegen Vorbefassung mit …
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 3 B 09.1843
Dabei muss es sich um einen Sachverhalt handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr; vgl. BVerfG vom 5.4.1990 BVerfGE 82, 30/38; vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 855).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".