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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2614
BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91 (https://dejure.org/1992,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1992 - 3 B 102.91 (https://dejure.org/1992,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 (https://dejure.org/1992,2614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für den Erfolg der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
    Ein derartiger Begriff legt das Mißverständnis nahe, daß die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz einen berufsständischen Status verleihe, was sie aber nicht tut (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179, 195).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
    Der Kläger meint, das Berufungsurteil weiche insofern vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - (BVerwGE 66, 367, 372, 373) [BVerwG 10.02.1983 - 3 C 21/82]ab, als es dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Anwendung des Heilpraktikergesetzes und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit nicht genügend Rechnung getragen habe.
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
    Im übrigen läge in einer unrichtigen Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall keine Abweichung i. S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 Nr. 260).
  • BVerwG, 15.09.2026 - 1 B 16.26
    Grundsatzbedeutung muss deshalb gerade der von der Vorinstanz entschiedenen Rechtsfrage selbst, nicht erst derjenigen Rechtsfrage zukommen, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache von der Vorinstanz anders entschieden worden wäre (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6).

    Klärungsbedürftig in einem Revisionsverfahren sind grundsätzlich nur solche Rechtsfragen, die die Vorinstanz entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen, wenn die Vorinstanz anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6 …und vom 16. März 2017 - 2 B 4.16 - Buchholz 239.1 § 50e BeamtVG Nr. 3 Rn. 12).

  • BVerwG, 02.07.2026 - 1 B 12.26
    Grundsatzbedeutung muss deshalb gerade der von der Vorinstanz entschiedenen Rechtsfrage selbst, nicht erst derjenigen Rechtsfrage zukommen, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache von der Vorinstanz anders entschieden worden wäre (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6).
  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …

    Eine Rechtsfrage, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt hat, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (Beschlüsse vom 2. Mai 1996 - BVerwG 1 B 194.95 - und vom 7. August 1996 - BVerwG 1 B 148.96 -), und zwar auch dann nicht, wenn sie sich bei einer anderen Entscheidung stellen würde (Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
  • BVerwG, 16.03.2016 - 1 B 19.16

    Inhalt der Auskunftpflicht des BAMF

    Klärungsbedürftig sind aber nur Rechts- oder Tatsachenfragen, die die Vorinstanz entschieden hat, nicht jedoch solche, die sich erst stellen würden, wenn die Vorinstanz anders entschieden hätte (…Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 152; BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6).
  • BVerwG, 11.11.2009 - 4 B 57.09

    Grünes Licht für Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens …

    Rechtsfragen, die sich stellen würden, wenn die Vorinstanz anders entschieden hätte, rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht (Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Die die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigende Rechtsfrage muß aber selbst - so wie sie entschieden worden ist - von grundsätzlicher Bedeutung sein und nicht erst die Rechtsfrage, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache - auf der Grundlage der vom Kläger für richtig gehaltenen Auffassung - anders entschieden worden wäre (Beschluß vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 -).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 6 BN 3.17

    Elektronische Wahl der Gremien einer Universität

    Rechtsfragen, die sich der Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können aber nicht zur Zulassung der Revision führen, weil ihre Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zu erwarten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6, vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 …und vom 21. März 2014 - 6 B 55.13 - Buchholz 442.09 § 23 AEG Nr. 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 24.09

    Zulässigkeit einer Revision zur Frage der Vereinbarkeit der Voraussetzungen einer …

    Ein grundsätzlicher Klärungsbedarf setzt aber voraus, dass die Rechtsfrage selbst - so wie sie entschieden worden ist - von grundsätzlicher Bedeutung ist und nicht erst die Rechtsfrage, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache anders entschieden worden wäre (Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der …

    Die angeblich unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall stellt keine die Zulassung der Revision eröffnende Abweichung dar (stRspr; vgl. Beschluß vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 Seite 5 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2016 - 3 PKH 6.16

    Vorliegen einer die Fähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen …

    Ein grundsätzlicher Klärungsbedarf setzt voraus, dass die Rechtsfrage selbst - so wie sie entschieden worden ist - von grundsätzlicher Bedeutung ist und nicht erst die Rechtsfrage, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache anders entschieden worden wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6 …und vom 7. Oktober 2009 - 9 B 24.09 - juris Rn. 6).

    Die - vermeintlich - unrichtige Rechtsanwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall ist aber keine Abweichung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17), sondern ein - hier aus Sicht der Klägerin bestehender - Subsumtionsfehler, der für sich genommen nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz führen kann.

  • BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2018 - 4 LA 56/17

    Entscheidungserheblichkeit berufungsgerichtlicher Rechtsfragen; Zulassung der …

  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02

    Einem weiträumigen Verkehr dienende oder zu dienen bestimmte Straßen - Zulassung …

  • BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08

    Voraussetzungen der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf …

  • BVerwG, 08.08.2023 - 5 B 14.22

    Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher

  • BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Mitwirkungspflicht eines …

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16

    Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Kindererziehungszuschlags

  • BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels …

  • BVerwG, 15.03.2010 - 9 B 91.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 19 A 4189/19

    Umfang der Begründung einer Bewertung einer unterrichtspraktischen Prüfung …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 4 LA 56/17

    Antrag auf Zulassung der Berufung eines über Griechenland eingereisten …

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 B 26.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2026 - 6 LA 41/24

    Rundfunkbeitrag: keine Befreiung von der Beitragspflicht aus Gewissensgründen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2021 - 19 A 4359/19
  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 BN 8.18

    Begründetheit einer Anhörungsrüge; Behauptung der unzutreffenden Bewertung eines …

  • BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
  • BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 52.16

    Voraussetzungen der Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …

  • BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05

    Notwendigkeit der Errichtung einer Umgehungsstraße zur Verbreiterung einer …

  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 32.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beschreibung der fachplanerischen …

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse einer Behörde hinsichtlich indirekter …

  • BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08

    Kriterien für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für …

  • BVerwG, 15.10.1996 - 3 B 68.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitution eines Vermögenswertes …

  • BVerwG, 13.03.2000 - 11 B 14.00

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Annahme der grundsätzlichen …

  • BVerwG, 17.09.2003 - 3 B 50.03

    Abweichung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei …

  • BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 30.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 16.10.2003 - 3 B 61.03

    Ermittlung des kommunalen Anspruchs am Anteilsvermögen nach § 4 Abs. 2 …

  • BVerwG, 17.04.2003 - 9 B 23.03

    Erfüllung der Mindestanforderungen an eine Divergenzrüge - Voraussetzungen für …

  • BVerwG, 30.04.1997 - 3 B 11.97

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsgrundsätzlichkeit im Revisionsverfahren - …

  • BVerwG, 10.06.2004 - 9 B 24.04

    Notwendigkeit einer rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage selbst - …

  • BVerwG, 12.01.2004 - 9 B 112.03

    Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan - Vorliegen einer willkürlichen …

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