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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.07.2024

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15278
BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23 (https://dejure.org/2024,15278)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2024 - 3 B 11.23 (https://dejure.org/2024,15278)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2024 - 3 B 11.23 (https://dejure.org/2024,15278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Fahrerlaubnis für regelmäßige Cannabiskonsumenten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2009 - 3 C 1.08 - die hier maßgebliche Regelung in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung alter Fassung ausgelegt und nicht beanstandet.

    Danach war bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ohne Hinzutreten weiterer Umstände - etwa fehlenden Trennungsvermögens - im Regelfall zu verneinen (BVerwGE 133, 186 Rn. 13 ff.).

    Der Senat hat sich in dem genannten Urteil vom 26. Februar 2009 - 3 C 1.08 - mit der Differenzierung zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Cannabiskonsum auseinandergesetzt.

    Er hat näher begründet, weshalb der Verordnungsgeber Fahrerlaubnisinhaber, die regelmäßig Cannabis konsumieren, bereits wegen der Konsumhäufigkeit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ansehen durfte (BVerwGE 133, 186 Rn. 16 - 18).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 - (DAR 2019, 637).
  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21

    Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23
    Die Regelung galt bis zum Inkrafttreten der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz am 1. April 2024, ist hier jedoch unverändert der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, weil maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also der Erlass des Widerspruchsbescheides vom 17. Juni 2015 ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2022 - 3 C 9.21 - BVerwGE 175, 206 Rn. 13 …und vom 30. August 2023 - 3 C 15.22 - NJW 2024, 1361 Rn. 8).
  • BVerwG, 30.08.2023 - 3 C 15.22

    Zur Verwertbarkeit von Alteintragungen für eine Fahrerlaubnisentziehung auf der …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23
    Die Regelung galt bis zum Inkrafttreten der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz am 1. April 2024, ist hier jedoch unverändert der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, weil maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also der Erlass des Widerspruchsbescheides vom 17. Juni 2015 ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2022 - 3 C 9.21 - BVerwGE 175, 206 Rn. 13 und vom 30. August 2023 - 3 C 15.22 - NJW 2024, 1361 Rn. 8).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23
    Rn. 6 Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung käme danach allenfalls in Betracht, wenn wesentliche, unerörtert gebliebene oder neue Gesichtspunkte die Durchführung eines weiteren Revisionsverfahrens erforderten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 1997 - 1 B 145.97 - NVwZ 1997, 1211 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23

    Zulassung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23
    Eine solche Frage hat regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dazu bestimmt ist, eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft herbeizuführen und eine solche Klärung mit der Revision nicht mehr zu erreichen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2024 - 6 B 64.23 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 23.04.2025 - 11 CS 25.203

    Vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ergangene Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Rn. 17 Es geht zunächst aus den im angegriffenen Beschluss vom 20. Januar 2025 dargelegten Gründen, auf die Bezug genommen wird (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO), zutreffend davon aus, dass die Entziehung im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2024 - 3 B 11.23 - ZfSch 2024, 533 Rn. 5;… U.v. 30.8.2023 - 3 C 15.22 - NJW 2024, 1361 Rn. 8 m.w.N.), hier bei Erlass des Entziehungsbescheids am 8. März 2024, rechtmäßig war.

    Die Regelung in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV, wonach regelmäßiger Cannabiskonsum die Fahreignung entfallen ließ, galt bis zum Inkrafttreten ihrer Änderung durch das Cannabisgesetz am 1. April 2024 und war wegen des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts unverändert der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 14.6.2024 - 3 B 11.23 - ZfSch 2024, 533 Rn. 5;… Derpa in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 2 StVG Rn. 54).

    Zudem hat es der Betroffene selbst in der Hand, das - offensichtlich keinen Erfolg versprechende - Hauptsacheverfahren nicht weiter zu verfolgen und nach dessen Abschluss einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen (vgl. auch BVerwG, B.v. 14.6.2024, a.a.O. Rn. 5, 11).

  • VG Ansbach, 03.01.2025 - AN 10 S 24.3086

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …

    Rn. 35 Die seit 1. April 2024 geltende Rechtslage unterscheidet zwischen einer Cannabisabhängigkeit (Nr. 9.2.3 der Anlage 4 zur FeV), dem Cannabismissbrauch (Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV) und einem fahrerlaubnisrechtlich unbedenklichen Cannabiskonsum (so auch: BVerwG, B.v. 14.6.2024 - 3 B 11.23, BeckRS 2024, 15306 Rn. 9 f.), welcher nach Vorstellung des Gesetzgebers gelegentlich oder auch regelmäßig erfolgen könne (BT-Drs. 20/11370 S.11).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2024 - 12 PA 27/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen eines KfZ nach …

    Die Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 109) am 1. April 2024 sind für den vorliegenden Fall ebenso unerheblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2024 - BVerwG 3 B 11.23 -, juris, Rn. 5) wie die Änderungen des § 24a StVG - namentlich in Gestalt der Einfügung eines Abs. 1a - durch das am 22. August 2024 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I Nr. 266).

    In Verfahren über Anfechtungsklagen gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ist der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt grundsätzlich derjenige des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2024 - BVerwG 3 B 11.23 -, a. a. O.), hier also derjenige des Erlasses der Entziehungsverfügung vom 28. März 2022 durch deren Zustellung (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.8.2020 - 12 LB 64/20 -, DAR 2021, 164 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 31) am 30. März 2022.

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BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2024 - 3 B 11.23 (https://dejure.org/2024,18556)
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