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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 115.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8630
BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 115.00 (https://dejure.org/2000,8630)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.2000 - 3 B 115.00 (https://dejure.org/2000,8630)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 2000 - 3 B 115.00 (https://dejure.org/2000,8630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob es zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geboten ist, einen Zuordnungsanspruch zu gewähren - Restitutionsberechtigung einer Gemeinde auf Grund Beteiligung an einer privatrechtlichen Gesellschaft und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96

    Voraussetzungen für die Schädigung eines Unternehmens im Sinne des …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 115.00
    Im - hier allein in Betracht zu ziehenden - Falle einer Unternehmensschädigung ist nämlich sowohl im Vermögensrecht wie im Vermögenszuordnungsrecht allein der rechtliche Träger des Unternehmens als der unmittelbar Geschädigte restitutionsberechtigt (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 ).

    Denn die insoweit einschlägigen Bestimmungen über das Quorum zur Wiederbelebung des alten Unternehmensträgers sollen nicht nur im Interesse eines reibungslosen Rückgabeverfahrens sicherstellen, dass die Mehrheit der Anteilseigner hinter dem Rückgabeantrag steht, sie sind vielmehr auch Ausdruck eines allgemeineren, die Unternehmensrestitution beherrschenden Rechtsgedankens, nämlich des Prinzips, dass die Rückgabe eines Unternehmens einen Zugriff voraussetzt, der sich gegenüber der Mehrheit der Mitglieder des Unternehmensträgers als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG darstellt, was bei einer Verschiebung (auch bei einer zwangsweisen) von Vermögen innerhalb des staatlichen Bereichs nicht der Fall sein kann (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1997, a.a.O. S. 56, 58).

    Soweit im Urteil vom 11. Dezember 1997 (a.a.O. S. 56) auch die Aussage enthalten ist, dass insoweit (Korrektur von Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen Bereichs) die die Verteilung des öffentlichen Vermögens regelnden Art. 21 und 22 EV und die in ihrem Gefolge erlassenen VZOG-Vorschriften vorrangig seien, darf dies nicht dahingehend missverstanden werden, dass in sämtlichen Fällen der staatlichen Beteiligung eine Zuordnung oder öffentliche Restitution der Anteile geboten sei.

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 115.00
    Selbst wenn man mit der Beschwerde das verfassungsrechtliche Willkürverbot als in materieller Hinsicht auch gegenüber einer Gebietskörperschaft durch einen gesetzgeberischen Akt verletzbar ansehen könnte (vgl. indessen BVerfGE 75, 192 ), rechtfertigt das Beschwerdevorbringen nicht die Beurteilung, es sei willkürlich, dass das Vermögens- bzw. Vermögenszuordnungsrecht Gebietskörperschaften, die früher mehrheitlich an Kapitalgesellschaften beteiligt waren, im Hinblick auf eine Rückübertragung von Anteilen schlechter stellt (eine Rückübertragung ausschließt) als natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die an solchen Unternehmen beteiligt waren.
  • BVerwG, 21.01.1997 - 3 B 169.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung bei Anteilseigentum an …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 115.00
    Mit Beschluss vom 21. Januar 1997 - BVerwG 3 B 169.96 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 18) hat der Senat entschieden, dass eine Gemeinde nicht deshalb restitutionsberechtigt im Sinne von Art. 21 Abs. 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV ist, weil sie an der privatrechtlichen Gesellschaft beteiligt war, die und deren (sämtliche) Vermögensgegenstände in Volkseigentum überführt worden sind.
  • BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95

    Offene Vermögensfragen: Berechnung des Quorums im Rahmen der …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 115.00
    Ebenso wie es denkbar ist, dass die vermögenszuordnungsrechtliche Restitution zugunsten öffentlicher Verwaltungsträger günstiger als zugunsten privater Restitutionsberechtigter ausgestaltet sein kann (vgl. Beschluss vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 20 S. 40 für fehlende Deckungsgleichheit der Bestimmungen in Bezug auf besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Zwangszugriffe), zwingt ein - hier als denkbar unterstelltes - verfassungsrechtliches Willkürverbot in Bezug auf die Rückverschaffung von Unternehmensbeteiligungen nicht dazu, private Unternehmensanteilseigner und staatliche (kommunale) insoweit strikt gleichzubehandeln.
  • VG Braunschweig, 11.07.2002 - 3 B 128/02

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Bedürfnisse des täglichen Lebens; …

    Ob der Hilfebedürftige diese Wohnung anmieten darf oder sich auf eine andere Wohnung verweisen lassen muss, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen über die sozialhilferechtliche Angemessenheit der Unterkunftskosten unter Berücksichtigung des Wunschrechts des Hilfebedürftigen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und 3 BSHG (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2001 - 5 C 9.01 -, info also 2002, 127 ff.; im Ergebnis ebenso schon B. d. Kammer v. 14.07.2000 - 3 B 115/00 - unter Berufung auf die Rechtsprechung des OVG Lüneburg, u.a. Urt. v. 25.02.1998 - 4 L 4261/96 -, NVwZ-RR 1999, 176 ff.).
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