Rechtsprechung
| BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abschluss eines Treuhandverhältnisses unter Verfolgungsdruck - Feststellung eines Vertreibungsschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 15.07.1971 - II A 466/69
- BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71
Wegen grundsätzlicher Bedeutung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung geeignet wäre, der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen (Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62]; Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG III B 55.71 -). - BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69
Begriff der beweiskräftigen Unterlage
Auszug aus BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71
Ablesen läßt es sich dann, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln läßt sich das Reinvermögen aus einer schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 72.69 - [BVerwGE 38, 129] mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 15.01.1970 - III C 148.68
Freie Verfügung eines Verfolgten über den Kaufpreis für ein Grundstück - …
Auszug aus BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71
Im übrigen hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG III C 148.68 - (Buchholz 427.207 § 6 Nr. 5) entschieden, daß Unklarheiten darüber, ob und in welchem Umfang der tatsächlich entrichtete Kaufpreis in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt ist, zu Lasten der Ausgleichsbehörden gehen. - BVerwG, 02.07.1969 - III C 72.69
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Auszug aus BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71
Ablesen läßt es sich dann, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln läßt sich das Reinvermögen aus einer schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 72.69 - [BVerwGE 38, 129] mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 18.04.1972 - III B 55.71
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Vorübergehende …
Auszug aus BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71
Wegen grundsätzlicher Bedeutung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung geeignet wäre, der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen (Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62]; Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG III B 55.71 -).
- BVerwG, 22.05.1986 - 3 C 64.84 Für diesen Fall mußte das Verwaltungsgericht aber in seine rechtlichen Erwägungen einbeziehen, ob ein Treuhandverhältnis vorgelegen hat mit der Folge, daß das auf den Gesellschafter B. übertragene Vermögen weiterhin den beiden jüdischen Mitgesellschaftern nach § 229 Abs. 2 LAG in Verbindung mit § 39 AO wirtschaftlich zuzurechnen gewesen wäre (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 3 B 134.71 - m.w.N., vom 19. September 1972 - BVerwG 3 B 115.71 -
und vom 19. Mai 1976 - BVerwG 3 B 95.74 - ). - BGH, 07.05.1974 - IX ZB 491/73
Rechtsmittel
Es ist über die grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange die Grundsätze über die Abhilfeentscheidung (BGH RzW 1972, 341; 344; 346) auch nach Regelung durch Vergleich anzuwenden sind (vgl. Revisionszulassungsbeschluß RzW 1973, 119 Nr. 35 d). - BGH, 05.02.1976 - IX ZR 162/72
Rechtsmittel
Auf folgendes wird hingewiesen: Nach bisherigem Recht war die Nachmeldung der Ansprüche auf Entschädigung des eigenen Freiheits- und Gesundheitsschadens wirksam, wenn bei der Geltendmachung des Freiheitsschadens am 23. Juli 1962 das Verfahren über die rechtzeitig beantragte Entschädigung für Schaden an Leben noch nicht endgültig abgeschlossen war (BGH RzW 1964, 272; 327; 1965, 71 Nr. 12; 277; 323; vgl. BGH RzW 1973, 119 Nr. 35 e; 227 Nr. 22; 1974, 185 Nr. 19). - BGH, 18.03.1975 - IX ZB 650/72
Rechtsmittel
Die gegensätzlichen Standpunkte in der Rechtsprechung zu dieser Frage (vgl. BGH RzW 1973, 119 Nr. 33 i) rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht.
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