Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 132.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Milchaufgabevergütungsverordnung (MAVVO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.02.1988 - I/2 E 1165/86
- VGH Hessen, 01.06.1992 - 8 UE 1421/88
- BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 132.92
- BVerwG, 25.06.1993 - 3 B 132.92
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.07.1989 - 5/88
Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
Auszug aus BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 132.92
Die Bedeutung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 (Rs 5/88, Slg. 1989, 2609) reicht weiter als die Beschwerde annimmt. - BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88
Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes
Auszug aus BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 132.92
Auch in dem Urteil des beschließenden Senats vom 15. November 1990 (BVerwG 3 C 42.88 - Buchholz 451.512 Nr. 27) ist es dem klagenden Pächter, der sich gegen die seinem Verpächter nach Rückgabe des Pachtbetriebes erteilte Bescheinigung über den Referenzmengenübergang wandte, nicht zugute gekommen, daß er den Betrieb von Pachtbeginn an von Bullenmast auf Milchproduktion umgestellt und somit die Zuteilung einer Referenzmenge erst ermöglicht hat.
- BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …
Der erkennende Senat hat diese Regelung in § 3 Abs. 2 MAVV mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht, für vereinbar erklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 3 B 132.92 - Buchholz 451.90 Nr. 118; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1994 - BVerwG 3 B 39.94 - Buchholz 451.90 Nr. 132; vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - Slg. 1994, I - 955, 976 bis 987). - VGH Hessen, 09.03.1994 - 8 UE 715/90
Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung an den Pächter eines …
Steht jedoch bei Rückgabe des Betriebes die Referenzmenge dem Verpächter zu, so ist es nicht nur zulässig, sondern sachgerecht und geboten, die Gewährung der Milchaufgabe-Vergütung im Falle eines Antrags durch einen Pächter von der Einwilligung des Verpächters abhängig zu machen (Hess. VGH, U. v. 01.06.1992 - 8 UE 1421/88 - und dazu BVerwG, B. v. 10.05.1993 - 3 B 132.92 -, Buchholz 451.90 Nr. 118 zu EWG-Recht; siehe auch Schlußanträge des Generalanwalts des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache 5/88, Bl. 170 R der Gerichtsakte sowie Stellungnahme der Kommission in dem Verfahren Rs 5/88, Bl. 121 der Gerichtsakte). - VGH Hessen, 06.03.1996 - 8 UE 3223/94
Rücknahme eines Milchaufgabevergütungsbescheides; zum Betriebsbegriff
Das Erfordernis der Einwilligung des Verpächters ist mit höherrangigem Recht und mit den vom Europäischen Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgestellten allgemeinen Grundsätzen zum Gemeinschaftsrecht (s. EuGH, U. v. 13.06.1989 - Rs 5/88 -, Slg. 1989, 2609; v. 24.03.1994 - Rs C-2/92 - Slg. 1994, 955) vereinbar (BVerwG, B. v. 10.05.1993 - 3 B 132.92 -, Buchholz Nr. 118 zu EWG-Recht, B. v. 14.09.1994 - 3 B 39.94 -, Buchholz Nr. 132 zu Europäisches Wirtschaftsrecht; Hess. VGH, U. v. 01.06.1992 - 8 UE 1421/88 -, Agrarrecht 1994, 369; U. v. 09.03.1994 - 8 UE 715/90 -, Recht der Landwirtschaft 1995, 94; U. v. 09.03.1994 - 8 UE 784/93 -). - BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94
Vorlage der Einwilligung des Betriebsverpächters durch den Betriebspächter beim …
In Anwendung der parallelen Vorschrift des § 3 Abs. 2 MAW hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß das Erfordernis der Einwilligung des Verpächters auch dann mit höherrangigem Recht vereinbar ist, wenn nicht der Verpächter, sondern der Pächter die Milchwirtschaft auf dem gepachteten Betrieb aufgebaut hat (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 3 B 132.92 - Buchholz 451.90 Nr. 118).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1993 - 3 B 132.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Beschwerde - Einstellung eines Beschwerdeverfahrens
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.02.1988 - I/2 E 1165/86
- VGH Hessen, 01.06.1992 - 8 UE 1421/88
- BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 132.92
- BVerwG, 25.06.1993 - 3 B 132.92
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 13.10.1993 - 8 TE 2283/93
Streitwertfestsetzung bei Streit um Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung
Da es vorliegend jedoch - wie oben aufgezeigt - nicht um die Verwertung der Referenzmenge in Form von abgabenfreier Lieferung von Milch geht, sondern um die Verwertung der Referenzmenge durch Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung, ist der als Milchrente zu gewährende Betrag festzusetzen (Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung: Beschluß vom 3. Februar 1993 - 8 UE 1419/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - 3 B 33.93 - Hess. VGH, Beschluß vom 1. Juni 1992 - 8 UE 1421/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1993 - 3 B 132.92 -).
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