Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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KVG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1
Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Klagebefugnis; subjektive Rechte; Rücknahme eines Verwaltungsakts. - Bundesverwaltungsgericht
KVG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1
Beteiligungsanspruch; Fernwasser; Fernwasserversorgung; Klagebefugnis; Rücknahme eines Verwaltungsakts; Vermögenszuordnung; Wasser; Wasserversorgung; subjektive Rechte
- Judicialis
KVG § 2 Abs. 1; ; KVG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch die Aufhebung eines die Ansprüche Dritter ablehnenden Bescheides; Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch die Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheides
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
KVG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1
Klagebefugnis; subjektive Rechte; Rücknahme eines Verwaltungsakts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögenszuordnungsrecht - Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Klagebefugnis; subjektive Rechte; Rücknahme eines Verwaltungsakts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.07.2006 - 27 A 74.06
- VG Berlin, 20.09.2006 - 27 A 74.06
- BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 1450 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99
Klagebefugnis der Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06
Diese werden vielmehr erst durch eine abschließende Sachentscheidung über das Zuordnungsbegehren berührt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).Erst der noch ausstehenden Zuordnungsentscheidung selbst kommt eine die Klagebefugnis der Klägerin begründende regelnde Wirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG zu (vgl. Beschlüsse vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24 = VIZ 2000, 26 und vom 2. August 2006 - BVerwG 8 B 61.06 - juris - zum Fehlen der Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheides).
- BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune; …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06
Die Rücknahme beschränkt sich auf den Umfang, in dem der Bescheid vom 10. August 1995 nicht bereits durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2002 - VG 27 A 204.95 -, bestätigt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - (BVerwGE 122, 350), aufgehoben worden ist. - BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84
Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06
Das Vorliegen dieser Sachurteilsvoraussetzung ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 m.w.N.). - BVerwG, 02.08.2006 - 8 B 61.06
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06
Erst der noch ausstehenden Zuordnungsentscheidung selbst kommt eine die Klagebefugnis der Klägerin begründende regelnde Wirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG zu (vgl. Beschlüsse vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24 = VIZ 2000, 26 und vom 2. August 2006 - BVerwG 8 B 61.06 - juris - zum Fehlen der Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheides).
- BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und …
Die Rechtsbehelfe der Klägerin zu 2 hiergegen blieben ohne Erfolg (VG Berlin, Urteil vom 20. September 2006 - 27 A 74.06 - BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 133.06 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18).Indem die seinerzeitige Klage der heutigen Klägerin zu 2 gegen den Rücknahmebescheid vom 28. November 2005 mangels Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 133.06 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18), wurde die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme nicht in den Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der späteren Zuordnung verlagert.
- VG Berlin, 23.01.2014 - 27 K 294.10
Übertragung von Vermögenswerten
Die Kammer wies diese Klage mit Urteil vom 20. September 2006 - VG 27 A 74.06 - ab; die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 133.06 - zurück.Eine solche Entscheidung wird durch den angefochtenen Rücknahme-Verwaltungsakt nicht getroffen, sondern die Möglichkeit hierzu lediglich wieder eröffnet; darin erschöpft sich der Inhalt des Rücknahme-Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 133.06 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
Rn. 54 Somit stellt die in Ziffer III.2 des angegriffenen Bescheides getroffene Feststellung nicht die abschließende Sachentscheidung über die von Gemeinden aus Sachsen und Sachsen-Anhalt gestellten Zuordnungsanträge, mit anderen Worten die Zuordnungsentscheidung selbst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007, a.a.O. Rn. 4), dar, insbesondere nicht eine Vorabentscheidung über kommunale Zuordnungsberechtigungen, und zwar entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht dem Grunde nach.
- VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16
Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb
Dagegen erhob die Klägerin zu 2 Klage, die das Verwaltungsgericht mit Gerichtsbescheid vom 21. Juli 2006 und Urteil vom 20. September 2006 - VG 27 A 74.06 - abwies; die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung zurück, die Klage sei unzulässig, weil die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten verletze (Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 133.06 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18 = juris).Da die Klagen gegen die jeweiligen Aufhebungsbescheide - VG 27 A 74.06, VG 27 K 294.10 und VG 27 K 295.10 - unzulässig waren, ist die Rechtmäßigkeit der Rücknahmeentscheidung mit der abschließenden, die Rechte der Klägerinnen berührenden Sachentscheidung zu prüfen (vgl. BVerwG Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 133.06 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18 = juris Rn 4).
- BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Rn. 7 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 133.06 - (…Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18 Rn. 4) im Anschluss an einen zum Vermögensrecht ergangenen Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - (Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24) klargestellt, dass die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten verletzt. - VG Berlin, 22.06.2016 - 29 K 108.14
Übertragung von Vermögenswerten; Ausgangsbescheid und fehlende Rechtskraft bei …
Die dagegen erhobene Klage der Beigeladenen zu 3 hatte keinen Erfolg (VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 21. Juli 2006 und Urteil vom 20. September 2006 - VG 27 A 74.06 - und BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 133.06 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18 = juris).
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