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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.2005 - 3 B 134.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24012
BVerwG, 16.03.2005 - 3 B 134.04 (https://dejure.org/2005,24012)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2005 - 3 B 134.04 (https://dejure.org/2005,24012)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2005 - 3 B 134.04 (https://dejure.org/2005,24012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzung für einen Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) - Pflicht der Gerichte zur Auseinandersetzung mit jeglichem Vorbringen in der Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2005 - 3 B 134.04
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02

    Pflicht zur Darlegung eines Grundes zwecks Zulassung einer Revision - Genaue …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2005 - 3 B 134.04
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen …

    Um das im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, muss eine solche Rechtsfrage bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben werden, der die Anerkennung ihrer grundsätzlichen, d.h. allgemeinen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. statt vieler, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91 f. [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] und vom 16. März 2005 - BVerwG 3 B 134.04 -).
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