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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14841
VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09 (https://dejure.org/2009,14841)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24.06.2009 - 3 B 135/09 (https://dejure.org/2009,14841)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 3 B 135/09 (https://dejure.org/2009,14841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berücksichtigung der Schwerbehinderung eines niedersächsischen Polizeivollzugsbeamten bei der dienstlichen Beurteilung sowie der Beförderungsauswahlentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    9 ; BeamtStG; 33 II ; GG; 128 I ; SGB IX; 95 II ; SGB IX
    Auswahlentscheidung; Beamter; Beurteilung, dienstliche; Hilfskriterien; Leistungsprinzip; Schwerbehinderung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Schwerbehinderung eines Polizeivollzugsbeamten bei der dienstlichen Beurteilung sowie der Beförderungsauswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schwerbehinderte Polizeibeamte in der dienstlichen Beurteilung

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehinderteneigenschaft als sozialer Belang ohne Qualifikationsbezug rechtfertigt keinen Anspruch auf vorrangige Auswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beurteilung, dienstliche; Hilfskriterien; Leistungsprinzip; Schwerbehinderung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03

    Schwerbehinderter; Beförderung; Hilfskriterium; Auswahl; Anhörung

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Vielmehr ist sie als sozialer Belang ohne Qualifikationsbezug anzusehen, dem ein Vorrang gegenüber leistungsbezogenen (Hilfs)Kriterien nicht eingeräumt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2003 - 2 ME 129/03 -).

    Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung sowohl des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 14. April 2003, a.a.O., m.w.N.) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Februar 1990 - 1 WB 36.88 -, juris, und Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 2 B 41.91 -, juris), dass die Schwerbehinderteneigenschaft einem schwerbehinderten Beamten - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - keinen Anspruch auf vorrangige Auswahl zu vermitteln vermag.

    Lediglich dann, wenn die aus dem Leistungsprinzip abgeleiteten Hilfskriterien eine Unterscheidung zwischen den konkurrierenden Bewerbern um eine Beförderungsstelle nicht mehr zulassen, beide Bewerber also aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung, in ihren Fähigkeiten und ihren Leistungen für die Beförderungsstelle als "absolut gleich geeignet" (BVerwG…, Beschluss vom 15. Februar 1990, aaO,) anzusehen sind, kann die Schwerbehinderteneigenschaft einen Vorrang zu Gunsten des Schwerbehinderten begründen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2003, a.a.O.).

    Gleiches gilt auch für die Verfassungsbestimmung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. April 2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung; …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl ist in solchen Fällen jedoch, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juni 2003 - 2 ME 123/03 -, juris, RdNr. 16 mit weiteren Nachweisen).

    Zudem bedarf die dienstliche Beurteilung nur dann einer näheren gerichtlichen Überprüfung, wenn der Antragsteller sie angefochten hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juni 2003, a.a.O., RdNr. 14).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris, RdNr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. Juni 2003, a.a.O., RdNr. 17; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juli 2008 - 3 A 278/06 -, UA S. 6).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris, RdNr. 17; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 05. Juni 2003, a.a.O., RdNr. 17; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juli 2008 - 3 A 278/06 -, UA S. 6).

    Zwar braucht der Zweitbeurteiler keinen unmittelbaren Eindruck von der Eignung und Leistung des Beurteilten zu haben (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, RdNr. 20 und Urteil vom 07. Juni 1984 - 2 C 54.82 -, juris RdNr. 26 m. w. N.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen, bei denen der Dienstherr nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden ist (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101 und vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. September 2006 - 2 ME 1137/06 -, juris, RdNr. 4).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. August 2003 (a.a.O.) klargestellt, dass leistungs- und eignungsbezogene Hilfskriterien, nach denen die Auswahl erfolgen soll, erst bestimmt werden dürfen, wenn sich nach den vorrangigen Kriterien der aktuellen Beurteilung und sodann der früheren Beurteilungen kein Vorsprung für einen der Bewerber ergibt.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung sowohl des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (…vgl. z.B. Beschluss vom 14. April 2003, a.a.O., m.w.N.) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Februar 1990 - 1 WB 36.88 -, juris, und Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 2 B 41.91 -, juris), dass die Schwerbehinderteneigenschaft einem schwerbehinderten Beamten - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - keinen Anspruch auf vorrangige Auswahl zu vermitteln vermag.

    Lediglich dann, wenn die aus dem Leistungsprinzip abgeleiteten Hilfskriterien eine Unterscheidung zwischen den konkurrierenden Bewerbern um eine Beförderungsstelle nicht mehr zulassen, beide Bewerber also aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung, in ihren Fähigkeiten und ihren Leistungen für die Beförderungsstelle als "absolut gleich geeignet" (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990, aaO,) anzusehen sind, kann die Schwerbehinderteneigenschaft einen Vorrang zu Gunsten des Schwerbehinderten begründen (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 14. April 2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 2 ME 1137/06

    Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung bei der Einweisung in …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen, bei denen der Dienstherr nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden ist (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101 und vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. September 2006 - 2 ME 1137/06 -, juris, RdNr. 4).

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe im Urteil vom 21. August 2003 ergibt sich aber, dass zumindest sämtliche Beurteilungen der Bewerber im zuletzt innegehabten Statusamt zu berücksichtigen sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. September 2006 - 2 ME 1137/06 -, juris, RdNr. 7; VG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 B 67/04 -, Entscheidungsdatenbank des OVG Lüneburg).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Der Glaubhaftmachung einer realistischen, nicht nur entfernten Möglichkeit einer für den Antragsteller positiven neuen Auswahlentscheidung bedurfte es nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., und vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, DVBl. 2003, 1524 f.).

    Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl ist in solchen Fällen jedoch, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juni 2003 - 2 ME 123/03 -, juris, RdNr. 16 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 72.85

    Beurteilung der Arbeitsleistung schwerbehinderter Beamten

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Hingegen darf eine möglicherweise geringere Quantität der Arbeitsleistung, soweit sie auf behinderungsbedingten Minderungen beruht, das Beurteilungsergebnis nicht negativ beeinflussen (Nr. 8.3 Satz 4 SchwbRichtl; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1988 - 2 C 72.85 -, juris, wonach § 13 Abs. 3 BLV dahingehend auszulegen ist, dass zur Wahrung des Leistungsgrundsatzes bei der Beurteilung Schwerbehinderter nur eine durch die Behinderung bedingte quantitative Minderleistung zu berücksichtigen ist ).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Zwar braucht der Zweitbeurteiler keinen unmittelbaren Eindruck von der Eignung und Leistung des Beurteilten zu haben (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, RdNr. 20 und Urteil vom 07. Juni 1984 - 2 C 54.82 -, juris RdNr. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …

    Auszug aus VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09
    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen, bei denen der Dienstherr nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden ist (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101 und vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. September 2006 - 2 ME 1137/06 -, juris, RdNr. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2003 - 2 M 105/03

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung einer schwerbehinderten Richterin

  • BVerwG, 22.10.1991 - 2 B 41.91

    Zum Anspruch eines Schwerbehinderten auf Übertragung eines höherwertigen …

  • OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94

    Polizeivollzugsdienst; Beförderung; Richtlinien; Quote; Frauenförderung

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1995 - 5 M 1525/95

    Schwerbehinderter; Auswahl; Beurteilung; Benachteiligungsverbot

  • VG Lüneburg, 26.10.2004 - 1 B 67/04

    Auswahlentscheidung; Befähigung; Beförderung; Beförderungsauswahl; Beurteilung; …

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …

  • VG Göttingen, 04.07.2012 - 1 A 16/12

    Beförderungsstelle; Organisationsermessen; Planstellenbewirtschaftung; …

    Nachdem die ersten fünf Stellen vergeben waren, wurde der Beklagten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Mitbewerbers S. durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 24.06.2009 (3 B 135/09) untersagt, eine der drei der Polizeiinspektion Q. /R. für den Monat April 2009 zugewiesenen und noch freien Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 10 mit einem der drei Beigeladenen des Verfahrens zu besetzen, bis über die Stellenbesetzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden sei.

    Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Beklagte zwei der noch drei freien Beförderungsstellen aus April 2009 mit zwei der Beigeladenen des Verfahrens 3 B 135/09 besetzt.

    Nachdem Herr S. erfahren hatte, dass die Beklagte beabsichtigte, die letzte freie Beförderungsstelle aus April 2009 mit dem dritten Beigeladenen des Verfahrens 3 B 135/09, Polizeikommissar T., zu besetzen, beantragte er erneut die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Göttingen.

    Rn. 12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die vom Gericht beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die Gerichtsakten zu den Verfahren 3 B 135/09 und 3 B 205/10 Bezug genommen.

    Denn hätte die Beklagte vor Besetzung der letzten freien Beförderungsstelle aus April 2009, die sie aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Verfahren 3 B 135/09 bis zum Abschluss des neuen Beurteilungsverfahrens für Herrn S. frei halten musste, der Polizeiinspektion Q. /R. weitere Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 10 zugeordnet, hätte sie Probleme gehabt, diese Stellen in der richtigen Rangfolge der Bewerber zu vergeben, und sie hätte das Risiko weiterer Konkurrentenstreitverfahren in Kauf nehmen müssen.

  • VG Düsseldorf, 24.11.2011 - 2 L 1435/11

    Grundschullehrer dB inhaltliche Ausschöpfung Hilfskriterien Schwerbehinderung …

    Anhaltspunkte dafür liefert der Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 24. Juni 2009 - 3 B 135/09 -, juris, RdNr. 42:.
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