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| BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 136.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit der Berufung nach altem Recht - Grundsatz des intertemporalen Prozeßrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 27.05.1997 - 12 L 2245/97
- BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 136.97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 136.97
Für alle anderen Fälle verbleibt es damit bei dem allgemein anerkannten Grundsatz des intertemporalen Prozeßrechts, wonach eine Änderung des gerichtlichen Verfahrensrechts auch alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren erfaßt und der Bürger nicht darauf vertrauen kann, daß das Prozeßrecht unverändert bleibt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 1975 - 2 BvR 135, 136, 137, 138, 139/75 - BVerfGE 39, 157 ; und vom 12. Juli 1983 - BvR 1470/82 - BVerfGE 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2004 - 19 A 3946/04
Wirksamkeit einer Rechtsmittelbelehrung bei Änderung des zuständigen Adressaten …
BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.1992 - 2 BvR 1631, 1728/90 -, BVerfGE 87, 48 (62 ff.) und 12.7.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76 (97 f.); BVerwG, Beschluss vom 24.9.1997 - 3 B 136.97 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 28, S. 4. - VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
Missbrauch der Asylantragstellung; Asylantragstellung; Begründungspflicht; …
Dies hat nach dem allgemein anerkannten Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, wonach eine Änderung des gerichtlichen Verfahrensrechts auch alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren erfasst und der Bürger nicht darauf vertrauen kann, dass das Prozessrecht unverändert bleibt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 und 1728/90 -, BVerfGE 87, S. 48 ff., zit. nach juris Rn. 39 f., 43 und 46; BVerwG, Beschluss vom 24. September 1997 - 3 B 136/97 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 28, zit. nach juris Rn. 7, jew.m.w.N.), hier die Anwendung der Neufassung des § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG zur Folge, womit die Antragsteller gegenüber der alten Rechtslage deutlich besser gestellt werden (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren vom 3. Mai 2013, BR-Drs. 218/13, zu Nr. 1). - VG Göttingen, 07.11.2013 - 2 B 783/13
Abschiebungsanordnung; aufschiebende Wirkung; Anordnung; Dublin-Verfahren; …
Dies hat nach dem allgemein anerkannten Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, wonach eine Änderung des gerichtlichen Verfahrensrechts auch alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren erfasst und der Bürger nicht darauf vertrauen kann, dass das Prozessrecht unverändert bleibt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 und 1728/90 -, BVerfGE 87, S. 48 ff., zit. nach juris Rn. 39 f., 43 und 46; BVerwG, Beschluss vom 24. September 1997 - 3 B 136/97 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 28, zit. nach juris Rn. 7, jew.m.w.N.), hier die Anwendung der Neufassung des § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG zur Folge, womit die Antragstellerin gegenüber der alten Rechtslage deutlich besser gestellt wird (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren vom 3. Mai 2013, BR-Drs. 218/13, zu Nr. 1); ihr Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist somit statthaft geworden.
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