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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.04.1997

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 19.02.1997 - 3 B 137/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4174
OVG Brandenburg, 19.02.1997 - 3 B 137/96 (https://dejure.org/1997,4174)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.1997 - 3 B 137/96 (https://dejure.org/1997,4174)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 (https://dejure.org/1997,4174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruch; Anfechtungsklage; Aufschiebende Wirkung; Begünstigender Verwaltungsakt; Errichtung von baulichen Anlagen; Bauvorbescheid; Teilbaugenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Interkommunaler Nachbarschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 484
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Dass eine Teilbaugenehmigung, welche die Errichtung von Teilen des zur Genehmigung gestellten Gesamtprojekts genehmigt, nicht nur feststellt, dass den vorab genehmigten Teilen des Vorhabens keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 74 Abs. 1 i.V.m. § 75 Abs. 1 BbgBO), sondern auch die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens, mithin u. a. seine Vereinbarkeit mit dem materiellen Abstimmungsgebot feststellt, hat der Senat bereits in dem - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die streitgegenständliche Baugenehmigung betreffenden - Eilverfahren ausgeführt (vgl. Beschluss vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484, 486).

    Dabei ist weniger auf den durch die Beigeladene in diesem Zusammenhang hervorgehobenen Beschluss vom 19. Februar 1997 (- 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484) abzustellen als auf den bereits erwähnten Beschluss vom 8. Mai 1998 (- 3 B 84/87 -, LKV 1998, 359), der ebenfalls die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino vergleichbarer Größe betraf.

    b) Eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 19. Februar 1997 im Verfahren 3 B 137/96 liegt ebenfalls schon im Ansatz nicht vor.

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 19. Februar 1999 - 3 B 137/96 - die Möglichkeit angedeutet, dass der Erklärungswert des Antrages vom 18. August 1994 und des hierzu ergangenen positiven Vorbescheids vom 23. August 1995 sich auch in diesem Sinne deuten lassen, dies jedoch im Ergebnis offen gelassen und auch die Deutung, dass mit dem Bauvorbescheid über die genaue Anordnung des Gebäudes und der Stellplätze entschieden werden sollte, für möglich gehalten.

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Errichtung eines Multiplex-Kinos, …

    Dass eine Teilbaugenehmigung, welche die Errichtung von Teilen des zur Genehmigung gestellten Gesamtprojekts genehmigt, nicht nur feststellt, dass den vorab genehmigten Teilen des Vorhabens keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 74 Abs. 1 i.V.m. § 75 Abs. 1 BbgBO), sondern auch die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens, mithin u. a. seine Vereinbarkeit mit dem materiellen Abstimmungsgebot feststellt, hat der Senat bereits in dem - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die streitgegenständliche Baugenehmigung betreffenden - Eilverfahren ausgeführt (vgl. Beschluss vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484, 486).

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss gleichen Rubrums vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 - die Möglichkeit angedeutet, dass der Erklärungswert des Antrages vom 18. August 1994 und des hierzu ergangenen positiven Vorbescheids vom 23. August 1995 sich auch in diesem Sinne deuten lassen, dies jedoch im Ergebnis offen gelassen und auch die Deutung, dass mit dem Bauvorbescheid über die genaue Anordnung des Gebäudes und der Stellplätze entschieden werden sollte, für möglich gehalten.

  • VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04

    Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt

    Denn mit dem Bauvorbescheid werden einzelne klärungsbedürftige Fragen vor Stellung eines Bauantrages und vor Erteilung einer Baugenehmigung verbindlich entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241 = NJW 1984, 1474 = BRS 40 Nr. 176; Urteil vom 03.02.1984 - 4 C 39.92 -, BVerwGE 69, 1 = NJW 1984, 1473 = BRS 42 Nr. 170; Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 14.85 -, NVwZ 1989, 863 = BRS 49 Nr. 168; Hess. VGH, Urteil vom 11.12.1991 - 4 UE 3721/89 -, NuR 1992, 283 = RdL 1992, 203; Urteil vom 17.08.2000 - 4 UE 2634/95 -, BRS 63 Nr. 84; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.04.1993 - 1 B 91.2198 -, NVwZ 1994, 307 = BRS 55 Nr. 164; Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.04.1997 - 1 S 149/97 -, BRS 59 Nr. 160; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.1996 - 11a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006 = BRS 58 Nr. 52; OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.1997 - 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484; Degenhart, DVBl. 1981, 994; Goerlich, NVwZ 1985, 90; Ortloff, NVwZ 1983, 705 u. NVwZ 1996, 647).
  • OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gemeinde; …

    Eine Teilbaugenehmigung trifft nicht nur eine Aussage darüber, dass den vorab genehmigten Teilen des Vorhabens keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 70 Abs. 1 Satz 2 BauO), sondern stellt darüber hinaus die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens fest (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 - BRS 59 Nr. 156; OVG Münster, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 B 523/96 - BRS 58 Nr. 150).
  • KG, 20.03.2006 - 24 U 48/05

    Architektenvertrag über Genehmigungsplanung: Dauerhafte genehmigungsfähige …

    Die Baugenehmigung führte nicht zum Erlöschen des Vorbescheids, da der damals geltende § 72 BauO dies so wie § 69 BbgBO jetziger Fassung und anders als § 78 Abs. 1 Satz 2 BbgBO in der Fassung vom 01.06.1994 (GVBl. I Seite 126) nicht vorsah (vgl. OVG Brandenburg NVwZ-RR 1998, 484, Rdnr. 23 nach juris).
  • OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

    Die Regelung setzt voraus, dass die Genehmigungsbehörde das gesamte Vorhaben in seinen wesentlichen Zügen einer vorläufigen summarischen Gesamtbeurteilung unterzieht[vgl. hierzu etwa Hornmann, HBO, 3. Auflage 2019, § 77 Rn 15, wonach dieses vorläufige positive Gesamturteil nicht erfordert, dass die Genehmigungsfähigkeit aller Teile und Einzelheiten des Vorhabens feststehen muss][vgl. hierzu etwa Hornmann, HBO, 3. Auflage 2019, § 77 Rn 15, wonach dieses vorläufige positive Gesamturteil nicht erfordert, dass die Genehmigungsfähigkeit aller Teile und Einzelheiten des Vorhabens feststehen muss] und dem Schutz der berechtigten Interessen der Bauherrinnen und Bauherren, denen im weiteren Verfahren nicht mehr entgegengehalten werden kann, dass das zur Genehmigung gestellte Projekt insgesamt nicht genehmigungsfähig ist.[vgl. etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.2.1997 - 3 B 137/96 -, BRS 59 Nr. 156][vgl. etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.2.1997 - 3 B 137/96 -, BRS 59 Nr. 156] Dass der Antragsteller durch die Teilbaugenehmigung vom 10.3.2022 unter dem Aspekt in eigenen subjektiven Nachbarrechten verletzt wird, kann nach dem Beschwerdevorbringen nicht festgestellt werden.
  • OVG Saarland, 24.01.2022 - 2 B 264/21

    Beschwerde, Teilbaugenehmigung, Aushub einer Baugrube für die Errichtung einer …

    Die Regelung setzt voraus, dass die Genehmigungsbehörde das gesamte Vorhaben in seinen wesentlichen Zügen einer vorläufigen summarischen Gesamtbeurteilung unterzieht[vgl. hierzu etwa Hornmann, HBO, 3. Auflage 2019, § 77 Rn 15, wonach dieses vorläufige positive Gesamturteil nicht erfordert, dass die Genehmigungsfähigkeit aller Teile und Einzelheiten des Vorhabens feststehen muss][vgl. hierzu etwa Hornmann, HBO, 3. Auflage 2019, § 77 Rn 15, wonach dieses vorläufige positive Gesamturteil nicht erfordert, dass die Genehmigungsfähigkeit aller Teile und Einzelheiten des Vorhabens feststehen muss] und dient letztlich dem Schutz der berechtigten Interessen der Bauherrinnen und Bauherren, denen im weiteren Verfahren nicht mehr entgegengehalten werden kann, dass das zur Genehmigung gestellte Projekt insgesamt nicht genehmigungsfähig ist.[vgl. etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.2.1997 - 3 B 137/96 -, BRS 59 Nr. 156][vgl. etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.2.1997 - 3 B 137/96 -, BRS 59 Nr. 156] Dass der Antragsteller durch die Teilbaugenehmigung vom 13.8.2021 unter dem Aspekt in eigenen subjektiven Nachbarrechten verletzt wird, kann nach dem den Prüfungsumfang des Rechtsmittelgerichts begrenzenden Beschwerdevorbringen nicht festgestellt werden.
  • VG Karlsruhe, 03.07.2003 - 11 K 4/03

    Nachbarklage einer Erbengemeinschaft; Bindungswirkung einer Teilbaugenehmigung

    Zwar geht von einer Teilbaugenehmigung eine zumindest faktische Bindungswirkung hinsichtlich der grundsätzlichen baurechtlichen Zulässigkeit nicht nur der ausdrücklich beschiedenen Teile, sondern auch des Gesamtvorhabens aus (so für das jeweilige Landesrecht OVG Brandenburg, Entsch. v. 19.02.1997, 3 B 137/96, NVwZ-RR 1998, 484; Hess. VGH, Beschl. v. 11.12.1995, 4 TG 1337/95, NVwZ-RR 1997, 10; Urt. v. 26.4.1990, 4 UE 1256/86, NVwZ-RR 1991, 174; OVG NW, Beschl. v. 3.4.1996, 11 B 523/96; VG Neustadt, a.a.O.; für Baden-Württemberg: Sauter, a.a.O., § 61, Rdnr. 7 und 11 ff.; vgl. auch Urt. v. 19.12.1985, 7 C 65/82, BVerwGE 72, 300 für eine atomrechtliche Teilgenehmigung; BVerwG, Entsch.
  • VG Cottbus, 06.12.2007 - 6 L 325/07

    Herstellung des Hausanschlusses im Wege der Ersatzvornahme

    Angesichts der vom Gesetzgeber für den Regelfall vorgenommenen Wertung überwiegt das letztere Interesse nur dann, wenn bei summarischer Prüfung ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zwangsmittelfestsetzung bestehen (Rechtsgedanke des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO; vgl. dazu: OVG Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 -, juris Rn. 19) oder ein atypischer Fall vorliegt.
  • VGH Bayern, 30.07.1999 - 26 NE 99.2007

    Verwaltungprozeßrecht: Keine Normenkontrollfähigkeit eines Bebaungsplanentwurfs

    Was die von der Antragstellerin befürchtete Rechtsschutzlücke betrifft, die sich aus der Erteilung von aufeinander aufbauenden Teilbaugenehmigungen ergebe, ist zu berücksichtigen, daß auch eine Teilbaugenehmigung die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit eines Gesamtvorhabens feststellt und insoweit auch auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten der Nachbargemeinde überprüft werden kann (…vgl. BayVGH a.a.O.; vgl. ferner OVG für das Land Brandenburg vom 19.2.1997 NVwZ-RR 1998, 484; OVG NW v. 3.4.1996 NVwZ-RR 1997, 401; Hess. VGH v. 11.12.1995 NVwZ-RR 1997, 10; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Art. 83 RdNr. 5; Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, Art. 83 RdNr. 12).
  • VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
  • VG Ansbach, 29.06.2015 - AN 9 K 14.01015

    Verpflichtungsklage; Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes; …

  • OVG Brandenburg, 22.10.1997 - 3 B 34/97

    Verletzung nachbarschützender Rechte durch Nutzung eines Baukörpers; …

  • VG Düsseldorf, 13.02.2006 - 9 L 209/06
  • VG Düsseldorf, 13.02.2006 - 9 L 196/06
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1997 - 3 B 137.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,24414
BVerwG, 24.04.1997 - 3 B 137.96 (https://dejure.org/1997,24414)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1997 - 3 B 137.96 (https://dejure.org/1997,24414)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1997 - 3 B 137.96 (https://dejure.org/1997,24414)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wörtliche Übereinstimmung einer Beschwerde mit früheren Beschwerden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.10.1994 - 11 B 125.94

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verwaltungsvorschriften …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1997 - 3 B 137.96
    Auf die Gründe der betreffenden Beschlüsse (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Oktober 1994 - BVerwG 11 B 125.94 -), die den Beteiligten bekannt sind, wird Bezug genommen (vgl. § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO).

    Auch die angefochtene Entscheidung gleicht früheren Entscheidungen des Berufungsgerichts, wenn man davon absieht, daß es in den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils vom 26. Mai 1994 - 8 UE 2465/93 -, das der Beschwerdeentscheidung des 11. Senats vom 11. Oktober 1994 - BVerwG 11 B 125.94 - zugrunde lag, um die Förderung der von dem Referenten J. G. durchgeführten Informationsveranstaltung vom 29. April bis 3. Mai 1991 in E. ging, während im vorliegenden Fall die Förderung der von dem Referenten E. P. durchgeführten Informationsveranstaltung vom 29. April bis zum 7. Mai 1991 in L. Streitgegenstand ist.

    Der beschließende Senat schließt sich ausdrücklich und vollinhaltlich den Ausführungen des 11. Senats in seinem Beschluß vom 11. Oktober 1994 - BVerwG 11 B 125.94 - an.

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