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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2002 - 3 B 139.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10305
BVerwG, 24.09.2002 - 3 B 139.02 (https://dejure.org/2002,10305)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2002 - 3 B 139.02 (https://dejure.org/2002,10305)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2002 - 3 B 139.02 (https://dejure.org/2002,10305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wahl des nutzungsartabhängigen Vervielfältigers; Zum Schädigungszeitpunkt bestehende wirtschaftliche Einheit; Entschädigung für die aus Rechtsgründen nicht mögliche Rückgabe eines tatsächlich unbebauten Grundstücks nach dem Entschädigungsgesetz; Hilfswert nach den ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EntschG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
    Entschädigungsbemessung; Teilgrundstück; Einheitswertfestsetzung; Ersatzeinheitswert; Hilfswert; Vervielfältiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 15.01.2014 - 5 B 57.13

    Teilflächenentschädigung; verspätetes Beschwerdevorbringen; Verfahrensmangel; …

    Rn. 13 Soweit die Beschwerde in ihrem nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingegangenen Schriftsatz vom 12. September 2013 (S. 7) erstmals vorträgt, das angegriffene Urteil weise eine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2002 (- BVerwG 3 B 139.02 - ZOV 2002, 367 f.) auf, ist das entsprechende Vorbringen - wie bereits oben erläutert - im Beschwerdeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.

    Insoweit lässt die Beschwerde insbesondere unberücksichtigt, dass der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2002 (a.a.O.) noch zur alten Rechtslage ergangen und damit durch die folgende Änderung des Entschädigungsgesetzes und den darauf fußenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2006 (…a.a.O.) überholt worden ist.

    Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde im Beschluss vom 24. September 2002 (a.a.O.) war § 3 EntschG in der Fassung, die bis zum Inkrafttreten des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes (EntschRÄndG) vom 10. Dezember 2003 (BGBl I S. 2471) galt.

  • BVerwG, 31.05.2006 - 3 B 148.05

    Teilflächenentschädigung; Teilgrundstück; Entschädigung; vorhandener …

    Der Beklagte stützt seine Nichtzulassungsbeschwerde zum einen darauf, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das ihn zur Gewährung einer höheren Entschädigung an die Klägerin verurteilt hat, vom Beschluss des Senats vom 24. September 2002 - BVerwG 3 B 139.02 - (ZOV 2002, 367) abweiche.
  • VG Leipzig, 14.08.2013 - 1 K 562/11

    Abgrenzung zwischen einem Grundstück im Rechtssinne und einem Flurstück; …

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 24.9.2002 - 3 B 139.02 -, [...], - auf den sich die Kläger in der mündlichen Verhandlung bezogen haben - darauf abgestellt hat, dass Grundstücksteilflächen eines ursprünglichen Buchgrundstücks verschiedene zuordnungs- bzw. restitutionsrechtliche Schicksale erleiden können und die Entschädigungsberechnung nach § 3 EntschG an die Eigenart des nicht rückgabefähigen Grundstücksteils anzuknüpfen sei und nicht auf die Qualität des ursprünglichen Buchgrundstücks bzw. andere rückgabefähiger Grundstücksteile, hat es in seinem Beschluss vom 31.5.2006 - 3 B 148.05 - ausgeführt, dass dieser Rechtsprechung durch die Fassung des § 3 EntschG seit dem 17.12.2003 die Grundlage entzogen sei.
  • VG Gera, 11.05.2005 - 2 K 372/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; land- und forstwirtschaftliche Flächen; …

    Bei der Festsetzung der Entschädigung geht es um die Entschädigung für die aus Rechtsgründen nicht mögliche Rückgabe eines tatsächlich unbebauten Grundstücks (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2002 - 3 B 139.02 - zitiert nach juris).
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