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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 150.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1925
BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 150.99 (https://dejure.org/1999,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1999 - 3 B 150.99 (https://dejure.org/1999,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1999 - 3 B 150.99 (https://dejure.org/1999,1925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Annahme fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Besitz einer nur zum einmaligen Konsum ausreichenden Menge eines Cannabisproduktes

  • archive.org

    Drogen - Die Anordnung eines Drogenscreenings kann bereits unter weiteren Voraussetzungen bei einmaligen Besitz von Cannabis gerechtfertigt sein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 345
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 150.99
    Das Beschwerdevorbringen genügt nicht den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 und NJW 1997, 3328 m.w.N.).

    Im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluß vom 19. August 1997, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 12.01.1999 - 3 B 145.98

    Drogenscreening wegen Haschischbesitzes - § 15b StVO

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 150.99
    Im übrigen ist das Oberverwaltungsgericht auch nicht von einschlägiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen; namentlich stimmen die entscheidungstragenden abstrakten Annahmen des Oberverwaltungsgerichts mit den im Beschluß vom 12. Januar 1999 - BVerwG 3 B 145.98 - formulierten überein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Rn. 23 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1999 - 3 B 150.99 -, NZV 2000, 345 f., vom 12. Januar 1999 - 3 B 145.98 - und vom 23. August 1996, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 A 3204/98 -, NJW 1999, 161 f.; ferner - unter eingehender Auswertung sachverständiger Aussagen - BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, NJW 2000, 304 (307).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Außerdem ist die Gutachtensanordnung nach der Rechtsprechung ausnahmsweise dann nicht ermessensgerecht, wenn besondere Umstände einen Betäubungsmittelkonsum des Fahrerlaubnisinhabers ausschließen, etwa weil sie dafür sprechen, dass er mit Betäubungsmitteln ausschließlich Handel getrieben hat (…vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1999 - 3 B 145.98 - juris Rn. 3; B.v. 30.12.1999 - 3 B 150.99 - NZV 2000, 345 = juris Rn. 4).
  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Voraussetzung ist allerdings insoweit, dass der Betroffene in der Gutachtensanordnung auf diese Folge hingewiesen wurde, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig war und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (BVerwG, B. v. 30.12.1999 - 3 B 150/99, NZV 2000, 345).
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