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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10953
BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00 (https://dejure.org/2000,10953)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2000 - 3 B 153.00 (https://dejure.org/2000,10953)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 3 B 153.00 (https://dejure.org/2000,10953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine unmittelbare Bundesaufgabe bei der Wahrnahme von Aufgaben der Zurverfügungstellung von Liegenschaften auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland für die Nutzung durch die WGT-Streitkräfte oder Streitkräfte anderer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß bei Nutzung …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
    Dabei setzt die vorgenannte Vorschrift freilich nicht voraus, dass der jeweilige Verwaltungsträger den Vermögensgegenstand am 25. Dezember 1993 als Eigentümer oder Verfügungsberechtigter genutzt hat, noch verlangt sie eine seit dem 1. Oktober 1989 fortbestehende Identität des Verwaltungsträgers; es genügt vielmehr, dass der Vermögensgegenstand sowohl am 1. Oktober 1989 als auch am 25. Dezember 1993 Verwaltungsaufgaben beispielsweise des Bundes gedient hat (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 265.95 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 6 m.w.N., Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13).

    Es kommt ferner auch nicht darauf an, ob der betreffende Vermögensgegenstand, soweit er am Stichtag für eine öffentliche Aufgabe genutzt worden ist, für diese Aufgabe "benötigt" wurde und "nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung dieser Aufgabe zurückübertragen werden" konnte (Urteil vom 21. Mai 1997 a.a.O.; vgl. bereits Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283 ).

  • BVerwG, 13.10.1995 - 7 B 265.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
    Dabei setzt die vorgenannte Vorschrift freilich nicht voraus, dass der jeweilige Verwaltungsträger den Vermögensgegenstand am 25. Dezember 1993 als Eigentümer oder Verfügungsberechtigter genutzt hat, noch verlangt sie eine seit dem 1. Oktober 1989 fortbestehende Identität des Verwaltungsträgers; es genügt vielmehr, dass der Vermögensgegenstand sowohl am 1. Oktober 1989 als auch am 25. Dezember 1993 Verwaltungsaufgaben beispielsweise des Bundes gedient hat (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 265.95 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 6 m.w.N., Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13).

    Dem kann auch nicht mit Aussicht auf Erfolg entgegengehalten werden, das Bundesverwaltungsgericht habe es im vorerwähnten Beschluss vom 13. Oktober 1995 (a.a.O., S. 11) als Zweck des Restitutionsausschlusstatbestandes beurteilt, den öffentlich-rechtlichen Körperschaften dadurch weiterhin die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
    Indessen setzt diese Annahme die Möglichkeit voraus, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geltend machen darf, durch den Gesetzgeber in materieller Hinsicht willkürlich behandelt worden zu sein, was jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht der Fall ist (vgl. BVerfGE 75, 192 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattung von gezahltem Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
    Abgesehen davon, dass zur Überzeugung des beschließenden Senats keine durchgreifenden Bedenken dagegen bestünden, dass im Ergebnis diese Vorschrift auch Gemeinden zugute kommen kann, weil das Grundgesetz Gemeinden staatsorganisationsrechtlich als Bestandteile von Ländern ansieht (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56 ), ist daher nicht sichtbar, inwieweit diese Vorschrift im Streitverfahren zugunsten der Klägerin ausschlagen könnte.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
    Es kommt ferner auch nicht darauf an, ob der betreffende Vermögensgegenstand, soweit er am Stichtag für eine öffentliche Aufgabe genutzt worden ist, für diese Aufgabe "benötigt" wurde und "nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung dieser Aufgabe zurückübertragen werden" konnte (…Urteil vom 21. Mai 1997 a.a.O.; vgl. bereits Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283 ).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
    Hieran hält er fest, zumal nach dem Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - der Bund im Sinne des Art. 134 Abs. 3 GG und von § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG einen Vermögensgegenstand für eigene Verwaltungsaufgaben auch dann benötigte, wenn er ihn nach dem Ende der Besatzungszeit einer verbündeten Streitmacht völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend zur militärischen Nutzung zur Verfügung stellte (entschieden für amerikanische bzw. NATO-Truppen).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
    Vielmehr knüpft die Vorschrift nur an den bereits in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 EV enthaltenen Grundsatz des Vorrangs des Funktionsprinzips (vgl. hierzu jüngst Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - m.w.N.) an und bestimmt - insoweit im Einzelfall sogar zum Vorteil von Restitutionsberechtigten -, dass es mit Blick auf einen geltend gemachten Restitutionsanspruch (nur) dann bei der sich an den Stichtagen 1. Oktober 1989 sowie 3. Oktober 1990 ausgerichteten Vermögenszuordnung zugunsten des Verwaltungsnutzers verbleibt, wenn am Stichtag des 25. Dezember 1993 eine von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG vorausgesetzte Nutzung zu beobachten war; anderenfalls kann sich nämlich ein Restitutionsanspruch durchsetzen.
  • BVerwG, 19.05.1998 - 3 B 273.97

    Ausschluss eines Restitutionsanspruch einer Gebietskörperschaft bei unzulässiger …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
    Der Senat hat im Beschluss vom 19. Mai 1998 - BVerwG 3 B 273.97 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 17) angenommen, dass die an den maßgeblichen Stichtagen erfolgte Nutzung eines Grundstücks durch sowjetische Truppen regelmäßig zu einer Zuordnung des Grundstücks an die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV führt.
  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als …

    Begünstigte ist allein die Körperschaft, die am Stichtag einen restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand für eine ihr obliegende Aufgabe gebraucht hat (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1995, 7 B 265/95 - zitiert in juris; Urteil vom 21. Mai 1997, 3 C 31/96 = VIZ 1997, 593-594; Beschluss vom 9. März 1999, 3 B 2/99 = VIZ 2000, 326-328; Beschluss vom 4. Oktober 2000, 3 B 153/00 - zitiert in juris).
  • VG Potsdam, 22.03.2004 - 15 K 496/01
    Die an den maßgeblichen Stichtagen erfolgte Nutzung eines Grundstücks durch sowjetische Truppen führt regelmäßig zu einer Zuordnung des Grundstücks an die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - 3 B 273.97 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 17, und vom 4. Oktober 2000 - 3 B 153.00 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 27).
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