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| BVerwG, 25.09.1996 - 3 B 157.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.07.1996 - 9 S 1106/96
- BVerwG, 25.09.1996 - 3 B 157.96
Wird zitiert von ... (5)
- VG Cottbus, 17.06.2021 - 3 K 368/16 Auch ist nach § 51 KrWG oder § 62 KrWG i.V.m. § 47 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KrWG die zuständige Behörde berechtigt, Entsorgungsnachweise zu fordern, weil nur so gewährleistet ist, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - OVG 3 B 157/96 -).
- VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20 Denn nur der geforderte Nachweis, der auch auf § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KrWG gestützt werden könnte, gewährleistet, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 - Beschluss der Kammer vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 27 m.w.N.).
- VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20 Denn nur der geforderte Nachweis, der auch auf § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KrWG gestützt werden könnte, gewährleistet, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 - Beschluss der Kammer vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 27 m.w.N.).
- VG Cottbus, 09.10.2019 - 3 L 442/19 Denn nur der geforderte Nachweis, der auch auf § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KrWG gestützt werden könnte, gewährleistet, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 - ; VG Cottbus, Beschlüsse vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 -, und vom 9. Mai 2016 - 3 L 122/16 -).
- VG Cottbus, 21.11.2024 - 3 K 869/22
Baurecht, Gefahrenabwehr, Grundverwaltungsakt, maßgebliche Sach- und Rechtslage, …
Denn nur der ordnungsgemäße Nachweis gewährleistet die ordnungsgemäße Entsorgung und sichert, dass nicht anderswo rechtswidrige Zustände geschaffen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 -, Beschluss der Kammer vom 06. Januar 2021 - 3 L 523/20 - juris, Rn. 27).
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