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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,74012
BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05 (https://dejure.org/2006,74012)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2006 - 3 B 172.05 (https://dejure.org/2006,74012)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 3 B 172.05 (https://dejure.org/2006,74012)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05
    Die hierfür maßgebliche Frage, ob der betreffende Vermögenswert kommunalen Aufgaben und kommunalen Dienstleistungen dient, ist nach dem Maßstab von Art. 28 Abs. 2 GG zu beurteilen, nämlich anhand der Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen entsprechenden Bezug haben, unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Funktion kommunaler Aufgabenwahrnehmung zu bestimmen (Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240 m.w.N.).

    Dass die Klägerin bei der Vergabe vorrangig und prägend leistende, lenkende oder vorsorgende Aufgaben, beispielsweise solche sozialpolitischer, kultureller oder infrastruktureller Art erfüllt hätte (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 a.a.O. ), ist auf der Grundlage der Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 133.02

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Schaffung …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05
    Sie darf nicht ausschließlich privatnützig sein, sondern muss in irgendeiner Weise der Allgemeinheit zur Verfügung stehen oder ihr zugute kommen (Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 3 B 133.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 19.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zuordnungsrechtliche Bewertung …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05
    Rn. 3 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, dass die Überlassung von Wochenendhausgrundstücken durch Gemeinden an Private zur Nutzung zu Erholungszwecken unter Ausschluss der Allgemeinheit keine kommunale Aufgabe ist, die zur Zuordnung solcher Grundstücke an die Gemeinden führt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. April 1997 - BVerwG 3 B 129.96 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 26, vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34 und vom 17. November 2005 - BVerwG 3 B 19.05 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2002 - 3 B 5.02

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verpachtung von …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05
    Rn. 3 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, dass die Überlassung von Wochenendhausgrundstücken durch Gemeinden an Private zur Nutzung zu Erholungszwecken unter Ausschluss der Allgemeinheit keine kommunale Aufgabe ist, die zur Zuordnung solcher Grundstücke an die Gemeinden führt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. April 1997 - BVerwG 3 B 129.96 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 26, vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34 und vom 17. November 2005 - BVerwG 3 B 19.05 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 3 B 129.96

    Voraussetzung für die Zulassung einer Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05
    Rn. 3 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, dass die Überlassung von Wochenendhausgrundstücken durch Gemeinden an Private zur Nutzung zu Erholungszwecken unter Ausschluss der Allgemeinheit keine kommunale Aufgabe ist, die zur Zuordnung solcher Grundstücke an die Gemeinden führt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. April 1997 - BVerwG 3 B 129.96 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 26, vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34 und vom 17. November 2005 - BVerwG 3 B 19.05 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06

    Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche …

    Rn. 9 a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Schaffung örtlicher Freizeit- und Erholungseinrichtungen zu den legitimen kommunalen Aufgaben gerechnet werden kann (Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - BVerwGE 115, 97 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 33 S. 10 f.; Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 3 B 133.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 37 und vom 20. Juni 2006 - BVerwG 3 B 172.05 -).
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