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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,54855
OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18 (https://dejure.org/2018,54855)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2018 - 3 B 186/18 (https://dejure.org/2018,54855)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2018 - 3 B 186/18 (https://dejure.org/2018,54855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 37 Abs. 1, GlüStV § 9, GlüStV § 21
    Ergebniswette; Ereigniswette; Dienstleistungsfreiheit; Kohärenz; Ermessen; Störer; Bestimmtheit; Selbstbindung; Leitlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 10.09.2018 - 3 B 174/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18
    Aus dem Gesagten ergibt sich schließlich, dass von einer reinen Wiederholung des Wortlauts von § 21 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 GlüStV keine Rede sein kann (SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2018 - 3 B 174/18 -, zur Veröffntl. bei juris vorgesehen, Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18
    Denn genauso wie es keine "Gleichheit im Unrecht gibt", besteht kein Anspruch auf eine Selbstbindung der Verwaltung, wenn dadurch gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde (BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 - 3 C 49/02 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18
    Vielmehr ist auch die Verwendung generalisierender Begriffe möglich, da durch die Anführung von Beispielen eine Konkretisierung ermöglicht wird (BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 24 ff. m. w. N.).
  • OVG Saarland, 06.12.2012 - 3 B 268/12

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; hier: Versagung der Anordnung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18
    Damit umfassen solche Wetten nur das Ergebnis eines beliebig gewählten Spielabschnitts, nicht aber das Endergebnis bei Ausgang des Spiels oder - bei § 21 Abs. 1 GlüStV - das Ergebnis bei Ausgang eines von den Spielregeln erfassten Spielabschnitts, etwa der Halbzeit eines Fußballspiels (…zum Vorstehenden NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 27 ff. m. w. N.;… OVG Bremen, Beschl. v. 24. Juli 2015 - 2 B 12/15 -, juris Rn. 27 m. w. N.; OVG Saarland, Beschl. v. 6. Dezember 2012 - 3 B 268/12 -, juris Rn. 14 f. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 11 LA 128/17

    Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten ; Bestimmtheit der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18
    Damit umfassen solche Wetten nur das Ergebnis eines beliebig gewählten Spielabschnitts, nicht aber das Endergebnis bei Ausgang des Spiels oder - bei § 21 Abs. 1 GlüStV - das Ergebnis bei Ausgang eines von den Spielregeln erfassten Spielabschnitts, etwa der Halbzeit eines Fußballspiels (zum Vorstehenden NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 27 ff. m. w. N.;… OVG Bremen, Beschl. v. 24. Juli 2015 - 2 B 12/15 -, juris Rn. 27 m. w. N.;… OVG Saarland, Beschl. v. 6. Dezember 2012 - 3 B 268/12 -, juris Rn. 14 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18

    Untersagung der Vermittlung bestimmter Sportwetten; hier: Live-Restzeitwetten, …

    Der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV steht einer Erweiterung des Wettangebots durch entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" ebenfalls entgegen (…vgl. zum Ganzen näher NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.).

    Als Livewetten können Restzeitwetten zudem auch deshalb nicht als zulässige Endergebniswetten angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit, d. h. die in dieser Zeit erzielten Tore, nicht im Endergebnis niederschlagen muss (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2019 a. a. O. Rn. 33, BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 a. a. O. Rn. 40, SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 12).

    Ergebnisse bestimmter beliebiger Spielabschnitte, auf die bei Live-Restzeitwetten gewettet würde, werden jedoch ebenso wenig angeführt wie Beispiele für zulässige Ergebniswetten (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 16 ff).

    Ein zeitlich flächendeckendes Vorgehen ist angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich, so dass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörde ankommt (…NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 a. a. O. Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 20).

    Eine fehlerhafte Störerauswahl ist in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht erkennbar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 23.07.2019 - 6 B 178/18

    Untersagung der Sportwettenvermittlung; kein strukturelles Vollzugsdefizit; …

    Diese zu einer Erweiterung des Wettangebots führende Auslegung widerspricht nicht nur dem Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV und der gesetzgeberischen Entscheidung, unter dem Gesichtspunkt der Kanalisierung des Wettangebots nur Endergebnis- und nicht Abschnittswetten als Livewetten ausnahmsweise nach § 21 Abs. 4 Satz 3 GlüStV zuzulassen (…vgl. dazu NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.).

    Im Gegenteil spricht die Entscheidung des Gesetzgebers, nur Endergebniswetten als Livewetten zuzulassen, gerade für ein enges Verständnis des Begriffs "Ergebnis"; einer erweiternden Auslegung steht Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV entgegen (…vgl. zum Ganzen näher NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.).

    Als Livewetten können Restzeitwetten zudem auch deshalb nicht als zulässige Endergebniswetten angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit, d. h. die in dieser Zeit erzielten Tore, nicht im Endergebnis niederschlagen muss (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2019 a. a. O. Rn. 33, BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 a. a. O. Rn. 40, SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 12).

    Ergebnisse bestimmter beliebiger Spielabschnitte, auf die bei Live-Restzeitwetten gewettet würde, werden jedoch ebenso wenig angeführt wie Beispiele für zulässige Ergebniswetten (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 16 ff.).

    Ein zeitlich flächendeckendes Vorgehen ist angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich, so dass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörde ankommt (…NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 a. a. O. Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 20).

  • VG Augsburg, 05.11.2019 - Au 8 K 18.897

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Damit umfassen solche Wetten nur das Ergebnis eines beliebig gewählten Spielabschnitts, nicht aber das Endergebnis bei Ausgang des Spiels oder das Ergebnis bei Ausgang eines von den Spielregeln erfassten Spielabschnitts (OVG Sachsen, B.v. 20.9.2018 - 3 B 186/18 - juris Rn. 12).

    Die Leitlinien treffen, wie bereits ausgeführt, keine positive Aussage zu den hier in Streit stehenden Live-Wetten (vgl. OVG Sachsen, B.v. 20.9.2018 - 3 B 186/18 - juris Rn. 17).

  • VG Augsburg, 10.03.2020 - Au 8 K 18.794

    Untersagung der Vermittlung einzelner Sportwetten

    Damit umfassen solche Wetten nur das Ergebnis eines beliebig gewählten Spielabschnitts, nicht aber das Endergebnis bei Ausgang des Spiels oder das Ergebnis bei Ausgang eines von den Spielregeln erfassten Spielabschnitts (OVG Sachsen, B.v. 20.9.2018 - 3 B 186/18 - juris Rn. 12).

    Die Leitlinien treffen, wie bereits ausgeführt, keine positive Aussage zu den hier in Streit stehenden Live-Wetten (vgl. OVG Sachsen, B.v. 20.9.2018 - 3 B 186/18 - juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 22.03.2021 - 3 B 56/21

    Gastronomiebetrieb; Corona; Kantine; Übernachtungsangebot

    Sofern dies nicht den jeweiligen Umständen des Falls geschuldet ist, gibt es nämlich kein Recht auf "Gleichbehandlung im Unrecht" (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats (Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris Rn. 20), die der beschließende Senat jüngst bestätigt hat (…Beschl. v. 19. Juli 2019 - 6 B 172/18 -, juris Rn. 19), besteht überdies auch keine inkohärente Vollzugspraxis im Bereich der Sportwetten, in dem etwa gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird.
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