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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34367
OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17 (https://dejure.org/2017,34367)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.08.2017 - 3 B 189/17 (https://dejure.org/2017,34367)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 (https://dejure.org/2017,34367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 2, § 28, § 29 Abs. 4 Sätze 2, 4, 5 GlüStV § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG § 33i GewO
    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte; Spielhalle

  • vdai.de PDF

    Zu den Anforderungen an das Vorliegen einer unbilligen Härte gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV: zu verneinen, wenn eine Konstellation vorliegt, die eine zwangsläufige oder eine regelmäßige Folge der gesetzgeberischen Zielsetzung ist, die Spielsucht durch die Beschränkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
    Da die Antragstellerin - worauf der Antragsgegner zutreffend hinweist - als nach deutschem Recht gegründete juristische Person mit Sitz in Deutschland dort Spielhallen betreibt, fehlt es auch an einem grenzüberschreitenden Bezug auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (zu beidem: BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 u. a. -, juris Rn. 51 sowie 83 ff. m. w. N.).

    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).

  • VG Dresden, 29.06.2017 - 6 L 752/17

    Übergangsfrist abgelaufen - auch in Sachsen müssen alle Spielhallen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
    beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 189/17 6 L 752/17.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 29. Juni 2017 - 6 L 752/17 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
    Da der mit Verbundverbot und Abstandsgebot verfolgte Hauptzweck, die Bekämpfung und Verhinderung von Glücksspielsucht, besonders schwer wiegt und es sich um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt, sind die durch die Regelungen bedingten Eingriffe in die Grundrechte der Spielhallenbetreiber verfassungsgemäß (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris Rn. 118 ff. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
    Mit dem Begriff sollen atypische, vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigte besonders gelagerte Fallkonstellationen einer die widerstreiten Interessen abwägenden Einzelfallentscheidung zugeführt werden können (BVerwG, Beschl. v. 4 September 2012 - 5 B 8/12 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
    Bei diesem Begriff handelt es sich um unbestimmten Rechtsbegriff, der der unbeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Urt. v. 19. April 1994 - 9 C 343/93 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
    Eine solche Interessenabwägung kommt dann in Betracht, wenn sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht abschätzen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -,juris Rn. 5;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2017, § 123 Rn. 25 f. m. w. N.).
  • VG Schwerin, 22.04.2015 - 7 A 382/13

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer neuen Spielhalle in Gebäude mit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
    Dasselbe gilt für die Frage, ob es sich bei dem sogenannten Verbundverbot in § 25 Abs. 2 GlüStV um eine das Mindestabstandsgebot des § 25 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen verdrängende Vorschrift handelt oder ob daneben auch die Mindestabstandsregelungen anwendbar bleiben (…für Spezialität des Verbundverbots Schmitt, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 25 GlüStV Rn. 9; anders wohl VG Schwerin, Urt. v. 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat und die dem Gesetzeszweck entsprechen, können keinen Härtefall begründen, da sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge - hier eine Verringerung von Anzahl und Dichte der Spielhallen - in der Regel nicht eintreten würde (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 22.08.2017 - 3 B 189/17 -, juris Rdnr. 15) .

    Der Gesetzgeber wollte mit der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV die regelmäßig eintretenden wirtschaftlichen Nachteile bei den Betreibern von Spielhallen erfassen und diesen innerhalb der großzügig bemessenen Übergangsfrist einen schonenden Übergang zu den strengeren Reglungen des Staatsvertrags und die Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle ermöglichen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 22.08.2017, a. a. O., Rdnr. 15).

  • VG Leipzig, 01.11.2017 - 5 L 791/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle

    Offen bleiben kann daher die Frage, ob es sich bei dem sogenannten Verbundverbot in § 25 Abs. 2 GlüStV um eine das Mindestabstandsgebot des § 25 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen verdrängende Vorschrift handelt oder ob daneben auch die Mindestabstandsregelungen anwendbar bleiben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017 - 3 B 189/17 -, [...] Rn. 9, m. w. N.).

    Offen bleiben kann vorliegend schließlich auch die Frage, ob aufgrund des als Verbot formulierten Wortlautes des § 25 Abs. 2 GlüStV , im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbundverbot die Anwendung der Härtefallregelung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV ausgeschlossen ist sowie gleichfalls auch die Frage, ob das sächsische Glücksspielrecht eine Befreiung nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV von dem Verbundverbot nach § 25 Abs. 2 GlüStV ermöglicht (vgl. hierzu: SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017, a. a. O., Rn. 10).

    § 18a Abs. 4 Satz 2 SächsGlüStVAG lässt Abweichungen von dem Mindestabstand unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts und der Lage des Einzelfalls, also unter örtlichen Gesichtspunkten, zu (SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017 - 3 B 189/17 -, [...] Rn. 14).

    Zu dem Vorliegen einer unbilligen Härte i. S. v. § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Zielsetzung führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.8.2017, a. a. O. Folgendes aus:.

    Dass gerade die Schließung der Spielhalle "C____ M____" zu einem derartigen wirtschaftlichen Einschnitt im Gesamtunternehmen der C____ M____ - Spielotheken GmbH führen könnte, hat die Antragstellerin jedoch nicht vorgetragen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017, a. a. O.).

  • VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
    Offen bleiben kann daher die Frage, ob es sich bei dem sogenannten Verbundverbot in § 25 Abs. 2 GlüStV um eine das Mindestabstandsgebot des § 25 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen verdrängende Vorschrift handelt oder ob daneben auch die Mindestabstandsregelungen anwendbar bleiben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017 - 3 B 189/17 -, [...] Rn. 9, m. w. N.).

    Offen bleiben kann vorliegend schließlich auch die Frage, ob aufgrund des Wortlauts des § 25 Abs. 2 GlüStV , wonach die Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht ist, ausgeschlossen ist, eine Ausnahme hiervon zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV ausgeschlossen ist sowie die Frage, ob das sächsische Glücksspielrecht eine Befreiung nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV von dem Verbundverbot nach § 25 Abs. 2 GlüStV ermöglicht (vgl. hierzu: SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017, a. a. O., Rn. 10).

    § 18a Abs. 4 Satz 2 SächsGlüStVAG lässt Abweichungen von dem Mindestabstand unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts und der Lage des Einzelfalls, also unter örtlichen Gesichtspunkten, zu (SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017 - 3 B 189/17 -, [...] Rn. 14).

    Zu dem Vorliegen einer unbilligen Härte i. S. v. § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Zielsetzung führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.8.2017, a. a. O. Folgendes aus:.

    Soweit die Antragstellerin ebenfalls angegeben hat, dass Schließungen einzelner oder mehrerer Spielhallen durch das Gesamtunternehmen wirtschaftlich nicht aufzufangen seien und daher unweigerlich zur Insolvenz führten, ist durch die Antragstellerin nicht vorgetragen, dass gerade die Schließung der Spielhalle 1 ("___ ___ im F_____ - ____ 4") zu einem derartigen wirtschaftlichen Einschnitt im Gesamtunternehmen führen könnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer …

    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat und die dem Gesetzeszweck entsprechen, können keinen Härtefall begründen, da sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge - hier eine Verringerung von Anzahl und Dichte der Spielhallen - in der Regel nicht eintreten würde (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 12 f.; Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 15).

    Der Gesetzgeber wollte mit der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV die regelmäßig eintretenden wirtschaftlichen Nachteile bei den Betreibern von Spielhallen erfassen und diesen innerhalb der großzügig bemessenen Übergangsfrist einen schonenden Übergang zu den strengeren Reglungen des Staatsvertrags und die Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle ermöglichen (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017, a. a. O., Rn. 15).

  • VGH Hessen, 16.09.2019 - 8 B 1481/19
    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat und die dem Gesetzeszweck entsprechen, können somit keinen Härtefall begründen, da sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge - hier eine deutliche Verringerung von Anzahl und Dichte der Spielhallen - in der Regel nicht eintreten würde (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 15).

    In Betracht kommen etwa besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig sein könnte (Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 8 B 1646/17 - Nieders. OVG…, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 258/17 -, juris, Rn. 22 f.; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 3 B 312/17 -, juris Rn. 17 f. und vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 f.).

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 2 GlüStV bzw. des § 15 Abs. 1 S. 3 HessSpielhG die regelmäßig eintretenden wirtschaftlichen Nachteile bei den Spielhallenbetreibern erfassen und diesen innerhalb der großzügig bemessenen Übergangsfrist einen schonenden Übergang zu den strengeren Regelungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrags bzw. des Spielhallengesetzes und damit die Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle ermöglichen wollte (Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. August 2017, a. a. O., Rn. 15).

    Davon ausgehend ist es eine typische und von Verfassung wegen hinzunehmende Konsequenz des Verbundverbots, wenn betroffene Spielhallenbetreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder ihren Betrieb gar ganz aufgeben müssen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. August 2017, a. a. O., Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21

    Spielhalle; Mindestabstand; Abweichung; Lage des Einzelfalls; Auskunft; …

    Rn. 14 Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (SächsGVBl. 2012 S. 275 - GlüStV 2012) die regelmäßig eintretenden wirtschaftlichen Nachteile bei den Betreibern von Spielhallen erfassen und diesen innerhalb der großzügig bemessenen Übergangsfrist einen schonenden Übergang zu den strengeren Reglungen des Staatsvertrags und die Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle ermöglichen wollte (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 15).

    Danach eintretende wirtschaftliche Schwierigkeiten und auch die Tatsache, dass Betreiber zur Aufgabe von Spielhallen gezwungen sind, gehören somit zu den regelmäßig eintretenden Nachteilen, die allein einen Härtefall und eine Abweichung nicht rechtfertigen können (…SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 16).

    Rn. 15 Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber darüber hinaus in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV 2012 eine Härtefallregelung für atypische Fälle vorgesehen hatte, die es ermöglichte, persönliche oder wirtschaftliche Umstände, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre, auch nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums zu berücksichtigen (…vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 a. a. O. Rn. 11 f.; Beschl. v. Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 15).

    Auch nach dieser Härtefallregelung konnten Konstellationen, die eine zwangsläufige oder jedenfalls eine regelmäßige Folge der gesetzgeberischen Zielsetzung sind, keinen Härtefall begründen, da sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge regelmäßig nicht eintreten würde (…SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 a. a. O. Rn. 12; Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 15).

  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit, …

    Ob ein "begründeter Einzelfall" i.S.v. § 11 Abs. 4 Satz 1 BremSpielhG vorliegt, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Überprüfung (…vgl. zum Begriff der "unbilligen Härte": ThürOVG, Beschl. v. 23.03.2018 - 3 EO 640/17 -, juris Rn. 36;… NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 36; OVG SL, Beschl. v. 22.08.2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14).

    Wirtschaftliche Einbußen und der Verlust von Einnahmemöglichkeiten sowie sonstige Belastungen, die mit der Schließung von Spielhallen verbunden sind, können allein regelmäßig keine Härte begründen (…vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 118;… NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 38; OVG SL, Beschl. v. 22.08.2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 16;… VG Köln, Urt. v. 16.11.2018 - 9 K 16288/17 -, juris Rn. 521).

  • OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17

    Spielhalle; Mehrfachkonzession; Härtefall; Folgerichtigkeit; …

    Rn. 13 Darüber hinaus spricht im vorliegenden Fall schon Einiges für die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass bei dem hier vorliegenden Fall eines Mehrfachbetriebs von Spielhallen an einem Standort von vornherein keine Befreiung im Rahmen eines Härtefalls möglich ist, weil § 25 Abs. 2 GlüStV ein ausnahmsloses Verbot vorsieht (näher SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 10 ff.).

    Es ist daher eine typische und von Verfassungs wegen hinzunehmende Rechtsfolge des hier in Streit stehenden Verbundverbots, dass der betroffene Spielhallenbetreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann und im Einzelfall seine Tätigkeit sogar einstellen muss (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Aus den in einem anderen Verfahren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 19) zwischen den Beteiligten eingeführten Angaben über die Geschäftsverhältnisse der Antragstellerin und ihrer Muttergesellschaft ergibt sich, dass die Antragstellerin ca. 320 Standorte mit über 2.300 Mitarbeiter betreibt (…SächsOVG a. a. O. Rn. 18).

  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17

    Härtefall; Mindestabstand; Abstandsgebot; Verbund; Auswahlentscheidung; …

    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 f.;… OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).

    Dabei kann offen bleiben, ob in dem vorliegenden Fall eines unzulässigen baulichen Verbundes von mehreren Spielhallen eine Ausnahme hiervon zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV überhaupt möglich ist (hierzu näher SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 9 ff. m. w. N.).

    Daher sind insbesondere auch die vom Antragsgegner gemachten und vom Verwaltungsgericht sinngemäß aufgegriffenen, nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 19 f. m. w. N.) zutreffenden Hinweise auf die hinter der Antragstellerin stehende Muttergesellschaft, die wiederum zu der finanzkräftigen sogenannten G.........-Gruppe gehört, nicht entkräftet worden.

  • VGH Hessen, 11.06.2018 - 8 B 2048/17

    Spielhallen im Verbund

    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat und die dem Gesetzeszweck entsprechen, können somit keinen Härtefall begründen, da sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge - hier eine deutliche Verringerung von Anzahl und Dichte der Spielhallen - in der Regel nicht eintreten würde (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rdnr. 15) .

    In Betracht kommen insoweit etwa besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig sein könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 8 B 1646/17 - Nieders. OVG, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 258/17 -, juris Rdnrn. 22f.; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 3 B 312/17 -, juris Rdnr. 17f. und vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rdnrn. 14f.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV bzw. des § 15 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG die regelmäßig eintretenden wirtschaftlichen Nachteile bei den Spielhallenbetreibern erfassen und diesen innerhalb der großzügig bemessenen Übergangsfrist einen schonenden Übergang zu den strengeren Regelungen des Staatsvertrags bzw. des Spielhallengesetzes und damit die Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle ermöglichen wollte (Sächs. OVG, Beschluss vom 22. August 2017, a. a. O., Rdnr. 15).

  • VGH Hessen, 12.06.2018 - 8 B 1903/17

    Ausnahme- bzw. Härtefallregelung für Spielhallen, einstweilige Duldung

  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18

    Spielhalle; Härtefall; Transparenzgebot; Monopol; Verbundverbot; …

  • OVG Sachsen, 05.06.2018 - 3 B 323/17

    Wirtschaftliche Sonderbelastung; Spielhalle; Duldung; Mehrfachbetrieb; Abstand; …

  • VG Cottbus, 02.10.2017 - 3 L 424/17

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 6 B 44/19

    Glückspielrechtliche Untersagungsverfügung; Verbundverbot; kein Verstoß gegen …

  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ; …

  • VGH Hessen, 31.01.2019 - 8 B 225/18

    Unbillige Härte bei Verbundspielhallen

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz; …

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17

    Härtefall; Spielhalle; Mindestabstand; Messung

  • OVG Sachsen, 04.09.2017 - 3 B 203/17

    Erlaubnis; Spielhalle; deklaratorisch; konstitutive Klarstellung; Härtefall; …

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
  • OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 640/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …

  • OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17

    Auskunftspflicht; Aussageverweigerungsrecht; Trennungsgebot; Gaststätte; …

  • VGH Hessen, 27.06.2018 - 8 B 231/18
  • VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren

  • VG Regensburg, 15.11.2022 - RN 5 S 22.1333

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Untersagung des Betriebs einer …

  • OVG Sachsen, 18.12.2017 - 3 B 312/17

    Mischlage; Bundesrecht; Landesrecht; Abstandsgebot; örtliche Besonderheit; …

  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17

    Abstand; Härtefall; allgemeinbildende Schule

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 1 LA 285/20

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle mit neun …

  • OVG Sachsen, 08.08.2018 - 3 B 351/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Verbundverbot; Härtefall; Mietvertrag; …

  • VG Saarlouis, 22.06.2018 - 1 L 722/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren

  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 3 B 369/18

    Umnutzungsbemühungen; Bestimmtheitsgebot; Weiterbetrieb einer Spielhalle; Abstand …

  • OVG Sachsen, 19.06.2018 - 3 B 326/17

    Bauleitplanung; Kanalisierungseffekt; Vorwegnahme der Hauptsache; Spielhalle; …

  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 3 B 310/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, ; Abstandsgebot; allgemeinbildende Schule; …

  • OVG Sachsen, 21.11.2017 - 3 B 296/17

    Härtefall; Mindestabstand; allgemeinbildende Schule; Spielhalle

  • OVG Sachsen, 09.11.2018 - 3 A 893/17

    Dienstleistungsfreiheit; Sachentscheidungskompetenz; Widerspruchsverfahren; …

  • OVG Sachsen, 01.03.2018 - 3 B 5/18

    Zumutbarkeit; Härtefall; Spielhalle; Standort; Investitionskosten; Zeitdauer

  • VG Saarlouis, 25.10.2018 - 1 L 1122/18

    Einstweilige Anordnung zum Fortbetrieb einer Spielhalle

  • VG Schleswig, 19.11.2019 - 12 B 53/19

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Weiterbetrieb einer …

  • OVG Thüringen, 17.04.2018 - 3 EO 638/17

    Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle

  • VG Münster, 31.10.2019 - 11 K 1213/18
  • OVG Sachsen, 29.06.2018 - 3 B 314/17

    Härtefall; Zeitpunkt der Erteilung; Erlaubnis; Mindestabstand

  • VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 54/19

    Lotterierecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

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