Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.05.2023 - 3 B 1948/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 24 Abs 1 AufenthG, Beschluss des Rates der EU 2022/382
Kein Anspruch nach § 24 Abs. 1 AufenthG für einen kriegsbedingt aus der Ukraine vertriebenen Drittstaatsangehörigen, dessen ukrainische Ehefrau in der Ukraine verblieben ist - Informationsverbund Asyl und Migration
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AUFENTHALTSERLAUBNIS; DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS; FAMILIENANGEHÖRIGER; UKRAINE
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AUFENTHALTSERLAUBNIS; DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS; FAMILIENANGEHÖRIGER; UKRAINE
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schutzgewährung für Familienangehörige
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2022 - 2 L 2494/22
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2022 - 3 B 1948/22
- VGH Hessen, 17.05.2023 - 3 B 1948/22
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2024 - 11 S 1425/23
Abgeleiteter vorübergehender Schutz für ukrainische Familienangehörige auf Grund …
Voraussetzung für die Gewährung vorübergehenden Schutzes an Familienangehörige im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 ist, dass auch der ukrainische Staatsangehörige, von dem der Schutz abgeleitet wird (vgl. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382), aufgrund der russischen Invasion aus dem Staatsgebiet der Ukraine vertrieben wurde (wie HessVGH, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 12 ff.).Rn. 22 Voraussetzung für die Gewährung vorübergehenden Schutzes an Familienangehörige im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 ist, dass auch der ukrainische Staatsangehörige, von dem der Schutz abgeleitet wird (vgl. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382), aufgrund der russischen Invasion aus dem Staatsgebiet der Ukraine vertrieben wurde (wie HessVGH, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 12 ff.).
Dies ergibt sich zunächst aus Wortlaut und Gesetzessystematik, denn der erste Halbsatz des Art. 2 Abs. 1 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 bezieht sich auf alle drei in den Buchstaben a bis c genannten Personengruppen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 12).
Ein Schutz für Staatsangehörige anderer Nationalitäten, deren Familie in der Ukraine verblieben ist, ist von diesem Schutzzweck nicht umfasst (vgl. HessVGH, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 15).
Solange der ukrainische Staatsangehörige sich noch auf dem Staatsgebiet der Ukraine befindet, hat er in der Bundesrepublik indes keinen aufenthaltsrechtlichen Status inne (vgl. HessVGH, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 17).
Diese sind vielmehr nicht anders als andere Drittstaatsangehörige zu behandeln, die sich zum Zeitpunkt der Invasion russischer Streitkräfte rechtmäßig in der Ukraine aufhielten (vgl. HessVGH, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 19).
- VG Aachen, 11.11.2024 - 8 L 783/24 Rn. 64 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 11 S 1425/23 -, juris, Rn. 22, und VGH Hessen, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 12 ff.
Rn. 67 Vgl. ebenso: Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 3 B 1948/22 -, juris, Rn. 16.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2024 - 18 B 1063/23
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche …
Rn. 42 In diesem Sinne auch: Hess. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 3 B 1948/22 -, juris, Rn. 12 und 15; beide Varianten als sprachlich möglich erachtend: VG Greifswald, Urteil vom 1. August 2023 - 2 A 404/23 HGW -, juris, Rn. 25.
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2026 - 11 S 1576/25
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 …
Schließlich dürfte es - soweit ersichtlich - der fast einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entsprechen, einen Aufenthalt im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Buchst. a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 als vor dem 24.02.2022 in der Ukraine verorteten Lebensmittelpunkt zu verstehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2023 - 10 C 23.1719 - juris Rn. 6 f.; HessVGH, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 13; VG Stuttgart, Beschluss vom 10.07.2025 - 3 K 5072/25 - juris Rn. 9 f. ; VG Darmstadt, Beschluss vom 17.02.2025 - juris Rn. 38; VG Ansbach, Beschluss vom 02.07.2024 - AN 5 K 24.269 - juris Rn. 39 f.; VG Berlin, Beschluss vom 03.06.2024 - 24 L 311/23 - juris Rn. 39; Kluth/Bohley, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 47. Edition, Stand: 01.01.2026, § 24 AufenthG Rn. 7; Zimmerer, in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 24. Edition, Stand: 01.01.2026, § 24 AufenthG Rn. 1.1; Fränkel, in: Hofmann, Ausländerrecht, 3. Auflage 2023. - VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 C 24.1047
Beabsichtigte Rechtsverfolgung, Aufenthaltserlaubnis, Vorübergehender Schutz, …
Voraussetzung für die Gewährung vorübergehenden Schutzes an Familienangehörige im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. c) Durchführungsbeschluss ist aber, dass auch der ukrainische Staatsangehörige, von dem der Schutz abgeleitet wird, aufgrund der russischen Invasion aus dem Staatsgebiet der Ukraine vertrieben wurde (HessVGH, B.v. 17.5.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 12 ff.;… VGH BW, B.v. 18.6.2024 - 11 S 1425/23 - juris Rn. 22).Solange der ukrainische Staatsangehörige sich jedoch - wie der Stiefvater der Klägerin - noch auf dem Staatsgebiet der Ukraine befindet, hat er in der Bundesrepublik keinen aufenthaltsrechtlichen Status inne, der von demjenigen seiner Familienmitglieder abweichen könnte (…VGH BW, B.v. 18.6.2024 - 11 S 1425/23 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 17.5.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 17).
- VG Karlsruhe, 19.04.2024 - 14 K 119/24
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ehegatte eines ukrainischen …
Zwar reiste der Antragsteller ohne seine Ehefrau in die Bundesrepublik ein, da diese zunächst in der Ukraine bleiben wollte (vgl. zu dieser Konstellation Hessischer VGH, Beschluss vom 17.5.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 12 ff.). - VG Köln, 11.09.2023 - 5 L 1495/23 Rn. 35 So auch VGH Kassel, Beschluss vom 17.05.2023 - 3 B 1948/22 - juris Rn. 12-15.
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Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 08.11.2022 - 3 B 1948/22 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2022 - 3 B 1948/22
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2022 - 2 L 2494/22
- VGH Hessen, 17.05.2023 - 3 B 1948/22
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