Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 22.03.2002 - 3 B 1971/02 |
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Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Eingliederungshilfe - vorläufige Zuständigkeit - Vorleistung nach SGB 9 § 14
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Hamburg, 09.10.2003 - 4 Bs 458/03
Anwendungsbereiche von § 14 SGB 9 und § 43 Abs 1 S 2 SGB 1
Soweit die Antragsgegnerin - wie von ihr geltend gemacht - den Antrag des Antragstellers vom 7. Juli 2003 tatsächlich in der Zweiwochenfrist des § 14 Abs. 1 SGB IX weitergeleitet hat - was der Beigeladene bestreitet - , und dieser entsprechend § 14 Abs. 2 SGB IX der für die Eingliederungshilfe vorläufig zuständige Leistungsträger (geworden) sein sollte, dürfte aus dieser (vorläufigen) Zuständigkeitsklärung nicht zu folgern, dass für eine vorläufige Leistungsgewährung nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB I - insbesondere in Fällen unzumutbarer Leistungsverzögerung - kein Raum ist (wie hier VG Braunschweig, Beschl. v. 12.6.2003 - 3 B 268/03 - , Juris;… Welti in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, § 14 Rdnr. 4;… Mrozinsky, SGB IX, § 14 Rdnr. 1, 32; offengelassen von VG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2002 - 13 VG 2413/2002 - , Juris, dort VERIS; a.A. VG Oldenburg, Beschl. v. 22.3.2002 - 3 B 1971/02 - mit krit. Anm. von Schumacher, RdLH 2002 S. 97, 98). - SG Aachen, 11.02.2004 - S 11 RJ 66/03
Rentenversicherung
Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht, sind nach § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX ein Unterfall der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, die wiederum nach § 40 Abs. 1 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) zur Eingliederungshilfe (§§ 39 ff BSHG) zählt und über die somit gem. § 4 Abs. 2 BSHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 28.08.2003 - 5 K 2279/00; Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2002 - 3 B 1971/02). - SG Aachen, 15.12.2004 - S 11 RA 3/04
Rentenversicherung
Angesichts dessen ist das dem Leistungsträger grundsätzlich nach den §§ 4 Abs. 2; 40 Abs. 1 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) eingeräumte Ermessen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2002 - 3 B 1971/02) dahingehend reduziert, dass jede andere (Grund-) Entscheidung ermessensfehlerhaft und somit rechtswidrig wäre. - VG Braunschweig, 13.11.2003 - 3 B 457/03
Eingliederungshilfe; vorläufige Leistungen; Weiterleitung; Zuleitung; …
2 A der Entscheidungsgründe in FEVS 54, S. 264 ff., VG Oldenburg, B. v. 22.03.2002 - 3 B 1971/02 -, OVG Lüneburg, B. v. 22.04.2002 - 12 ME 346/02 -, mit dem das Oberverwaltungsgericht die Überlegungen des VG Oldenburg zum Verhältnis von § 14 SGB IX zu § 43 SGB I billigt, Welti in Lachwitz/Schellhorn/Welti - HK-SGB IX, § 14 Rz. 3 und Haines in LPK, SGB IX, § 14 Rz. 12).
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