Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 20.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entschädigungsverpflichtung aus Völkerrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 03.10.1980 - VII VG L 48/79
- BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 20.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Auszug aus BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 20.81
Wie das Verwaltungsgericht dargelegt hat, ist durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 41, 126 und 41, 193 geklärt, daß der Ausschluß juristischer Personen von Entschädigung nach § 13 Abs. 1 RepG verfassungsgemäß ist.Daß mit dem Überleitungsvertrag die Bundesrepublik Deutschland nicht inhaltlich festgelegt wurde, in welcher Weise "Vorsorge" für eine Entschädigung "zu treffen" sei, hat das Bundesverfassungsgericht eingehend dargelegt (BVerfGE 41, 126 [169]).
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht, wie die Klägerin zu meinen scheint, am Ende seiner Entscheidung BVerfGE 41, 126 Zweifel oder Bedenken wegen des "ziemlich groben Schemas" des Gesetzes geäußert.
- BGH, 13.10.1969 - III ZR 187/68
Reparationsschädengesetz
Auszug aus BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 20.81
Die Beschwerde berücksichtigt im übrigen nicht, daß den angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eine umfangreiche wissenschaftliche Auseinandersetzung um die Verfassungsmäßigkeit des Reparationsschädengesetzes vorangegangen war und auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 52, 371) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 45, 250) sich mit diesem komplexen Fragenkreis befaßt hatten. - BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 67/70
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 2 RepG
Auszug aus BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 20.81
Wie das Verwaltungsgericht dargelegt hat, ist durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 41, 126 und 41, 193 geklärt, daß der Ausschluß juristischer Personen von Entschädigung nach § 13 Abs. 1 RepG verfassungsgemäß ist. - BVerwG, 27.06.1974 - III C 65.72
Gewährung von Entschädigung wegen Reparationsschäden für den Verlust eines Lkws - …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 20.81
Die Beschwerde berücksichtigt im übrigen nicht, daß den angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eine umfangreiche wissenschaftliche Auseinandersetzung um die Verfassungsmäßigkeit des Reparationsschädengesetzes vorangegangen war und auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 52, 371) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 45, 250) sich mit diesem komplexen Fragenkreis befaßt hatten.
- BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 24.87
Entschädigung eines Rückerstattungsschadens an einem Grundstück - Schäden durch …
Sie durften ebenso wie letztere nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Bereinigung des Staatsbankrotts des Deutschen Reichs abgewickelt werden (vgl. u.a. Urteile vom 27. Juni 1974 - BVerwG 3 C 65.72 - <BVerwGE 45, 250/254>, vom 13. Mai 1976 - BVerwG 3 C 15.75 - ; Beschlüsse vom 7. Dezember 1981 - BVerwG 3 B 20.81 - und vom 20. September 1984 - BVerwG 3 B 38.83 - ; BVerfGE 41, 126; BGHZ 52, 371). - BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen
Daß der Bundesgesetzgeber im übrigen von Verfassungs wegen (Art. 14 GG) nicht gehalten war, in Durchführung alliierter Vorschriften über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände entstandene Schäden im Rahmen des RepG höher zu entschädigen, als dies für andere dem Bereich der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden zuzurechnenden Schäden vorgesehen ist, die nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Bereinigung des Staatsbankrotts des Deutschen Reiches abgewickelt werden, hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen (vgl. hierzu auch: BVerfGE 41, 126; BGHZ 52, 371; BVerwGE 45, 250; Beschluß vom 7. Dezember 1981 - BVerwG 3 B 20.81 -).
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