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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1987 - 3 B 20.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2406
BVerwG, 12.11.1987 - 3 B 20.87 (https://dejure.org/1987,2406)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1987 - 3 B 20.87 (https://dejure.org/1987,2406)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1987 - 3 B 20.87 (https://dejure.org/1987,2406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1987 - 3 B 20.87
    Rechtliche Beziehungen einer Partei zu einer anderen haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten (konkretisierten) Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 1.86 <DVBl. 1987, 1073> und BVerwG 3 C 55.85 -).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 55.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzvorschriften

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1987 - 3 B 20.87
    Rechtliche Beziehungen einer Partei zu einer anderen haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten (konkretisierten) Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 1.86 <DVBl. 1987, 1073> und BVerwG 3 C 55.85 -).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …

    Gegenstand der Feststellungsklage muss ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muss "in Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits überschaubaren Sachverhalt streitig" sein (Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 57.66 - BVerwGE 38, 346 m.w.N. = Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 8 und vom 30. Mai 1985 - BVerwG 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318 = Buchholz 418.32 AMG Nr. 13; Beschluss vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97 ).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muß, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. etwa Urteile vom 10. Mai 1984 - BVerwG 3 C 68.82 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 123 S. 28 [33] und vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 30 S. 86 [87] m.zahlr.w.N.; Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97 S. 2).

    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (ständ. Rechtspr.; vgl. etwa Urteile vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 [211] …und vom 23. Januar 1992, a.a.O. S. 87 f.; Beschluß vom 12. November 1987, a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses - …

    Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO werden gemeinhin die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (…vgl. u.a. Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., 1988, Rdnr. 3 zu § 43;… Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 9. Aufl., § 32 Abschnitt II Nr. 4; und aus der reichhaltigen Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 Nr. 31 m.w.N.; Urteile vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85, 3 C 54.85 und 3 C 55.85 - auch Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 Nr. 97 sowie Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 23.88 - Buchholz 310 § 43 Nr. 106 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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