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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 23.11 (3 PKH 1.11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20649
BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 23.11 (3 PKH 1.11) (https://dejure.org/2011,20649)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2011 - 3 B 23.11 (3 PKH 1.11) (https://dejure.org/2011,20649)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2011 - 3 B 23.11 (3 PKH 1.11) (https://dejure.org/2011,20649)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Berlin, 24.09.2012 - 21 K 37.11

    Ausweisung trotz langjährigen Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet

    Wegen der weiteren Begründung wird Bezug genommen auf die Ausführungen des Beklagten mit dem angefochtenen Bescheid (Seite 3 bis 14 des Bescheides), denen das Gericht folgt und die mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einklang stehen (vgl. hierzu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, noch nicht veröffentlichtes Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 12 ff. zu einem dem Kläger vergleichbaren Fall).

    Insbesondere hat der Beklagte - auch zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - zu Recht eine Wiederholungsgefahr (spezialpräventive Gründe) angenommen (vgl. zu den rechtlichen Maßstäben OVG Berlin, Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 17 bis 20 mit zahlreichen Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    Kontakte zwischen volljährigen Familienmitgliedern können, wenn, wie hier, für einen besonderen Betreuungsbedarf nichts ersichtlich ist, durch Besuchsreisen und Telekommunikationsmittel aufrechterhalten werden, wirtschaftliche Unterstützung ist durch Geldüberweisungen möglich (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 30 m.w.N.).

    Denn es ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass der Kläger auch nur ansatzweise den Aufforderungen der Ausländerbehörde nachgekommen ist, sich um ein Heimreisedokument zu bemühen (vgl. zu vorstehendem Aspekt OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 25 und 33; ferner OVG Bautzen…, Beschluss vom 20. April 2010 - 2 L 135/09 - Juris Rdnr. 5).

    Sollte der Kläger keinen Kontakt zu diesen Verwandten haben, so wäre es ihm jedenfalls zumutbar, diesen aufzubauen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 33).

    Ansonsten sind die Verhältnisse im Heimatland des Klägers für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ohne Belang, weil aufgrund des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 18. August 2000 mit bindender Wirkung (vgl. § 42 Satz 1 AsylVfG) feststeht, dass zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nicht vorliegen, und für das Vorliegen eines von dem Asylbescheid nicht erfassten unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG oder eines in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG anzunehmenden Abschiebungsverbotes nichts ersichtlich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 34 f.).

  • VG Berlin, 14.01.2020 - 21 K 189.19

    1. Zu einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV i.V.m. § 4 Abs. …

    Und es besteht zur Überzeugung des Gerichts zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung auch die beachtliche Gefahr erneuter erheblicher (Gewalt-) Straftaten des Klägers (vgl. zu den rechtlichen Maßstäben bei der Annahme einer Wiederholungsgefahr OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 17 bis 20 mit zahlreichen Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • VG Berlin, 29.02.2016 - 21 K 447.15

    Ausweisung eines assoziationsberechtigenden türkischen Staatsangehörigen nach …

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist eine Wiederholungsgefahr eindeutig zu bejahen (vgl. zu den rechtlichen Maßstäben OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - 3 B 23.11 - UA S. 17 bis 20 mit zahlreichen Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 13.07.2011 - 3 KSt 1.11
    Rn. 2 Der Kläger wendet sich dagegen, dass ihm als Unterlegenem des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 23.11 die Zahlung der Gebühr nach Nr. 5500 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz abverlangt wird.
  • BVerwG, 06.06.2011 - 3 PKH 4.11
    Die Anhörungsrügen des Klägers gegen die Beschlüsse des Senats vom 15. März 2011 - BVerwG 3 PKH 1.11 - und vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 23.11 - werden zurückgewiesen.
  • VG Berlin, 26.05.2016 - 13 K 291.14

    Abschiebung eines Intensivtäters (Anwendbarkeit des neuen Rechts)

    Ein Sachverständiger ist grundsätzlich nicht erforderlich, um die Frage der vom Aufenthalt des Klägers ausgehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hinreichend festzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - OVG 3 B 23.11 -, Beschluss vom 28. Mai 2015 - OVG 7 S 10.15 -).
  • BVerwG, 15.03.2011 - 3 PKH 1.11
    Rn. 1 Dem Antragsteller kann für das Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 23.11 Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil dieses Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO).
  • VG Potsdam, 27.04.2022 - 3 L 997/21
    Nachdem der sein Asylverfahren beendende Einstellungsbeschluss am 2. November 2021 in Rechtskraft erwuchs, war er lediglich im Besitz einer am 18. November 2021 ausgestellten Duldung; diese vermittelt keinen rechtmäßigen Aufenthalt, wie ihn § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG voraussetzt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. September 2011 - 1 C 17.10 -, juris, Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - OVG 3 B 23.11 -, UA, S. 10).
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