Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
Abschiebung eines Kriegsdienstverweigerers in sein Heimatland (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats mit Beschluss v. 21.06.2007 - 3 BS 114/06)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachen des zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses der Wehrdienstverweigerung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachen des zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses der Wehrdienstverweigerung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 06.08.2010 - 4 L 230/10
- OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 18 B 2066/06
Abschiebung Ausländerbehörde Kriegsdienstverweigerung
Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10
Nur dort hat er seine Einberufung zum Wehrdienst und eventuelle, aus einer Verweigerung dieses Dienstes resultierende Nachteile zu befürchten (so OVG NW, Beschl. v. 4. Oktober 2006 - 18 B 2066/06 - juris Rn. 19 ff. m. w. N.).Dass es sich bei dem vom Antragsteller geltend gemachten Abschiebungshindernis entgegen dessen Auffassung um ein der Bindungsanordnung unterfallendes, zielstaatsbezogenes Hindernis handelt, ist nicht zweifelhaft, droht das beanspruchte Recht auf Kriegsdienstverweigerung doch durch die dortigen Verhältnisse und nicht durch die Abschiebung verletzt zu werden (vgl. wie hier: OVG NW, Beschl. v. 4.10.2006 - 18 B 2066/06 - zitiert nach JURIS).".
- BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04
Kriegsdienstverweigerung; deutsche Staatsangehörigkeit; isoliertes Verfahren auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10
Der für Kriegsdienstangelegenheiten zuständige Senat beim Bundesverwaltungsgericht, auf dessen Beschluss vom 27.10.2004 (InfAuslR 2005, 432) sich der Antragsteller bezieht, hat offen gelassen, ob über den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Auslieferung hinaus ein allgemeiner Grundsatz besteht, dass deutsche Stellen nicht durch die Überstellung eines Ausländers in seinen Heimatstaat daran mitwirken dürfen, dass dieser gegen sein Gewissen zur Ableistung des Militärdienstes gezwungen wird. - OVG Hamburg, 19.01.2007 - 1 Bs 4/07
Abschiebungsschutz bei Heranziehung zum Wehrdienst im Ausland
Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10
Entgegen der Auffassung des Antragstellers schützt Art. 4 Abs. 3 GG Ausländer daher nicht davor, in ihrem Heimatland nach dortigem Recht Wehrdienst leisten zu müssen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2007, AuAS 2007, 102 m.w.N. und mit überzeugender Ablehnung der abweichenden Ansicht von BGH, Beschl. v. 24.5.1977, BGHSt 27, 191). - BGH, 24.05.1977 - 4 ARs 6/77
Auslieferung von Wehrdienstverweigerern
Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10
Entgegen der Auffassung des Antragstellers schützt Art. 4 Abs. 3 GG Ausländer daher nicht davor, in ihrem Heimatland nach dortigem Recht Wehrdienst leisten zu müssen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2007, AuAS 2007, 102 m.w.N. und mit überzeugender Ablehnung der abweichenden Ansicht von BGH, Beschl. v. 24.5.1977, BGHSt 27, 191). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10
Maßstab einer Abwassergrundgebühr
Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10
Rn. 8 Es kann dahinstehen, ob die Begründung des Verwaltungsgerichts zutreffend war, dem Antragsteller fehle für das vorliegende ausländerrechtliche Eilverfahren das Rechtsschutzbedürfnis, weil im Zeitpunkt der Entscheidung noch das asylrechtliche Eilverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig war (A 4 L 229/10), in dem der Antragsteller die Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge verfolgte, die in § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG vorgesehene Mitteilung an die Ausländerbehörde zu unterlassen bzw. eine ergangene Mitteilung aufzuheben und durch die vom Antragsteller begehrte Mitteilung über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen zu ersetzen.
- OLG Dresden, 09.08.2024 - OAus 174/24
Auslieferung eines Verfolgten in sein Heimatland zum Zwecke der Strafverfolgung …
Rn. 28 Der Senat erachtet daher die Auffassungen als zutreffend, die den persönlichen Schutzbereich des Art. 4 Abs. 3 GG als auf den Personenkreis zugeschnitten ansehen, der für einen "Kriegsdienst mit der Waffe" unter Beachtung von Art. 12a Abs. 1 GG und dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) rechtlich überhaupt als "an der Waffe" Dienstverpflichteter in Betracht kommt und damit grundsätzlich auf die nach deutschem Recht Wehrpflichtigen beschränken (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. August 2011 - 3 B 251/10, Rn. 11, juris;… Huber/Voßkuhle/Heinig, a.a.O.;… v. Münch/Kunig/Mager, 7. Aufl. 2021, GG Art. 4 Rn. 113;… BeckOK GG/Germann, a.a.O. Rn. 116). - OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
Auslieferung; Ukraine; Kriegsdienst; Verweigerung; Haftbedingungen; …
Rn. 23 (1) Es kann dahingestellt bleiben, ob Art. 4 Abs. 3 GG schon im Ansatz einen Schutz nur für die nach deutschem Recht Wehrpflichtigen schafft (so etwa Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 19.01.2007 - 1 Bs 4/07, juris Rn. 10; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.08.2011 - 3 B 251/10, juris; offengelassen BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464, 465; zur asylrechtlichen Bedeutung der Gefahr einer Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung vgl. BVerwG…, Beschluss vom 02.06.2017 - 1 B 108/17, juris Rn. 10) oder ob es sich bei dem Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe um ein Menschenrecht handelt, das auch in Bezug auf nach ausländischem Recht wehrdienstpflichtige Personen ein Auslieferungshindernis begründen kann (so BGH, Beschluss vom 24.05.1977 - 4 Ars 6/77, BGHSt 27, 191 ff.; aA OLG Dresden…, Beschluss vom 09.08.2024 - OAus 174/24, juris Rn. 21 ff.). - OVG Sachsen, 02.11.2018 - 3 B 353/18
Reisefähigkeit; ärztliches Gutachten; Anhaltspunkte; schwerwiegende Erkrankung; …
Rn. 10 Einer Berücksichtigungsfähigkeit des Gutachtens auch gemäß § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG steht - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - im Übrigen schon entgegen, dass mit bestandskräftigem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13. Oktober 2016, mit dem ein Folgeantrag u. a. des Antragstellers abgelehnt wurde und an den die Antragsgegnerin gemäß § 42 Satz 1 AsylG gebunden ist, festgestellt worden ist, dass zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nicht vorliegen (zur Bindungswirkung SächsOVG, Beschl. v. 26. August 2011 - 3 B 251/10 -, juris Rn. 9).
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