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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48606
VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16 (https://dejure.org/2016,48606)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.2016 - 3 B 2515/16 (https://dejure.org/2016,48606)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 2016 - 3 B 2515/16 (https://dejure.org/2016,48606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs. 2 BauGB, § 63 HBO, § 44 VwVfG
    Nachbarschutz und Abstandsflächenrecht bei der Umnutzung eines bestandsgeschützten Bürogebäudes in Wohnraum

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 31 Abs. 2; HBO § 63
    Bindungswirkung eines nachbarrechtlichen Rechtsverzichts gegenüber dem Rechtsnachfolger

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 31 Abs. 2; HBO § 63; VwVfG § 44.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; HBO § 63; VwVfG § 44
    ABSTANDSFLÄCHENRECHT; BESTANDSSCHUTZ; BINDUNGSWIRKUNG; NACHBARERKLÄRUNG; NACHBARKLAGE; NACHBARRECHTE; RECHTSNACHFOLGER; RECHTSSCHUTZBEDÜRFNIS; RECHTSVORGÄNGER; UMNUTZUNG BÜRO-WOHNRAUM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschutz und Abstandsflächenrecht bei der Umnutzung eines bestandsgeschützten Bürogebäudes in Wohnraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtlicher Rechtsverzicht bindet auch den Rechtsnachfolger!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbarrechtliche Verzichtserklärung bindet auch Rechtsnachfolger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Bindungswirkung eines Nachbarverzichts des Rechtsvorgängers

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung des Voreigentümers bindet auch den neuen Grundstückseigentümer! (IBR 2017, 281)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abwehrrecht gegen Umnutzung von Büro- zu Wohngebäude? (IBR 2017, 342)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 24.07.2014 - 3 B 835/14
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16
    Diese Beschränkung der abstandsrechtlichen Relevanz von Nutzungsänderungen dient dem sachgerechten Ausgleich der Interessen des Eigentümers, der sein Eigentum regelmäßig nur im Rahmen des Bestandsschutzes, d.h. im Rahmen der bisherigen Funktion nutzen darf, wenn es mit Rechtsvorschriften nicht mehr in Einklang steht und den Interessen der Nachbarn, die sich bisher nur auf bestimmte Auswirkungen des bestandsgeschützten Bauvorhabens einzurichten hatten (vgl. Beschluss des Senats vom 24.07.2014 - 3 B 835/14 -).

    Soll die Privatnützigkeit des Eigentumes - hier die Umnutzung eines bestandskräftig genehmigten und vorhandenen Gebäudebestandes - eingeschränkt werden, so muss die Gewichtigkeit der Belange des Nachbarn oder der Allgemeinheit dem Verwertungsinteresse am bestandsgeschützten Altbestand überwiegen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.07.2014 - 3 B 835/14 -).

  • VGH Hessen, 27.04.1994 - 3 TH 20/94
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16
    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 27. April 1994 - 3 TH 20/94 - (juris) dazu ausgeführt, dass ein wirksamer Rechtsverzicht des Rechtsvorgängers auch für den Rechtsnachfolger verbindlich sei und dies zur Folge habe, dass dem Nachbarn das für Widerspruch und Eilantrag erforderliche Rechtsschutzinteresse fehle.

    Alle für das Bauvorhaben erheblichen und die Nachbarschaft betreffenden, maßgeblichen Rechtsvorgänge sind Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens 91944 gewesen, so dass eine dazu abgegebene nachbarliche Zustimmung des Rechtsvorgängers M, sich mit den Plänen des Herrn Architekten N "zum Bau eines Bürohauses von Herrn O auf dem Gelände J, A-Straße", einverstanden zu erklären, sich eindeutig und hinreichend bestimmt auf ein konkretes Bauvorhaben bezieht und damit den Wirksamkeitsanforderungen genügt (vgl. auch: Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 3 TH 20/94 -, juris).

  • VGH Hessen, 01.03.2012 - 3 A 1330/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und Befreiungsbescheid für einen Anbau an ein …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16
    Wegen der Grundstücksbezogenheit nachbarlicher Abwehrrechte ist an eine solche Zustimmung auch der Rechtsnachfolger im Grundeigentum - hier die Antragstellerin - gebunden (vgl. Senatsbeschluss vom -1.03.2012 - 3 A 1330/11.Z -, juris).

    Denn aus der Nichtigkeit einer Befreiung folgt nicht zwangsläufig auch die Nichtigkeit der darauf beruhende Baugenehmigung (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 01. März 2012 - 3 A 1330/11.Z -).

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16
    Maßgeblich ist dabei der Empfängerhorizont, nämlich wie die Bauaufsichtsbehörde die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte (vgl. zu einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärungen BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09 -, juris).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16
    Deshalb dürfen Befreiungen grundsätzlich nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen lassen mit der Folge, dass die Regelungen eines Bebauungsplanes durch eine großzügige Befreiungspraxis in einer mehrfachen Anzahl von Fällen aus den Angeln gehoben werden (BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5/99 -, juris).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16
    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemanden erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.2000 - 11 B 26/00 -, juris).
  • VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 8 K 19.918

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme trotz rechtswidriger Beschilderung

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (…BayVGH, a.a.O. Rn. 7; BVerwG" B.v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - juris;… BVerwG" U.v. 17.10.1997 - 8 C 1.96 - juris Rn. 28;… VGH BW, U.v. 15.12.2016 - 2 S 2506/14 - juris Rn. 23; HessVGH" B.v. 24.11.2016 - 3 B 2515/16 - juris Rn. 12; BAG" U.v. 16.4.2015 - 6 AZR 71/14 - juris; OVG SH" U.v. 5.2.2015 - 4 LB 15/13 - juris).
  • VGH Hessen, 03.06.2020 - 3 B 2322/19

    Welche Bindungswirkung hat eine nachbarrechtliche Verzichtserklärung?

    Maßgeblich ist dabei der Empfängerhorizont, nämlich wie die Bauaufsichtsbehörde die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte (wie Hess. VGH, Beschluss vom 24.11.2016 - 3 B 2515/16 -, juris Rdnr. 6 ).

    Maßgeblich ist dabei der Empfängerhorizont, nämlich wie die Bauaufsichtsbehörde die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte (Hess. VGH, Beschluss vom 24.11.2016 - 3 B 2515/16 -, juris Rdnr. 6 ).

  • VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 4533/21

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids über die …

    Eine (bloße) Nutzungsänderung erfordert jedenfalls dann eine erneute Prüfung der Einhaltung der Festsetzung über die überbaubaren Grundstücksflächen, wenn sie auf die mit dieser Festsetzung verfolgten städtebaulichen Ziele nachteiligere Auswirkungen hat als die bisherige Nutzung (…vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 4.10.1983, 5 S 933/83, BRS 40 Nr. 182;… Urt. v. 2.11.2006, 8 S 361/06, juris Rn. 28;… siehe auch - in Bezug auf die Abstandsflächenrelevanz von Nutzungsänderungen - VGH Kassel, Beschl. v. 24.7.2014, 3 B 835/14, juris Rn. 32, 36; Beschl. v. 24.11.2016, 3 B 2515/16, juris Rn. 17 [jeweils fehlende Abstandsflächenrelevanz der Umnutzung eines Bürogebäudes in ein Wohngebäude];… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.2.2023, OVG 10 N 38/20, juris Rn. 24 [fehlende Abstandsflächenrelevanz der Umnutzung einer Garage in einen Fitnessraum];… VGH München, Beschl. v. 27.2.2015, 15 ZB 13.2384, juris Rn. 11, 14 f. [fehlende Abstandsflächenrelevanz der Umnutzung einer Frühstückspension in ein Asylbewerberwohnheim]); OVG Münster, Beschl. v. 13.7.1995, 11 B 1543/95, juris Rn. 4 ff. [Abstandsflächenrelevanz der Umnutzung von Lager- oder Büroräumen in Wohnnutzung]; Beschl. v. 16.5.2014, 2 A 222/14, juris Rn. 13; Urt. v. 13.7.1988, 7 A 2897/86, juris Rn. 5, 28).
  • VGH Bayern, 26.01.2017 - 6 ZB 16.1519

    Lediglich (inzidente) Prüfung der Wirksamkeit, nicht aber der Rechtmäßigkeit, …

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen" wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden" dass von niemanden erwartet werden kann" den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG" B.v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - juris;… BVerwG" U.v. 17.10.1997 - 8 C 1.96 - juris Rn. 28;… VGH BW, U.v. 15.12.2016 - 2 S 2506/14 - juris Rn. 23; HessVGH" B.v. 24.11.2016 - 3 B 2515/16 - juris Rn. 12; BAG" U.v. 16.4.2015 - 6 AZR 71/14 - juris; OVG SH" U.v. 5.2.2015 - 4 LB 15/13 - juris).
  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.769

    Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus der Bundeswehr wegen …

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen' wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden' dass von niemandem erwartet werden kann' den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG' B.v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - juris;… BVerwG' U.v. 17.10.1997 - 8 C 1.96 - juris Rn. 28;… VGH BW, U.v. 15.12.2016 - 2 S 2506/14 - juris Rn. 23; HessVGH' B.v. 24.11.2016 - 3 B 2515/16 - juris Rn. 12; BAG' U.v. 16.4.2015 - 6 AZR 71/14 - juris; OVG SH' U.v. 5.2.2015 - 4 LB 15/13 - juris).
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