Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) - Entlassung aus dem aktiven Dienst der Nationalen Volksarmee (NVA) bei Gefahr der Fahnenflucht - Vorliegen eines Willküraktes im Sinne von § 1 Abs. 2 VwRehaG - ...
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Verfahrensgang
- VG Greifswald, 27.10.2004 - 5 A 1389/00
- BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05
Um das im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, muss eine solche Rechtsfrage bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben werden, der die Anerkennung ihrer grundsätzlichen, d.h. allgemeinen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. statt vieler, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91 f. [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] und vom 16. März 2005 - BVerwG 3 B 134.04 -). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05
Um das im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, muss eine solche Rechtsfrage bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben werden, der die Anerkennung ihrer grundsätzlichen, d.h. allgemeinen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. statt vieler, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91 f. [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] und vom 16. März 2005 - BVerwG 3 B 134.04 -). - BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02
Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Einbeziehung von Vorträgen …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05
Die ordnungsgemäße Aufklärungsrüge setzt nämlich u.a. die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, auf Grund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist (Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 3 B 130.02 - und vom 28. Juni 2000 - BVerwG 3 B 144.99 -). - BVerwG, 16.03.2005 - 3 B 134.04
Voraussetzungen für das Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05
Um das im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, muss eine solche Rechtsfrage bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben werden, der die Anerkennung ihrer grundsätzlichen, d.h. allgemeinen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. statt vieler, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91 f. [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] und vom 16. März 2005 - BVerwG 3 B 134.04 -). - BVerwG, 28.06.2000 - 3 B 144.99
Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05
Die ordnungsgemäße Aufklärungsrüge setzt nämlich u.a. die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, auf Grund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist (Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 3 B 130.02 - und vom 28. Juni 2000 - BVerwG 3 B 144.99 -).
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