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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,45354
BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25 (https://dejure.org/2025,45354)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2025 - 3 B 31.25 (https://dejure.org/2025,45354)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2025 - 3 B 31.25 (https://dejure.org/2025,45354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Dies schließt die den unmittelbaren Zurückweisungsgründen vorausgehenden Gründe jedenfalls insoweit ein, als diese notwendige (logische) Voraussetzung für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2012 - 8 C 21.11 - BVerwGE 145, 122 Rn. 22 m. w. N.).

    Es muss nach einer revisionsgerichtlichen Zurückverweisung des gesamten Rechtsstreits, sofern nicht einzelne Teilentscheidungen (teil-)rechtskräftig geworden sind, eigenständig prüfen, ob die Tatsachengrundlage in entscheidungserheblicher Hinsicht gegenüber dem ersten Rechtsgang unverändert ist oder ob sie sich anders darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2012 - 8 C 21.11 - BVerwGE 145, 122 Rn. 23 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 02.06.2022 - 3 B 23.21

    Veröffentlichung und Rechtmäßigkeit der Ergebnisse des sogenannten 10. Warentests …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Rn. 6 Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hat der erkennende Senat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 2. Juni 2022 - 3 B 23.21 - aufgehoben, soweit es die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen hat, und insoweit die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei anerkannt, dass auch die Beeinträchtigung der unternehmerischen Entfaltung durch eine behördliche Maßnahme ein Rehabilitationsinteresse zu begründen vermöge (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2022 - 3 B 23.21 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18

    Zur Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO gilt auch für zurückverweisende Beschlüsse nach § 133 Abs. 6 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83 Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13

    Telekommunikation; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen; …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 - juris Rn. 40 …und vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 33, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 3 B 47.14

    Begriffsdefinition von Dauergrünland; Fünf-Monats-Frist

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 - juris Rn. 40 und vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 33, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 12 A 2111/19

    Unterlassung der Veröffentlichung und Weitergabe der Ergebnisse des sog. 10. …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Rn. 5 Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 29. Juni 2021 - 12 A 2111/19 - teilweise geändert und die Klage, auch soweit diese vor dem Verwaltungsgericht zunächst Erfolg hatte, abgewiesen.
  • BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Auszug aus BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Rn. 20 c) Der im Hinblick auf die vom Oberverwaltungsgericht festgestellte Erwähnung der Ergebnisse des 10. Warentests für Mastferkel in einem Fachbuch zur Tierproduktion aus dem Jahr 2019 gerügte Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz ist nicht in der gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise bezeichnet (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 03.11.2025 - 3 BN 13.24
    Auszug aus BVerwG, 18.12.2025 - 3 B 31.25
    Rn. 22 a) Die Ablehnung eines Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. November 2025 - 3 BN 13.24 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.09.2026 - 3 B 34.25
    Rn. 36 Hat ein Verfahrensbeteiligter nicht bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht durch Stellung eines Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, muss dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Sicht von sich aus hätten aufdrängen müssen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 2023 - 3 B 32.22 - NVwZ 2024, 257 Rn. 9 und vom 18. Dezember 2025 - 3 B 31.25 - juris Rn. 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2026 - 4 LZ 458/25

    Beweisantrag; Verletzung des Gehörsanspruchs; Erläuterung in der mündlichen …

    Ob die unter Beweis gestellte Tatsache als entscheidungserheblich anzusehen ist, beurteilt sich grundsätzlich nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - 3 B 31.25 - juris Rn. 22).
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