Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
StrG § 3, § 28, § 29; FeV § 46, § 13, § 11
Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug; Streitwert - verkehrslexikon.de
Verwertung noch nicht tilgungsreifer Trunkenheitsfahrten für eine MPU-Anordnung
- Judicialis
StrG § 3; ; StrG § 28; ; StrG § 29; ; FeV § 11; ; FeV § 13; ; FeV § 46
- blutalkohol
, S. 85
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis i.F.e. nicht fristgerechten Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen für sofort vollziehbar erklärten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis i.F.e. nicht fristgerechten Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen für sofort vollziehbar erklärten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 09.04.2009 - 1 L 36/09
- OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09
Die Entziehung der Fahrerlaubnis dient der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und damit insbesondere dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der Verkehrsteilnehmer (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.2004, NJW 2005, 349 [350] zu § 24a Abs. 2 StVG). - BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09
Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.), gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01
Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09
Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (…Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.), gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen.
- OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße; …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09
Dementsprechend hat der Senat wiederholt entschieden, dass selbst ein Zeitraum von mehreren Jahren zwischen den alkoholbedingten Verkehrsverstößen nicht der Annahme wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss nach § 13 Satz 1 Nr. 2b FeV entgegen steht, solange die einzelnen Verkehrsverstöße noch verwertbar sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - m. w. N., zitiert nach juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08
Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten
Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09
Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.), gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen. - OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09
Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (…Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.), gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen.
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11
Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie …
Aus der Formulierung "darf" in § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV folgt nicht, dass der Behörde im Rahmen der Frage, ob aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Fahrungeeignetheit des Betroffenen geschlossen werden kann, ein Ermessen zukommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 -, juris, m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.10.2009 - 3 B 314/09 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.06.2008 - 10 B 10356/08 -m, juris; Senatsbeschluss vom 27.11.2007 - 10 S 303/07 -).Vielmehr enthält § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV einen Grundsatz der Beweiswürdigung (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.10.2009 - 3 B 314/09 -, a.a.O.).
- VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit
Die Norm enthält vielmehr einen Grundsatz der Beweiswürdigung, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. Sächs. OVG, B. v. 13.10.2009 - 3 B 314/09; B. v. 03.07.2008 - 3 B 149/08; OVG NRW VRS 105, 76; Sächs. OVG DAR 2002, 234). - OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Fahrerlaubnis; Entziehung; psychische Erkrankung; ärztliches Gutachten; …
Rn. 12 Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen, gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung oder des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen (…SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st Rspr).Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2009 a. a. O. Rn. 6).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 3 M 216/19
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeforderten …
Die Regelung beruht auf der Überlegung, dass bei einer grundlosen Weigerung die Vermutung berechtigt ist, der Betroffene wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - juris Rn. 5 m.w.N.; Saarl-OVG…, Beschluss vom 22. November 2000 - 9 W 6/00 - juris Rn. 4). - VG Leipzig, 24.11.2023 - 1 L 660/23
Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs - Nichtvorlage eines MPU-Ergebnisses
Die Norm räumt der Fahrerlaubnisbehörde deshalb auch kein Ermessen ein, sondern stellt einen Grundsatz der Beweiswürdigung dahingehend auf, dass ein Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen gilt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13.10.2019 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13.10.2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5).Die zugrundeliegende Regelung des § 11 Abs. 8 FeV eröffnet - wie bereits erläutert - der Fahrerlaubnisbehörde hinsichtlich der Schlussfolgerung von der Nichtbeibringung bzw. der nicht fristgemäßen Beibringung des geforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kein Ermessen, sondern stellt einen Grundsatz der Beweiswürdigung auf, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung bzw. unterlassener Mitwirkung des Fahrerlaubnisinhabers an der Aufklärung von Eignungszweifeln die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13.10.2019 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5).
- VG Leipzig, 22.01.2024 - 1 L 9/24
Zurückliegende Betäubungsmittelabhängigkeit - Anordnung MPU
Die Norm räumt der Fahrerlaubnisbehörde deshalb auch kein Ermessen ein, sondern stellt einen Grundsatz der Beweiswürdigung dahingehend auf, dass ein Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen gilt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13.10.2019 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13.10.2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5).Die zugrundeliegende Regelung des § 11 Abs. 8 FeV eröffnet - wie bereits erläutert - der Fahrerlaubnisbehörde hinsichtlich der Schlussfolgerung von der Nichtbeibringung bzw. der nicht fristgemäßen Beibringung des geforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kein Ermessen, sondern stellt einen Grundsatz der Beweiswürdigung auf, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung bzw. unterlassener Mitwirkung des Fahrerlaubnisinhabers an der Aufklärung von Eignungszweifeln die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13.10.2019 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5).
- OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads …
Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (…vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 14; v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungsmangel; gelegentlicher Cannabiskonsum (117 …
Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.;… a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29). - OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; psychische …
Solange er den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung nicht führt, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
Fahreignung; medizinisches Gutachten; altersbedingte Ausfälle
Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23
Beschwerde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Unfall; Erkrankung; Fahreignung; …
- OVG Sachsen, 09.03.2010 - 3 B 411/09
Tilgungsreife, Verwertbarkeit früherer Alkoholvorfälle bei zwischenzeitlich …
- VG Leipzig, 31.03.2021 - 1 K 352/20
Neuerteilung Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung - …
- OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15
Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad; Weigerung zur Vorlage …
- OVG Sachsen, 25.07.2014 - 3 B 483/13
Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, …
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