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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.2022 - 3 B 33.22, 3 B 33.22 (3 B 36.21)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36221
BVerwG, 14.10.2022 - 3 B 33.22, 3 B 33.22 (3 B 36.21) (https://dejure.org/2022,36221)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.2022 - 3 B 33.22, 3 B 33.22 (3 B 36.21) (https://dejure.org/2022,36221)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 2022 - 3 B 33.22, 3 B 33.22 (3 B 36.21) (https://dejure.org/2022,36221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.08.2022 - 3 B 36.21

    Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; hier: Ginkgo …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 3 B 33.22
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 24. August 2022 - BVerwG 3 B 36.21 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 3 B 33.22
    Das würde im Übrigen selbst dann gelten, wenn dem Senat bei der Prüfung, ob das Oberverwaltungsgericht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, ein Rechtsfehler unterlaufen sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 - NJW 2009, 457 Rn. 2).
  • BVerwG, 17.12.2020 - 3 C 22.20

    Darlegen der erforderlichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör für …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 3 B 33.22
    Sollte er ihren Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt haben, weil er nicht - wie sie es für erforderlich hält - dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung des Unionsrechts zur Beurteilung von Gesundheitsrisiken und Warnhinweisen vorgelegt hat, würde auch dies der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg verhelfen (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 3 C 22.20 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VG Köln, 18.11.2025 - 7 K 5950/23
    Rn. 40 Die Frage, ob es sich um einen monographiekonformen Extrakt und um ein Funktionsarzneimittel handele, sei durch die Entscheidung des OVG Lüneburg, Urteil vom 29.09.2021 - 13 LB 31/14 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 24.08.2022 - 3 B 36.21 - und BVerwG, Beschluss vom 14.10.2022 - 3 B 33.22 - (Anhörungsrüge) entschieden.
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