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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4101
BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83 (https://dejure.org/1984,4101)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1984 - 3 B 38.83 (https://dejure.org/1984,4101)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1984 - 3 B 38.83 (https://dejure.org/1984,4101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1974 - III C 65.72

    Gewährung von Entschädigung wegen Reparationsschäden für den Verlust eines Lkws - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
    Denn soweit ein solcher Anspruch auf eine Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen sowohl dem Grunde wie der Höhe nach unmittelbar aus Art. 14 GG hergeleitet wird, ist nach Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG nur der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BVerwGE 45, 250; 47, 7) [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71].

    Daß der Bundesgesetzgeber im übrigen von Verfassungs wegen (Art. 14 GG) nicht gehalten war, in Durchführung alliierter Vorschriften über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände entstandene Schäden im Rahmen des RepG höher zu entschädigen, als dies für andere dem Bereich der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden zuzurechnenden Schäden vorgesehen ist, die nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Bereinigung des Staatsbankrotts des Deutschen Reiches abgewickelt werden, hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen (vgl. hierzu auch: BVerfGE 41, 126; BGHZ 52, 371; BVerwGE 45, 250; Beschluß vom 7. Dezember 1981 - BVerwG 3 B 20.81 -).

  • BVerwG, 26.07.1979 - 3 C 41.78

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Ermittlung des Streitgegenstandes - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
    Abgesehen hiervon hat der Senat die im angefochtenen Urteil offengebliebene Frage, ob ein Rechnungsposten als Element der Schadensfeststellung oder Entschädigungsberechnung überhaupt zum Gegenstand eines selbständigen Verpflichtungs- oder eines Feststellungsbegehrens gemacht werden kann, bereits entschieden und verneint (vgl. Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 3 C 41.78 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist in Feststellungs- und Entschädigungssachen die Schadensfeststellung und Entschädigungsberechnung insgesamt im Streit, auch wenn nur einzelne der - selbständig nicht anfechtbaren - Berechnungsfaktoren angegriffen werden (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 3 C 41.78 - ).

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
    Daß der Bundesgesetzgeber im übrigen von Verfassungs wegen (Art. 14 GG) nicht gehalten war, in Durchführung alliierter Vorschriften über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände entstandene Schäden im Rahmen des RepG höher zu entschädigen, als dies für andere dem Bereich der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden zuzurechnenden Schäden vorgesehen ist, die nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Bereinigung des Staatsbankrotts des Deutschen Reiches abgewickelt werden, hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen (vgl. hierzu auch: BVerfGE 41, 126; BGHZ 52, 371; BVerwGE 45, 250; Beschluß vom 7. Dezember 1981 - BVerwG 3 B 20.81 -).
  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
    Denn soweit ein solcher Anspruch auf eine Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen sowohl dem Grunde wie der Höhe nach unmittelbar aus Art. 14 GG hergeleitet wird, ist nach Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG nur der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BVerwGE 45, 250; 47, 7) [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71].
  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 187/68

    Reparationsschädengesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
    Daß der Bundesgesetzgeber im übrigen von Verfassungs wegen (Art. 14 GG) nicht gehalten war, in Durchführung alliierter Vorschriften über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände entstandene Schäden im Rahmen des RepG höher zu entschädigen, als dies für andere dem Bereich der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden zuzurechnenden Schäden vorgesehen ist, die nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Bereinigung des Staatsbankrotts des Deutschen Reiches abgewickelt werden, hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen (vgl. hierzu auch: BVerfGE 41, 126; BGHZ 52, 371; BVerwGE 45, 250; Beschluß vom 7. Dezember 1981 - BVerwG 3 B 20.81 -).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 64.81

    Entzogenes Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
    Er hat ferner entschieden, daß einzelne Berechnungsfaktoren im Rahmen eines Feststellungsbescheides keiner Rechtskraftwirkung zugänglich sind (vgl. Urteil vom 4. Februar 1982 - BVerwG 3 C 64.81 - <BVerwGE 65, 25>).
  • BVerwG, 15.08.1974 - III C 74.72

    Feststellung von Schäden im Zusammenhang mit einem Rückerstattungsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
    Denn soweit ein solcher Anspruch auf eine Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen sowohl dem Grunde wie der Höhe nach unmittelbar aus Art. 14 GG hergeleitet wird, ist nach Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG nur der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BVerwGE 45, 250; 47, 7) [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71].
  • BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 20.81

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 3 B 38.83
    Daß der Bundesgesetzgeber im übrigen von Verfassungs wegen (Art. 14 GG) nicht gehalten war, in Durchführung alliierter Vorschriften über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände entstandene Schäden im Rahmen des RepG höher zu entschädigen, als dies für andere dem Bereich der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden zuzurechnenden Schäden vorgesehen ist, die nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Bereinigung des Staatsbankrotts des Deutschen Reiches abgewickelt werden, hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen (vgl. hierzu auch: BVerfGE 41, 126; BGHZ 52, 371; BVerwGE 45, 250; Beschluß vom 7. Dezember 1981 - BVerwG 3 B 20.81 -).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 24.87

    Entschädigung eines Rückerstattungsschadens an einem Grundstück - Schäden durch …

    Sie durften ebenso wie letztere nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Bereinigung des Staatsbankrotts des Deutschen Reichs abgewickelt werden (vgl. u.a. Urteile vom 27. Juni 1974 - BVerwG 3 C 65.72 - <BVerwGE 45, 250/254>, vom 13. Mai 1976 - BVerwG 3 C 15.75 - ; Beschlüsse vom 7. Dezember 1981 - BVerwG 3 B 20.81 - und vom 20. September 1984 - BVerwG 3 B 38.83 - ; BVerfGE 41, 126; BGHZ 52, 371).
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