Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.06.2010 - 3 B 386/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1, § 31 Abs. 4 S. 1
Erstmalige Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 31 Abs 1 S 1 AufenthG, Anwendung von § 31 Abs 4 S 1 AufenthG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach einer gescheiterten Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen bei mangelnder Sicherung des eigenen Lebensunterhalts nach Ablauf einer Jahresfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach einer gescheiterten Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen bei mangelnder Sicherung des eigenen Lebensunterhalts nach Ablauf einer Jahresfrist
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 28.05.2009 - 4 L 120/09
- OVG Sachsen, 24.06.2010 - 3 B 386/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94
Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2010 - 3 B 386/09
Da der Aufenthalt der Antragstellerin aufgrund der Fiktionswirkung ihres Erteilungs- bzw. Verlängerungsantrags gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG aber als erlaubt fortgalt und ihr die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (weiter) gestattet war, ist der Zweck der Regelung von § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, dem Ausländer die Möglichkeit einzuräumen, im ersten Jahr nach dem Scheitern der Ehe eine eigene wirtschaftliche Existenz zu begründen, vorliegend erfüllt, ohne dass es noch einer (erstmaligen) Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 AufenthG bedurfte (vgl. zur entsprechenden Vorgängerregelung des § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG BVerwG, Urt. v.24.5.1995, BVerwGE 98, 313). - OVG Sachsen, 02.06.2010 - 3 A 677/08
Gesicherter Lebensunterhalt, Existenzgründungszuschuss
Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2010 - 3 B 386/09
Eine lediglich geringfügige Unterschreitung der in den Regelsätzen gemäß §§ 20, 22 SGB II festgelegten Grenze ist jedenfalls dann unschädlich, wenn prognostisch gesichert ist, dass das Einkommen nicht weiter absinken wird (vgl. hierzu zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 2.6.2010 - 3 A 677/08 - m. w. N.).
- OVG Sachsen, 27.02.2023 - 3 D 36/22
Notwendigkeit der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bei Antrag …
Dies ist bei erwerbsfähigen Ausländern dann nicht der Fall, wenn sie mit ihrem Erwerbseinkommen und dem ihnen zur Verfügung stehenden Vermögen den Regelbedarf der §§ 20, 22 SGB II nicht abdecken können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2010 - 3 B 386/09 -, juris Rn. 4 m. w. N., und Beschl. v. 20. Mai 2019 - 3 B 420/18 -, juris Rn.17;… BVerwG, Urt. v. 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, juris Rn. 19 ff., …und Urt. v. 18. April 2013 - 10 C 10/12 -, juris Rn. 13). - VGH Bayern, 26.09.2012 - 19 B 11.1222
Fortdauernde Passivlegitimation (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ZustVAuslR; Art. 3 Abs. 3 …
Einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr bedarf es dann nicht mehr (BVerwG vom 24.5.1995 BVerwGE 98, 313; OVG Nordrhein-Westfalen vom 1.2.2000 NVwZ 2000, 1445; OVG Lüneburg vom 18.3.2010 Az. 8 ME 24/10: Sächsisches OVG vom 24.6.2010 Az. 3 B 386/09;… Marx in GK AufenthG Rn. 219 zu § 31).
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