Rechtsprechung
| OVG Saarland, 20.08.2013 - 3 B 387/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 33i GewO, § 29 Abs 4 S 2 GlüStVtr SL 2012
Schließung einer ohne Erlaubnis betriebenen Spielhalle - Erlaubnisfiktion für bestehende Spielhallen - ra.de
- vdai.de
Fünfjähriger Bestandsschutz durch Erlaubnisfiktion des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV nur für bestehende Spielhallen, denen bis zum 28.10.2011 eine Erlaubnis nach § 33i GewO erteilt worden war und die im Zeitpunkt der Rechtsänderung weiterhin (auch) formell rechtmäßig betrieben ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 33i; GlüStV § 29 Abs 4 S 2
Geltung der Erlaubnisfiktion gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV in der Fassung vom 15.12.2011; Schließung einer ohne Erlaubnis betriebenen Spielhalle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltung der Erlaubnisfiktion gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV in der Fassung vom 15.12.2011; Schließung einer ohne Erlaubnis betriebenen Spielhalle
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 02.07.2013 - 1 L 779/13
- OVG Saarland, 20.08.2013 - 3 B 387/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 962
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen …
Rn. 52 Unter anderem in dem von der Klägerin angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der Senat die verfassungsrechtliche Problematik unter Fortentwicklung der Rechtsprechung des früher für das Spielhallenrecht zuständig gewesenen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 B 387/13 -, juris) ausführlich geprüft(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2014 - 1 B 489/13 -, juris) und diese Rechtsprechung in weiteren Eilrechtsschutzverfahren bekräftigt.(OVG des Saarlandes, grundlegend: Beschlüsse vom 3.2.2014 - 1 B 479/13 -, vom 10.2.2014 - 1 B 470 und 476/13 -, vom 14.3.2014 - 1 B 102/14 -, vom 27.3.2014 - 1 B 216/14 - (Zwischenentscheidung), vom 24.6.2014 - 1 B 216/14 -, jew. juris) Hiernach wird der unterschiedlichen Verfestigung der Rechtspositionen je nachdem, ob die maßgebliche Erlaubnis vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist, durch eine zeitlich abgestufte Übergangsregelung, die in Bezug auf Spielhallen, deren Erlaubnis vor dem 28.10.2011 erteilt wurde, mit einer Härtefälle berücksichtigenden Befreiungsmöglichkeit (§ 12 Abs. 2 SSpielhG) gekoppelt ist, Rechnung getragen. - OVG Saarland, 10.05.2016 - 1 A 74/15
Schließung einer Spielhalle mit befristeter Erlaubnis - Übergangsregelung im …
In dem im Eilrechtsschutzverfahren der Klägerin ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.8.2013 - 3 B 387/13 - ist im Einzelnen dargelegt und begründet, dass sich aus Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV sowie ihrem systematischen Zusammenhang mit Satz 3 der Vorschrift ergibt, dass die Übergangsregelung nur solchen Spielhallen einen fünfjährigen Bestandsschutz gewährt, die - anders als die streitgegenständliche Spielhalle - im Zeitpunkt der Rechtsänderung am 1.7.2012 auch formell rechtmäßig betrieben wurden. - VG Schwerin, 25.06.2014 - 7 B 872/13
Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Spielhalle nach Auslaufen …
Zwar ist das vorübergehende gleichzeitige Bestehen mehrerer Betriebsgenehmigungen für dieselbe Betriebsstätte rechtlich zulässig; die Übergangsregelung bezweckt jedoch ersichtlich nur, die Fortsetzung einer bisherigen formell und materiell legalen Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes - OVGSaar - vom 20. August 2013 - 3 B 387/13 -, juris Rdnr. 15 ff.), wofür es nicht der Hemmung des Auslaufens eines nicht genutzten Erlaubnisstatus bedarf, geschweige denn seines Wiederauflebens (wie es konsequenterweise mit der Antragstellerin sogar für deren bis 2010 tätigen Betriebsvorgänger zu fordern wäre).
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