Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2000 - 3 B 42.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anknüpfung an ortsübliche Mietzinsen und Pachtzinsen bei der Festlegung der Gebühren für die straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis eines Gastwirtes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1999 - 12 A 11627/99
- BVerwG, 25.10.2000 - 3 B 42.00
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen
Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 3 B 42.00
Im Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36, 40 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, dass bei einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis, mit der der Erlaubnisnehmer ein wirtschaftliches Interesse verfolgt, bei der Beurteilung des Verhältnisses der durch die Sondernutzungserlaubnis gebotenen Leistung und der dafür geforderten Gegenleistung auch auf das durch die Sondernutzung vermittelte wirtschaftliche Interesse abzustellen ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 11 A 2594/02
Sondernutzungsgebühren für abgemeldete Kraftfahrzeuge
Die Miete kann ein geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des wirtschaftlichen Interesses eines Sondernutzers sein (BVerwG, Beschluss vom 25.10.2000 - 3 B 42.00 -, n. v., Langtext in Juris). - BVerwG, 30.06.2015 - 9 B 85.14
Äquivalenzprinzip bei Sondernutzungsgebühren (hier: für ein Werbeplakat)
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht seit langem davon aus, dass neben der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs auch das Maß des wirtschaftlichen Vorteils, den eine eingeräumte Sondernutzung typischerweise verschafft oder zu verschaffen geeignet ist, bei der Festlegung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 und vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 21 S. 14; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 3 B 42.00 - juris Rn. 3 - vgl. hierzu auch § 8 Abs. 3 Satz 6 FStrG; noch anders BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 4 C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2 f.).In die Gestaltung der Gebühr hat - wie oben bereits ausgeführt - einerseits die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs und andererseits das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners einzugehen (…BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 a.a.O. und vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 21 S. 14; Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 3 B 42.00 - juris Rn. 3 …und vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 108 Rn. 4).
Zwar kann eine derartige Miete ein geeigneter Anknüpfungspunkt sein, insbesondere dann, wenn es um eine Nutzung von Gemeingebrauchsflächen zu Verkaufszwecken geht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 , Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 3 B 42.00 - juris Rn. 3), die Gebührenhöhe muss sich aber nicht danach ausrichten.
- BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
Sondernutzung; Gebührenbemessung; Äquivalenzprinzip; …
Diese Aussage betraf die Nutzung der öffentlichen Straße mit einem mobilen Verkaufswagen (…Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 37 f.) und als Bewirtungsfläche einer Gaststätte (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 3 B 42.00 - juris Rn. 3), also Verkaufsvorgänge, die auch innerhalb von Verkaufslokalen erfolgen. - BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 25.08
Bestimmung einer Festgebühr ohne Raum für eine einzelfallbezogene …
Diese Aussage betraf die Nutzung der öffentlichen Straße mit einem mobilen Verkaufswagen (…Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 37 f.) und als Bewirtungsfläche einer Gaststätte (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 3 B 42.00 - juris Rn. 3), also Verkaufsvorgänge, die auch innerhalb von Verkaufslokalen erfolgen. - VG Oldenburg, 22.04.2015 - 5 A 3465/12
Äquivalenzprinzip; Außenbewirtschaftung; Gebührenhöhe; Gebührensatz; …
Danach darf eine Sondernutzungsgebühr ihrer Höhe nach weder außer Verhältnis zu Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch noch außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Sondernutzung stehen (BVerwG…, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 -, juris, im Anschluss an Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O. und Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 3 B 42.00 -, jeweils juris).
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