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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1992 - 3 B 42.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8930
BVerwG, 17.06.1992 - 3 B 42.92 (https://dejure.org/1992,8930)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1992 - 3 B 42.92 (https://dejure.org/1992,8930)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - 3 B 42.92 (https://dejure.org/1992,8930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Verletzung des Kostendeckungsprinzips - Verwaltungskosten der Einfuhruntersuchungsstelle des Veterinäramtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 3 B 42.92
    Fehl geht zunächst die Rüge, das Berufungsgericht sei bei der Anwendung des Kostendeckungsprinzips von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 - BVerwG 7 C 109.60 - (BVerwGE 12, 162 ff.) und vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 76.87 - abgewichen.

    Zu Unrecht rügt die Klägerin schließlich, das Berufungsgericht sei bei der Anwendung des Äquivalenzprinzips von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 (a.a.O.) und vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - (BVerwGE 26, 305 ff. [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]) abgewichen.

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 3 B 42.92
    Zu Unrecht rügt die Klägerin schließlich, das Berufungsgericht sei bei der Anwendung des Äquivalenzprinzips von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 (…a.a.O.) und vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - (BVerwGE 26, 305 ff. [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]) abgewichen.
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 76.87

    Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 3 B 42.92
    Fehl geht zunächst die Rüge, das Berufungsgericht sei bei der Anwendung des Kostendeckungsprinzips von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 - BVerwG 7 C 109.60 - (BVerwGE 12, 162 ff.) und vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 76.87 - abgewichen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2026 - 6 A 13.25

    Teltow-Fläming: Satzung über Rettungsdienstgebühren unwirksam

    Nur wenn der Vergleich von Gebühren und Aufwand bei einer konkreten Verwaltungshandlung eine Überdeckung ergibt, kann das Kostendeckungsprinzip verletzt sein (BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 1955 - BVerwG I C 5.55 - juris Rn. 15; Beschluss vom 17. Juni 1992 - BVerwG 3 B 42.92 - juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 07.02.2007 - 5 UZ 1686/06

    Gebühren für die Freigabe von Arzneimittelchargen; Äquivalenzprinzip

    Angesichts der hoheitlichen Aufgabenstellung und entsprechenden Ausstattung der Untersuchungsbehörde liegt eine Vergleichbarkeit der Kostenstruktur der verschiedenen Laborbetriebe nicht zwingend nahe (vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1992 - 3 B 42.92 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 28).

    Die Behauptung der Klägerin, privatwirtschaftlich seien dieselben Leistungen zu einem weitaus geringeren Preis zu erzielen, brauchte dem Verwaltungsgericht schon deshalb keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Behördenangaben aufzudrängen, weil angesichts der hoheitlichen Aufgabenstellung und der Vorgaben für die hoheitliche Kontrolle die Vergleichbarkeit der Kostenstruktur nicht unbedingt nahe lag (vgl. auch etwa: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1992 - 3 B 42.92 -,a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2009 - 8 LA 34/09

    Überschreitung des Verwaltungsaufwandes bei der Bemessung der Gebühr für …

    Es kann hier offen bleiben, wie im Einzelnen der Begriff des "Verwaltungszweiges" zu verstehen ist (vgl. dazu nochmals den o. a. Beschl. v. 17.10.2008 sowie allgemein BVerwG, Beschl. v. 17.6.1992 - 3 B 42/92 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 28), ob er sich hier etwa auf das gesamte Bestattungsrecht oder nur auf Teilbereiche davon bezieht, wie die umstrittene Leichenschau.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2026 - 1 N 79.23

    Gebührenbescheid der Deutschen Akkreditierungsstelle für die Reakkreditierung …

    Dies zugrunde gelegt, ist der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens - ausgehend vom Zulassungsvorbringen der Klägerin - nicht offen, vielmehr bedarf die Klärung der von der Klägerin aufgeworfenen Frage nicht der Durchführung eines Berufungsverfahrens, sondern lässt sich anhand des in der Rechtsprechung seit langem anerkannten Kostendeckungsprinzips (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1955 - 3 B 42.92 -, juris), das in der Form des Kostenunterdeckungsverbots in § 9 Abs. 1 BGebG und § 2 Abs. 1 AGebV gesetzlich verankert ist und das zuvor im Gebührenrecht vorrangig geltende Äquivalenzprinzip abgelöst hat (…vgl. dazu Prömper/Stein, a.a.O., § 9 BGebG Rn. 1 und § 2 AGebV Rn. 1 f.), und der Verordnungsbegründung beantworten.
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