Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1988 - 3 B 43.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Bestehen eines Rückgewähranspruchs für zweckwidrig verwendete Subventionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82
Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht
Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 3 B 43.87
Dieser Anspruch ist seit langem anerkannt, so daß in Rechtsprechung und Schrifttum bereits von einem Gewohnheitsrecht gesprochen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85, 88) [BVerwG 12.03.1985 - 7 C 48/82]. - BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 3 B 43.87
Im übrigen ist das Berufungsgericht nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 Nr. 20 m.w.N.). - BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81
Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 3 B 43.87
Dies wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann der Fall, wenn das Gericht seiner Entscheidung einen bisher nicht erörterten Gesichtspunkt zugrunde gelegt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hätte, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 Nr. 124 m.w.N.).
- BVerwG, 23.11.2006 - 7 B 70.06
Anspruch auf Feststellung einer Berechtigung nach dem Vermögensgesetz …
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, den Beteiligten vor der Entscheidung seine rechtliche Sicht und seine tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung darzulegen (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 89 S 15/16). - BVerwG, 11.04.2005 - 8 B 65.04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und Verfahrensmängeln - Verletzung der …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Vorinstanz nicht verpflichtet ist, den Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung offen zu legen, wie sie ihre Entscheidung im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 89; Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.; Beschluss vom 18. November 1998 - BVerwG 8 B 170.98 ). - BVerwG, 31.05.1990 - 3 B 105.89
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, den Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung offenzulegen, wie es seine Entscheidung im einzelnen begründen werde (Beschluß vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Nr. 89; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 Nr. 20 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 19.01.2005 - 7 B 164.04
Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Vorinstanz nicht verpflichtet ist, den Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung offen zu legen, wie sich ihre Entscheidung im Einzelnen begründen werde (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 89 m.w.N.). - BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 33.03
Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Vorinstanz nicht verpflichtet ist, den Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung offen zu legen, wie sie ihre Entscheidung im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 89 m.w.N.). - BVerwG, 26.11.2002 - 8 B 41.02
Gegenüberstellung eines ausdrücklichen oder konkludent widersprechenden …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Vorinstanz nicht verpflichtet ist, den Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung offen zu legen, wie sie ihre Entscheidung im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 89 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 28.10.1991 - 3 A 344/88
Rückforderung; Prämienrate; Betriebsumstellung; Agrarsubventionen; Landwirtschaft
Das Gegenteil ist vielmehr der Fall, da die Beklagte dem Kläger nach Unterwerfung unter die Bewilligungsbedingungen die Umstellungsprämie einseitig durch Bescheid bewilligt hat (vgl. Urt. d. Sen. v. 14.5. 1987 - 3 OVG A 22/85 - bestätigt durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.1988 - BVerwG 3 B 43.87 -). - BVerwG, 10.02.2000 - 8 B 27.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versäumung der Klagefrist - …
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht aber nicht, den Beteiligten vor der Entscheidung seine rechtliche Sicht darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 89 S. 15 und vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 S. 1 m.w.N.). - BVerwG, 24.04.1997 - 3 B 4.97
Nachträgliche Heilung von Dauerverwaltungsakten ohne Rechtsgrundlage durch Erlass …
Es ist aber in der Rechtsprechung des BVerwG geklärt, daß das Berufungsgericht nicht verpflichtet ist, dem Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung offenzulegen, wie es seine Entscheidung im einzelnen begründen werde (Beschluß vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 in Buchholz 451.55 Nr. 89; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 Nr. 20 m.w.N.). - BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Der Vorsitzende des Berufungsgerichts ist nicht verpflichtet, den Beteiligten vor der Entscheidungsberatung offenzulegen, wie der Spruchkörper seine Entscheidung im einzelnen begründen werde (Beschluß vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 B 105.89 - Beschluß vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Nr. 89); er ist zu dieser Information regelmäßig auch nicht in der Lage, eben weil die abschließende Beratung noch aussteht. - BVerwG, 26.10.1999 - 8 B 291.99
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unterlassene …
- BVerwG, 28.10.1996 - 3 B 87.96
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung …
- BVerwG, 26.02.2002 - 8 B 170.01
Notwendigkeit der Einholung einer Wohnraumzuweisung - Vorliegen einer …
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