Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.2012 - 3 B 45.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit den Nachweispflichten hinsichtlich des Verkehrsbedarfs bei der Beantragung der Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für den Betrieb einer Buslinie im öffentlichen Personennahverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PBefG § 12 Abs. 3 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit den Nachweispflichten hinsichtlich des Verkehrsbedarfs bei der Beantragung der Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für den Betrieb einer Buslinie im öffentlichen Personennahverkehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Amtsermittlung im PBefG-Genehmigungsverfahren
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09
Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr; …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 3 B 45.12
Das gilt jedenfalls dann, wenn davon auszugehen ist, dass eine annähernd kostendeckende Bedienung der Linie nur durch einen Unternehmer erfolgen kann und eine Konkurrenz zu einem ruinösen Wettbewerb führen muss ("unstreitig erschöpftes Kontingent"; vgl. dazu u.a. Urteile vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 15 und vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 65.87 - BVerwGE 80, 270 = Buchholz 442.03 § 10 GüKG Nr. 3 S. 13 m.w.N.).Darüber hinaus sind - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat - die Höhe der Fahrpreise und die eventuelle Einbindung in ein einheitliches Tarifsystem von Bedeutung (vgl. dazu Urteil vom 24. Juni 2010 a.a.O. Rn. 18 m.w.N).
Diese Entscheidung setzt nicht nur prognostische, sondern auch verkehrs- und raumplanerische Wertungen voraus (vgl. auch § 8 Abs. 4 PBefG); sie ist deshalb ähnlich wie andere planerische Entscheidungen der gerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich (stRspr; vgl. Urteil vom 24. Juni 2010 a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87
Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 3 B 45.12
Das gilt jedenfalls dann, wenn davon auszugehen ist, dass eine annähernd kostendeckende Bedienung der Linie nur durch einen Unternehmer erfolgen kann und eine Konkurrenz zu einem ruinösen Wettbewerb führen muss ("unstreitig erschöpftes Kontingent";… vgl. dazu u.a. Urteile vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 15 und vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 65.87 - BVerwGE 80, 270 = Buchholz 442.03 § 10 GüKG Nr. 3 S. 13 m.w.N.). - BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 3 B 45.12
Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem sich die Vorinstanz in Widerspruch zu einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten Rechtssatz setzt, der ebenfalls entscheidungstragend ist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18). - BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 3 B 45.12
Die Verfahrensrüge, das Gericht habe den Sachverhalt aktenwidrig festgestellt, setzt einen "zweifelsfreien", also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen des Berufungsgerichts und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt voraus, der darzulegen ist (vgl. u.a. Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 76.04 - juris Rn. 11 m.w.N.).
- BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
Naturbad; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Bioteich; Bio-Badebecken; …
Einer Rechtssache kommt jedoch nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage durch Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (…vgl. etwa Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 63.04 - juris Rn. 12 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 45.12 - juris Rn. 15). - VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
Konkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht, Anforderungen an die …
Abgesehen davon ist höchstrichterlich geklärt, dass die von der Genehmigungsbehörde angestellten Prognosen und Wertungen sowie die darauf gestützte Entscheidung auf einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage beruhen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2012 - 3 B 45.12 -, juris, Rn. 12). - VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.489
Konkurrentenklage eines Busunternehmers - Erteilung einer …
Abgesehen davon ist höchstrichterlich geklärt, dass die von der Genehmigungsbehörde angestellten Prognosen und Wertungen sowie die darauf gestützte Entscheidung auf einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage beruhen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2012 - 3 B 45.12 - juris Rn. 12). - VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.490
Konkurrentenklage um Linienverkehrsgenehmigung für Busunternehmer
Abgesehen davon ist höchstrichterlich geklärt, dass die von der Genehmigungsbehörde angestellten Prognosen und Wertungen sowie die darauf gestützte Entscheidung auf einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage beruhen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 19.12.2012 - 3 B 45.12 - juris Rn. 12). - VG Augsburg, 27.09.2016 - Au 3 K 15.491
Konkurrentenklage um Linienverkehrsgenehmigung für Busse
Abgesehen davon ist höchstrichterlich geklärt, dass die von der Genehmigungsbehörde angestellten Prognosen und Wertungen sowie die darauf gestützte Entscheidung auf einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage beruhen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 19.12.2012 - 3 B 45.12 - juris Rn. 12).
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