Rechtsprechung
| BVerwG, 13.11.2017 - 3 B 51.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zweifel an der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung eines Jagdscheininhabers i.R.d. Wiedererteilung eines Jagdscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweifel an der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung eines Jagdscheininhabers i.R.d. Wiedererteilung eines Jagdscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 20.08.2015 - W 5 K 14.1303
- VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527
- BVerwG, 13.11.2017 - 3 B 51.16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.02.2017 - 2 B 14.15
Reichweite des Vorbehalts des Parlamentsgesetzes beim Beamtenrecht
Auszug aus BVerwG, 13.11.2017 - 3 B 51.16
Diese ist der Beurteilung des Revisionsgerichts nur insoweit unterstellt, als sie auf Verfahrensfehlern im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beruht (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 2 B 14.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:230217B2B14.15.0] - Buchholz 237.1 Art. 62 BayLBG Nr. 1 Rn. 31 m.w.N.). - BVerwG, 13.04.2017 - 3 B 48.16
Grundsätzliche Bedeutung der Möglichkeit einer Beweislastumkehr bei der Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 13.11.2017 - 3 B 51.16
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt nach ständiger Rechtsprechung die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 B 48.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:130417B3B48.16.0] - juris Rn. 3 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18
Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung
Auch insoweit ergeben sich keine Unterschiede zwischen Waffen- und Jagdbehörde, da § 17 Abs. 1 Satz 2 WaffG auch auf diese Vorschriften verweist (…offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.;… wie hier OVG NW, Urt. v. 21.02.2014 - 16 A 2357/11 - NWVBl 2014, 395 und BayVGH, Urt. v. 29.06.2016 - 21 B 16.527 - juris; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der zuletzt genannten Entscheidung blieb ohne Erfolg, vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2017 - 3 B 51.16 - juris).
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