Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 15.06.2010 - 3 B 515/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
AufenthG § 36 Abs. 2, § 25 Abs. 5
Pflegebdürftigkeit der Mutter eines volljährigen Ausländers als Härtefall - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Pflegebedürftigkeit eines ordnungsgemäß eingebürgerten Elternteils zugunsten eines volljährigen Kindes; Erforderlichkeit der eigenen Pflegeleistung oder Erfüllung durch Dritte hinsichtlich der Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Pflegebedürftigkeit eines ordnungsgemäß eingebürgerten Elternteils zugunsten eines volljährigen Kindes; Erforderlichkeit der eigenen Pflegeleistung oder Erfüllung durch Dritte hinsichtlich der Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 18.09.2009 - 4 L 265/09
- OVG Sachsen, 15.06.2010 - 3 B 515/09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption
Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2010 - 3 B 515/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es dagegen nicht darauf an, ob die tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen, etwa einem Pflegedienst, geleistet werden könnte; das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (BVerfG, Beschl. v. 14.12.1989, FamRZ 1990, 363; zu allem NdsOVG, Beschl. v. 2.11.2006, ZAR 2007, 104 m. w. N.; OVG Saarland, Beschl. v. 15.3.2006 - 2 W 1/06 -, zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2010 - 3 B 515/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es dagegen nicht darauf an, ob die tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen, etwa einem Pflegedienst, geleistet werden könnte; das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (BVerfG, Beschl. v. 14.12.1989, FamRZ 1990, 363; zu allem NdsOVG, Beschl. v. 2.11.2006, ZAR 2007, 104 m. w. N.; OVG Saarland, Beschl. v. 15.3.2006 - 2 W 1/06 -, zitiert nach juris). - OVG Saarland, 15.03.2006 - 2 W 1/06
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2010 - 3 B 515/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es dagegen nicht darauf an, ob die tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen, etwa einem Pflegedienst, geleistet werden könnte; das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (BVerfG, Beschl. v. 14.12.1989, FamRZ 1990, 363; zu allem NdsOVG, Beschl. v. 2.11.2006, ZAR 2007, 104 m. w. N.; OVG Saarland, Beschl. v. 15.3.2006 - 2 W 1/06 -, zitiert nach juris).
- VGH Bayern, 29.11.2010 - 19 CS 10.2209
Nachzug einer pflegebedürftigen Mutter zu ihrem Sohn
Allerdings kommt in Betracht, dass auch diese Belange zurückzutreten haben, wenn eine andere zumutbare Lösung nicht gefunden werden kann (sinngemäß ebenso die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 2.11.2006 InfAuslR 2007, 67 sowie OVG Sachsen vom 5.6.2010 Az. 3 B 515/09, Juris-RdNr. 7).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Lebenshilfe auch von anderen Personen oder Pflegediensten geleistet werden könnte; das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die persönliche direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (BVerfG vom 14.12.1989 FamRZ 1990, 263;… OVG Niedersachsen vom 2.11.2006 a.a.O.; OVG Saarland vom 15.3.2006 Az. 2 W 1/06; Sächsisches OVG vom 15.6.2010 Az. 3 B 515/09).
Jedoch tritt (wie bereits ausgeführt) dieses gewichtige Allgemeininteresse - ebenso wie das Allgemeininteresse an einem im Visumverfahren geklärten Zuzug - dann zurück, wenn alle anderen Lösungen - gemessen an den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen - unzumutbar sind (in diesem Sinne BVerwG vom 4.6.1997 BVerwGE 105, 35 bereits zu § 7 Abs. 2 AusIG; Sächsisches OVG vom 15.6.2010 a.a.O. Juris-RdNrn. 7 ff. und Niedersächsisches OVG vom 2.11.2006 a.a.O. Juris-RdNrn. 16 ff.).
- OVG Sachsen, 02.09.2016 - 3 B 168/16
Aufenthaltserlaubnis, Integration, Identität, Täuschung, Ausweisungsinteresse, …
Angewiesen ist der sonstige Familienangehörige auf die Lebenshilfe des Kindes aber nur dann, wenn dieses die entsprechenden Leistungen auch tatsächlich erbringt (näher dazu SächsOVG, Beschl. v. 15. Juni 2010 - 3 B 515/09 -, juris Rn. 5 ff. m. w. N.; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 B 58/21
Einstweilige Anordnung; Duldung; häusliche Pflege der Mutter; volljähriges Kind; …
Es kommt dagegen nicht darauf an, ob die tatsächlich erbrachte Hilfe auch von anderen Personen, etwa einem Pflegedienst, geleistet werden könnte; das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft wird durch die direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (SächsOVG, Beschl. v. 15. Juni 2010 - 3 B 515/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
- VG Schleswig, 28.12.2017 - 11 B 81/17
Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel der vorläufigen Duldung
Dies kommt in Betracht, wenn eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung vorliegt bzw. bei Personen in fortgeschrittenem Alter mit Pflegebedürftigkeit (OVG Bautzen, Beschl. v. 15.06.2010 - 3 B 515/09 -, Rn. 5;… OVG Lüneburg, Urt. v. 10.12.2008 - 13 LB 13/07 -, Rn. 33, beide juris). - VG Schleswig, 07.10.2019 - 1 B 87/19
Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Dies kommt in Betracht, wenn eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung vorliegt bzw. bei Personen in fortgeschrittenem Alter mit Pflegebedürftigkeit (OVG Bautzen, Beschl. v. 15.06.2010 - 3 B 515/09 -, Rn. 5;… OVG Lüneburg, Urt. v. 10.12.2008 - 13 LB 13/07 -, Rn. 33, beide juris). - VG Schleswig, 14.08.2019 - 1 B 73/19
Rechtsmäßigkeit einer Wohnsitzauflage gegenüber einem Ausreisepflichtigen
Angewiesen ist der sonstige Familienangehörige auf die Lebenshilfe des Familienangehörigen aber nur dann, wenn dieser die entsprechenden Leistungen auch tatsächlich erbringt (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 3 B 515/09 -, Rn. 5, juris). - VG Ansbach, 26.05.2011 - AN 5 K 10.01537
Begriff der außergewöhnlichen Härte; Pflege des Ausländers durch (deutschen) …
Nichts anderes gilt, wie hier, auch im umgekehrten Fall, wenn der Pflegebedürftige keine weiteren Verwandten im Heimatland hat und es dem deutschen Staatsbürger nicht zumutbar ist, zur Pflege seines Verwandten dauerhaft ins Ausland umzusiedeln (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.6.2010, Az.: 3 B 515/09 - juris).
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