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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5687
BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83 (https://dejure.org/1985,5687)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1985 - 3 B 58.83 (https://dejure.org/1985,5687)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1985 - 3 B 58.83 (https://dejure.org/1985,5687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83
    In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Sache des einzelnen Prozeßbeteiligten ist, dem Gericht zunächst denjenigen Sachverhalt vollständig darzulegen, aus dem er die für ihn günstigen Rechtsfolgen ableiten will; erst dadurch werde dem Gericht überhaupt die Möglichkeit zur sachdienlichen Beweiserhebung eröffnet (vgl. hierzu zuletzt Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 3 B 62.83 - m.w.N., insbesondere auf das Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - [Buchholz 427.3 § 360 Nr. 49]).
  • BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77

    Teilbescheid über die einheitliche Schadensfeststellung eines Ausgleichsamtes zu …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83
    Vielmehr müsse auch auf die objektiven Gesamtumstände abgestellt werden, aus denen gefolgert werden kann, ob jemand den Eigenbesitzwillen rechtswirksam haben konnte (vgl. hierzu Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - [ZLA 1974, 71], vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - [ZLA 1975, 120] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83]).
  • BVerwG, 12.02.1969 - III C 178.67

    Entziehung der Beteiligung am Konfektionsgeschäft als Verfolgungsmaßnahme als …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83
    Der beschließende Senat hat in ständiger Rechtsprechung hierzu bereits entschieden, daß stille Gesellschafter, die nur am Gewinn und Verlust eines Unternehmens beteiligt sind, nicht als Mitunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 2 FG angesehen werden können und deshalb keinen eigenen Anspruch auf Schadensfeststellung wegen der am Betriebsvermögen entstandenen Schäden haben (Urteil vom 12. Februar 1969 - BVerwG 3 C 178.67 - [BVerwGE 31, 238 = Buchholz 427.207 § 3 Nr. 9 = ZLA 1969, 167]).
  • BVerwG, 12.12.1974 - V CB 13.74

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Vertreibungsschaden an …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83
    In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Sache des einzelnen Prozeßbeteiligten ist, dem Gericht zunächst denjenigen Sachverhalt vollständig darzulegen, aus dem er die für ihn günstigen Rechtsfolgen ableiten will; erst dadurch werde dem Gericht überhaupt die Möglichkeit zur sachdienlichen Beweiserhebung eröffnet (vgl. hierzu zuletzt Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 3 B 62.83 - m.w.N., insbesondere auf das Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - [Buchholz 427.3 § 360 Nr. 49]).
  • BVerwG, 12.03.1975 - III C 5.73

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83
    Vielmehr müsse auch auf die objektiven Gesamtumstände abgestellt werden, aus denen gefolgert werden kann, ob jemand den Eigenbesitzwillen rechtswirksam haben konnte (vgl. hierzu Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - [ZLA 1974, 71], vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - [ZLA 1975, 120] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83]).
  • BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
    Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83
    Vielmehr müsse auch auf die objektiven Gesamtumstände abgestellt werden, aus denen gefolgert werden kann, ob jemand den Eigenbesitzwillen rechtswirksam haben konnte (vgl. hierzu Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - [ZLA 1974, 71], vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - [ZLA 1975, 120] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83]).
  • BVerwG, 27.11.1987 - 3 B 1.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Es hat sich dabei ersichtlich auf die bisherige umfangreiche Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 AO gestützt (vgl. dazu u.a. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - <ZLA 1974, 71>, vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 - ).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87

    Antragsberechtigung für Vertreibungsschäden - Wirtschaftliches Eigentum an …

    Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ).
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