Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2038
BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11 (https://dejure.org/2011,2038)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2011 - 3 B 6.11 (https://dejure.org/2011,2038)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 (https://dejure.org/2011,2038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Verwendung der Feststellungen in einem Strafbefehl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 S 1 BÄO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO, § 359 StPO
    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Verwendung der Feststellungen in einem Strafbefehl

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einem Streit über den Widerruf einer Approbation als Arzt wegen einer Verfehlung bei einer wissenschaftlichen Tätigkeit; Vorliegen eines Verfahrensmangels im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO im Falle der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einem Streit über den Widerruf einer Approbation als Arzt wegen einer Verfehlung bei einer wissenschaftlichen Tätigkeit; Vorliegen eines Verfahrensmangels im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO im Falle der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • auw.de (Kurzinformation)

    Vorteilsannahme kann zum Verlust der Approbation führen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Forschungsgelder verjubelt: Approbation weg

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (118)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Er hat vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats angenommen, dass die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der gerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 ;… Beschluss vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 10.03 - juris Rn. 2).

    Zielt die Frage hingegen darauf ab, ob der Hinweis auf ein fehlendes Geständnis für sich gesehen gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen im Strafbefehl begründet, lässt sie sich anhand des Senatsurteils vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 (…a.a.O.) ohne Weiteres beantworten.

    Es bedarf demzufolge der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der im Strafbefehl getroffenen Feststellungen belegen könnten (Urteil vom 26. September 2002 a.a.O.).

    Rn. 14 Er sieht einen Widerspruch zwischen der Formulierung in dem angegriffenen Urteil, der mit dem Approbationswiderruf bewirkte Eingriff in die Freiheit der Berufswahl sei nur zum Schutz "wichtiger" Gemeinschaftsgüter statthaft, und den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - (…a.a.O.), wonach ein Berufsverbot nur zum Schutz "besonders wichtiger" Gemeinschaftsgüter statthaft ist.

  • BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Nichtbeachtung von für …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - juris Rn. 16 …und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 8;… vgl. auch Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 Rn. 11 ).

    Rn. 17 Soweit das Beschwerdevorbringen mit Blick auf den in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - als Divergenzrüge zu verstehen sein sollte, führte auch dies nicht zu einer Zulassung der Revision.

  • BVerwG, 22.03.2010 - 2 B 6.10

    Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Der Umfang der Aufklärungspflicht bestimmt sich anhand der materiellen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. März 2010 - BVerwG 3 PKH 11.09 (3 B 70.09 ) - ZOV 2010, 150 und vom 22. März 2010 - BVerwG 2 B 6.10 - juris Rn. 6 m.w.N).

    Die Pflicht zur Sachaufklärung verlangt nicht, dass das Gericht Ermittlungen anstellt, auf deren Ergebnis es nach seiner - insoweit maßgeblichen - materiellrechtlichen Auffassung für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2010 und vom 22. März 2010 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1991 -1 BvR 1326/90 - (NJW 1991, 1530) ergibt sich nichts Abweichendes.
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Die im Strafbefehl angenommene Verknüpfung der von dem Kläger entgegengenommenen Zuwendungen (Vortragshonorare) von Pharmaunternehmen mit seiner Tätigkeit als Chefarzt einer Spezialabteilung auf dem Gebiet der klinischen Diabetologie ist darauf gestützt, dass den beteiligten Firmen die Chefarztstellung bekannt war, ihnen an der Verwendung ihrer Produkte in der von dem Kläger geleiteten Abteilung gelegen war und sie - im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 (7) Ss 173/09-AK 101/09 - NStZ 2011, 164) - mit den Zuwendungen auf ein generelles Wohlwollen des Klägers abzielten.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vorteilsannahme aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Die im Strafbefehl angenommene Verknüpfung der von dem Kläger entgegengenommenen Zuwendungen (Vortragshonorare) von Pharmaunternehmen mit seiner Tätigkeit als Chefarzt einer Spezialabteilung auf dem Gebiet der klinischen Diabetologie ist darauf gestützt, dass den beteiligten Firmen die Chefarztstellung bekannt war, ihnen an der Verwendung ihrer Produkte in der von dem Kläger geleiteten Abteilung gelegen war und sie - im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 (7) Ss 173/09-AK 101/09 - NStZ 2011, 164) - mit den Zuwendungen auf ein generelles Wohlwollen des Klägers abzielten.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf; …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - juris Rn. 16 …und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 Rn. 11 ).
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Das Bundesverfassungsgericht verwendet selbst in entsprechenden Zusammenhängen den Maßstab der "wichtigen" Gemeinschaftsgüter (vgl. Beschluss vom 2. März 1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 ; Kammerbeschluss vom 28. August 2007 -1 BvR 1098/07 - BVerfGK 12, 72; ferner Kammerbeschlüsse vom 23. November 2009 - 1 BvR 2709/09 - BayVBl 2010, 275 und vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - NJW 2010, 2268).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein kann, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
    Das Bundesverfassungsgericht verwendet selbst in entsprechenden Zusammenhängen den Maßstab der "wichtigen" Gemeinschaftsgüter (vgl. Beschluss vom 2. März 1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 ; Kammerbeschluss vom 28. August 2007 -1 BvR 1098/07 - BVerfGK 12, 72; ferner Kammerbeschlüsse vom 23. November 2009 - 1 BvR 2709/09 - BayVBl 2010, 275 und vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - NJW 2010, 2268).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des …

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und …

  • BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die sofortige Vollziehung des Widerrufs einer …

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen …

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen …

  • BVerwG, 29.03.2010 - 3 PKH 11.09

    Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; Beendigung durch …

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

  • BVerwG, 21.02.2002 - 2 WD 40.01

    Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für …

  • BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76

    Unbeachtlichkeit eines nachträglichen Wohlverhaltens im Rahmen eines …

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage …

    Rn. 29 So geht das BVerwG auch bei Maßnahmen, die - wie insbesondere der Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit - in ihren Auswirkungen der Zulassungsentziehung vergleichbar sind, in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankommt (BVerwG Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 = NJW 1999, 3425; BVerwGE 105, 214, 220 mwN; BVerwG Beschluss vom 25.2.2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16; zuletzt BVerwG Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6/11 - Juris RdNr 9 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111; vgl auch BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10 - Widerruf der Berufserlaubnis von Logopäden).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebiete es daher nicht, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht abzustellen; die Lebensführung und berufliche Entwicklung des Betroffenen nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens seien in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Approbation zu berücksichtigen (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10; BVerwG Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6/11 - Juris RdNr 9 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111).

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris).

    Es bedarf demzufolge insoweit der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen belegen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - ferner BayVGH, Urteil vom 8. November 2011 - 21 B 10.1543 -, juris), an der (und denen) es aber hier gerade fehlt.

    Rn. 55 Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil (wie hier) oder auch nur Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Nds. OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

    Ob ein solch gravierendes Fehlverhalten vorliegt, so dass wegen Unwürdigkeit die Approbation zu widerrufen ist, hängt zudem entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich einer fallübergreifenden abstrakten Betrachtung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 -, juris).

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - VGH Kassel, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris).

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris).

    Es bedarf demzufolge insoweit der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen belegen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - ferner BayVGH, Urteil vom 8. November 2011 - 21 B 10.1543 -, juris), an der (und denen) es hier aber zudem fehlt.

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) angelehnt an diejenige des Bundesverwaltungsgerichts (ebd.) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

    Ob ein solch gravierendes Fehlverhalten vorliegt, so dass wegen Unwürdigkeit die Approbation zu widerrufen ist, hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich einer fallübergreifenden abstrakten Betrachtung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 -, juris).

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - VGH Kassel, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht