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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 21.06.2018 - 3 B 61/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31595
VG Schleswig, 21.06.2018 - 3 B 61/18 (https://dejure.org/2018,31595)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.06.2018 - 3 B 61/18 (https://dejure.org/2018,31595)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 3 B 61/18 (https://dejure.org/2018,31595)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2023 - 3 MD 7/23

    Für die Beschwerde gemäß § 62 Abs. 1 NDiszG gegen Entscheidungen nach § 58 NDiszG …

    Sinn und Zweck dieser Regelung liegen darin, dass bei einer länger andauernden Erkrankung eine ausreichend fachkundige Begutachtung des Gesundheitszustandes und der Dienstfähigkeit des Beamten gewährleistet wird, und dass parallel hierzu der Beamte auf geeignete Weise seiner Nachweispflicht im Krankheitsfall gegenüber seinem Dienstherrn aus dem bestehenden Dienst- und Treueverhältnis nachkommt (so VG Osnabrück, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 B 61/18 - Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2019 - 5 ME 3/19 - Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 - Nds. OVG…, Beschluss vom 17.7.2023 - 5 ME 46/23 -, juris Rn. 40).

    Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG/§ 67 Abs. 2 Satz 1 NBG eröffnet dem Dienstherrn die Möglichkeit, sich der Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit durch einen glaubhaften Nachweis zu vergewissern, weil die Mitteilung des Beamten selbst nicht die erforderliche Überzeugungskraft haben kann und weil zudem der Gefahr des Missbrauchs vorgebeugt werden soll (VG Osnabrück, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 B 61/18 - [zu § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG]; Nds. OVG, Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 - [zu § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG]; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.7.2023 - 5 ME 46/23 -, juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 5 ME 46/23

    Amtsarztauflage; Aufforderung zum Dienstantritt; Dienstleistungspflicht; Pflicht …

    Sinn und Zweck dieser Regelung liegen darin, dass bei einer länger andauernden Erkrankung eine ausreichend fachkundige Begutachtung des Gesundheitszustandes und der Dienstfähigkeit des Beamten gewährleistet wird, und dass parallel hierzu der Beamte auf geeignete Weise seiner Nachweispflicht im Krankheitsfall gegenüber seinem Dienstherrn aus dem bestehenden Dienst- und Treueverhältnis nachkommt (so VG Osnabrück, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 B 61/18 - Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2019 - 5 ME 3/19 - Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 -).

    Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG/§ 67 Abs. 2 Satz 1 NBG eröffnet dem Dienstherrn die Möglichkeit, sich der Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit durch einen glaubhaften Nachweis zu vergewissern, weil die Mitteilung des Beamten selbst nicht die erforderliche Überzeugungskraft haben kann und weil zudem der Gefahr des Missbrauchs vorgebeugt werden soll (VG Osnabrück, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 B 61/18 - [zu § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG]; Nds. OVG, Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 - [zu § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG]).

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