Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Gebührenerhebung für Hygieneuntersuchungen von Frischfleisch aufgrund Kostenkalkulation
- rechtsprechung-im-internet.de
Anh A Kap I Nr 4 Buchst b EWGRL 73/85, Anh A Kap I Nr 4 Buchst a EWGRL 73/85, EGRL 43/96
Gebührenerhebung für Hygieneuntersuchungen von Frischfleisch aufgrund Kostenkalkulation - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.2285
- BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
- BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1686/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.03.2009 - C-309/07
Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
Sie vertritt die These, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen vom 19. März 2009 (C-270/07 und C-309/07) ein "Realkostengebot und Pauschalierungsverbot" angenommen habe, dem eine Gebührenerhebung nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie nur dann gerecht werde, wenn zunächst allenfalls vorläufige Bescheide über Vorauszahlungen ergingen und nach Ablauf des Rechnungsjahres ein endgültiger Bescheid mit einer "betriebsbezogenen Einzelabrechnung" der tatsächlich angefallenen Kosten erlassen werde; eine Gebührenerhebung auf der Grundlage im Vorhinein kalkulierter Kosten sei generell unzulässig.Der Europäische Gerichtshof hat in den besagten Entscheidungen (noch einmal) betont, dass die Erhebung einer die Pauschalgebühr übersteigenden spezifischen Gebühr nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie unter der einzigen Voraussetzung steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (C-309/07 Rn. 20); sie darf ferner nicht die Form eines Pauschalbetrages annehmen (C-309/07 Rn. 21 und C-270/07 Rn. 30 ff.).
In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie eine Gebühr erhoben werden kann, die nach der Größe des Betriebs und der Zahl der geschlachteten Tiere unterscheidet, wenn feststeht, dass diese Faktoren sich auf die Kosten auswirken (Urteil vom 19. März 2009 - C-309/07 - Rn. 22).
Der Senat sieht deshalb keinen Anlass, das Verfahren nach § 94 VwGO auszusetzen, um abzuwarten, bis der Antrag der Klägerin nach Art. 102 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs auf Auslegung des Urteils vom 19. März 2009 (C-309/07) beschieden worden ist.
- EuGH, 19.03.2009 - C-270/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
Sie vertritt die These, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen vom 19. März 2009 (C-270/07 und C-309/07) ein "Realkostengebot und Pauschalierungsverbot" angenommen habe, dem eine Gebührenerhebung nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie nur dann gerecht werde, wenn zunächst allenfalls vorläufige Bescheide über Vorauszahlungen ergingen und nach Ablauf des Rechnungsjahres ein endgültiger Bescheid mit einer "betriebsbezogenen Einzelabrechnung" der tatsächlich angefallenen Kosten erlassen werde; eine Gebührenerhebung auf der Grundlage im Vorhinein kalkulierter Kosten sei generell unzulässig.Der Europäische Gerichtshof hat in den besagten Entscheidungen (noch einmal) betont, dass die Erhebung einer die Pauschalgebühr übersteigenden spezifischen Gebühr nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie unter der einzigen Voraussetzung steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (…C-309/07 Rn. 20); sie darf ferner nicht die Form eines Pauschalbetrages annehmen (C-309/07 Rn. 21 und C-270/07 Rn. 30 ff.).
- BVerfG, 11.12.2007 - 1 BvR 1792/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den Gerichtshof der …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
In der Rechtsprechung des Senats ist hinlänglich geklärt, dass europäisches Gemeinschaftsrecht nicht daran hindert, eine erforderliche Umsetzung rückwirkend vorzunehmen (…vgl. nur Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 B 30.08 - juris Rn. 8 m.w.N.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 BvR 1792/06 - juris Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
Rn. 5 Die These der Klägerin wird auch nicht durch die von ihr angeführte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen gestützt, das - in Übereinstimmung mit dem Berufungsurteil - eine Gebührenerhebung auf der Grundlage prognostischer Werte ausdrücklich für zulässig erachtet (vgl. nur OVG Münster, Urteil vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 - juris Rn. 92 ff.). - BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 30.08
Wirksame Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch eine zur Rechtsetzung befugte …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
In der Rechtsprechung des Senats ist hinlänglich geklärt, dass europäisches Gemeinschaftsrecht nicht daran hindert, eine erforderliche Umsetzung rückwirkend vorzunehmen (vgl. nur Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 B 30.08 - juris Rn. 8 m.w.N.; s. auch BVerfG…, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 BvR 1792/06 - juris Rn. 15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 17 A 2509/03
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Hygieneüberwachung und die …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bei der Überprüfung einer konkreten Gebührenkalkulation für den Sonderfall einer nachträglichen Neuberechnung von Gebühren für abgelaufene Zeiträume nicht die durch Zeitablauf obsolet gewordenen Prognosewerte der ursprünglichen Kalkulation, sondern die bereits feststehenden tatsächlich angefallenen Kosten für maßgeblich gehalten hat (Urteil vom 27. Januar 2010 - 17 A 2509/03 - juris Rn. 66), ergibt sich keine Abweichung zu dem Berufungsurteil, die eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begründen könnte.
- VG Gelsenkirchen, 09.04.2013 - 19 K 2891/09
Musterverfahrensabrede, Fleischbeschaugebühren, Fleischhygienegebühren, …
Rn. 85 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010- 3 B 65.10 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27. Januar2010 - 17 A 2509/03 -, KStZ 2010, 78. - VGH Bayern, 21.05.2012 - 4 ZB 10.423
Fleischhygienegebühren (Zeitraum 11/2006 bis 12/2006)
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 7.11 (3 B 65.10) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge wird zurückgewiesen im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge; Anhörungsrüge im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge
- rechtsportal.de
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Anhörungsrüge wird zurückgewiesen im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge; Anhörungsrüge im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 64.10
Klärung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach …
Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 7.11
In dem von der Klägerin angesprochenen Verfahren hat der Senat einen Verfahrensfehler der Vorinstanz angenommen, weil die Gebührenkalkulation der Beklagten nicht beigezogen worden war (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 3 B 64.10 - Rn. 11;… s. demgegenüber Rn. 11 des hier angegriffenen Beschlusses).
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