Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 75.15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Wohngemeinschaft für Intensivpflegebedürftige als stationäre Einrichtung nach § 2 Abs. 1 PflWoQualG SN
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 PflWoQualG SN, HeimG
Wohngemeinschaft für Intensivpflegebedürftige als stationäre Einrichtung nach § 2 Abs. 1 PflWoQualG SN - Wolters Kluwer
Anerkennung einer Wohngruppe für Intensivpflegebedürftige als eine stationäre Einrichtung und gleichzeitige Verneinung einer von Dritten unabhängiger Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung einer Wohngruppe für Intensivpflegebedürftige als eine stationäre Einrichtung und gleichzeitige Verneinung einer von Dritten unabhängiger Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 11.10.2014 - 1 K 1114/13
- OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 31/15
- BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 75.15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 75.15
Die Klägerin bezeichnet nicht - wie dies zur Darlegung einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328) - einen die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem das Oberverwaltungsgericht von einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sein sollte.Rn. 6 Unabhängig hiervon kann eine Divergenz nur vorliegen, wenn sich die Rechtssätze auf dieselbe Rechtsvorschrift beziehen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
Sie lässt es bereits an der Formulierung einer weiteren Rechtsfrage fehlen (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
- BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02
Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 75.15
Rn. 5 1. Die geltend gemachte Divergenz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - (Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6) und zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - (BVerwGE 119, 123) ist nicht in der erforderlichen Weise dargelegt.Das Bundesverwaltungsgericht hat eine solche Befugnis § 6 des früheren Heimgesetzes (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6 S. 24 f.) bzw. § 91 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ), mithin anderen Rechtsvorschriften entnommen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6 S. 24; Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ).
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 75.15
Rn. 5 1. Die geltend gemachte Divergenz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - (Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6) und zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - (BVerwGE 119, 123) ist nicht in der erforderlichen Weise dargelegt.Das Bundesverwaltungsgericht hat eine solche Befugnis § 6 des früheren Heimgesetzes (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6 S. 24 f.) bzw. § 91 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ), mithin anderen Rechtsvorschriften entnommen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6 S. 24; Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19
Zurückweisungsfiktion im Denkmalschutzrecht
Aus dem in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerten Rechtsstaatsprinzip folgt, dass feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann belastende Verwaltungsakte sind und einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, wenn ihr Inhalt etwas als rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt werden kann (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 19.01.2016 - 3 B 75.15 -, Rn. 8 bei juris; BVerwG…, Urteil vom 24.10.2002 - 7 C 9.02 -, Rn. 9 f. bei juris; BVerwG…, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, Rn. 12 ff. bei juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 35 Rn. 24 f.). - VG Gera, 30.12.2025 - 4 K 2156/25
Tierhalter; ordnungsrechtliche Pflicht zum Abschluss einer …
Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf auch der Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage, wenn sein Inhalt etwas für rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 22.10.2003 - 6 C 23/02 = NJW 2004, 1191, 1192 und Beschl. v. 19.1.2016 - 3 B 75/15 = BeckRS 2016, 42162 Rn. 8). - VG Cottbus, 11.08.2016 - 5 K 1053/12
Kindergartenrecht, Heimrecht
Insoweit ist allerdings keine ausdrückliche Gesetzesgrundlage erforderlich, sondern es genügt, wenn sich eine solche durch Auslegung ermitteln lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 B 75.15 - BVerwGE 72, 265 ff.; BVerwGE 119, 123, 124 f. m. w. N.; OVG Brandenburg…, Beschluss vom 1. Dezember 1999 - 4 B 127/99 -, juris Rn. 3).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".