Rechtsprechung
| VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 146 VwGO, § 6 Abs 10 HBO, § 63 Abs 1 HBO, § 73 Abs 1 HBO, § 34 Abs 1 BauGB, § 1 Abs 1 HDSchG, § 9 Abs 1 HDSchG, § 18 Abs 1 bis 4 HDSchG
Denkmalrecht und Nachbarschutz - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 34 Abs. 1; HBO § 6 Abs. 10, § 63 Abs. 1, § 73 Abs. 1; HDSchG § 1 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 18 Abs. 1 bis 4; VwGO § 146.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Denkmaleigentümer kann nicht jegliche Nachbarbebauung abwehren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Denkmaleigentümer kann nicht jegliche Nachbarbebauung abwehren! (IBR 2020, 1045)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 14.03.2019 - 1 L 5424/18
- VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 676
- ZfBR 2020, 387
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10
Denkmalschutz und Nachbarschutz
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19
Der nachbarliche Abwehranspruch setzt eine erhebliche Beeinträchtigung des eigenen Kulturdenkmals oder Teils einer Gesamtanlage voraus (Hess. VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, juris Rdnr. 61 ;… Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 4. Aufl., 2018, § 18 Rdnr. 67 ff.).Soweit die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren vorträgt, das Verwaltungsgericht habe sich zu Unrecht dem Beschluss des Senats vom 9. März 2010 (- 3 A 160/10 -, juris) angeschlossen und die Auffassung vertreten, Investitionen des Eigentümers in sein Denkmal führten nicht zu einer regelhaften Steigerung der Denkmalwürdigkeit, folgt dem der Senat nicht.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2010 (- 3 A 160/10 -, juris Rdnr. 64 ) ausgeführt, es komme nicht entscheidend darauf an, ob und inwieweit der klagende Nachbar als Denkmaleigentümer oder seine Rechtsvorgänger Erhaltungsinvestitionen an ihrem Gebäude vorgenommen hätten.
Das Gebot der Rücksichtnahme könne als nachbarschützend aufgerufen werden, wenn das eigene Denkmal entwertet zu werden drohe, nicht dagegen bestimmte Investitionen als solche (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, juris Rdnr. 64 ).
- BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19
Dabei ist auf die objektiven, grundstücksbezogenen Verhältnisse abzustellen; auf persönliche Umstände und Befindlichkeiten kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - BVerwG 4 C 6.98 -, juris Rdnr. 20, 28, 29). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19
Das Rücksichtnahmegebot als Bestandteil des bundesrechtlichen Bodenrechts (Bauplanungsrecht) kann auch dann verletzt sein, wenn die im Bauordnungsrecht geregelten, landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - BVerwG 4 B 128.98 -, juris Rdnr. 3).
- BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. April 2019, der der Senat folgt, klargestellt, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmales jedenfalls dann berechtigt sein muss, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn dieses Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2019 - 4 C 3/08 -, juris Rdnr. 9). - BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19
Jedoch stellt das Abstandsflächenrecht in Bezug auf die nachbarlichen Belange der ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung und des ausreichenden Sozialabstands eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar, sodass der Grundstücksnachbar in Bezug auf ein Bauvorhaben, das die landesrechtlichen Abstandsflächen wahrt, in der Regel keine darüber hinausgehende Rücksichtnahme einfordern kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.06.2016 - BVerwG 4 B 52.15 -, juris Rdnr. 9; Urteil vom 28.10.1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rdnr. 22). - BVerwG, 15.06.2016 - 4 B 52.15
Bezugspunkt für Beurteilung der erdrückenden Wirkung ist einzelfallabhängig
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19
Jedoch stellt das Abstandsflächenrecht in Bezug auf die nachbarlichen Belange der ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung und des ausreichenden Sozialabstands eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar, sodass der Grundstücksnachbar in Bezug auf ein Bauvorhaben, das die landesrechtlichen Abstandsflächen wahrt, in der Regel keine darüber hinausgehende Rücksichtnahme einfordern kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.06.2016 - BVerwG 4 B 52.15 -, juris Rdnr. 9;… Urteil vom 28.10.1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rdnr. 22). - VGH Bayern, 27.03.1992 - 26 CS 91.3589
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19
Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesem Gesichtspunkt in seinem Beschluss vom 27. März 1992 (- 26 CS 91.3589 -) noch besondere Bedeutung beigemessen habe, sei dem entgegenzuhalten, dass die Abhängigkeit des Nachbarschutzes im Denkmalschutz von eigenen Erhaltungsinvestitionen das denkmalschutzrechtliche Gebot der Rücksichtnahme in seiner Wirkungskraft und Reichweite Zufällen aussetzen würde.
- VGH Hessen, 29.03.2023 - 4 A 891/21
Zum denkmalschutzrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme
Der (materiell-rechtliche) nachbarliche Abwehranspruch setzt dabei eine erhebliche Beeinträchtigung des eigenen Kulturdenkmals oder Teils einer Gesamtanlage voraus (Bestätigung von Hess. VGH, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 3 B 750/19 -, juris Rdnr. 31).Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Verwaltungsgericht erkannt, dass grundsätzlich aus den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ein nachbarschützendes denkmalschutzrechtliches Gebot der Rücksichtnahme folgt (Hess. VGH…, Urteil vom 9. März 2010 - 3 A 160/10 -, juris Rn. 61 und Beschluss vom 10. Februar 2020 - 3 B 750/19 -, juris Rdnr. 31).
Der (materiell-rechtliche) nachbarliche Abwehranspruch setzt dabei eine erhebliche Beeinträchtigung des eigenen Kulturdenkmals oder Teils einer Gesamtanlage voraus (Hess. VGH, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 3 B 750/19 -, juris Rdnr. 31 unter Verweis auf Hess. VGH…, Urteil vom 9. März 2010 - 3 A 160/10 -, juris Rdnr. 61 und Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 4. Aufl. 2018, § 18 Rdnr. 67 ff.).
Für das hessische Landesrecht hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der (materiell-rechtliche) nachbarliche Abwehranspruch eine erhebliche Beeinträchtigung des eigenen Kulturdenkmals oder Teils einer Gesamtanlage voraussetzt (Hess. VGH, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 3 B 750/19 -, juris Rdnr. 32 m.w.N.).
Für das danach maßgebliche hessische Landesrecht hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof geklärt, dass der (materiell-rechtliche) nachbarliche Abwehranspruch eine erhebliche Beeinträchtigung des eigenen Kulturdenkmals oder Teils einer Gesamtanlage voraussetzt (Hess. VGH, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 3 B 750/19 -, juris Rdnr. 32 m.w.N.).
- VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20
Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2020 (Beschlussabdruck Seite 6) bereits ausgeführt hat, können in Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmsweise auch neue, nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO eingetretene Änderungen der Sach- oder Rechtslage berücksichtigt werden, sofern die hierfür maßgeblichen Umstände offensichtlich sind und das Beschwerdegericht nicht mit einem völlig neuen Streitstoff konfrontiert wird (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2020 - 3 B 750/19 -, zit. nach juris Rn. 24, …und vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 -, zit. nach juris Rn. 9;… vgl. auch W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Auflage 2021, § 146 Rn. 43;… Guckelberger in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 146 Rn. 82 f., jeweils m. w. N. auch zur a. A.). - VGH Hessen, 28.05.2020 - 3 B 2446/19
Wann müssen Balkone Abstandsflächen einhalten?
Zudem können ausnahmsweise nachträgliche Änderungen auch im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden, wenn sie offensichtlich sind und das Beschwerdegericht nicht mit einem völlig neuen Streitstoff konfrontiert wird (Hess. VGH, Beschluss vom 10.02.2020 - 3 B 750/19 -, juris). - VGH Hessen, 17.01.2024 - 5 B 998/23
Zur Auslegung des § 6 Abs. 11 Nr. 2 HBO
Der Eigentümer einer denkmalgeschützten Anlage hat im Regelfall keinen Anspruch auf vollständiges Unterlassen aller baulichen Maßnahmen in der Nachbarschaft seines geschützten Kulturdenkmals, sondern kann nur diejenigen Maßnahmen abwehren, die mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft des in seinem Eigentum stehenden Kulturdenkmals einhergehen (Hess. VGH, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 3 B 750/19 -, juris Rdnr. 32). - VG Wiesbaden, 02.03.2021 - 6 K 1000/20 Aus diesem Grund ist der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals jedenfalls dann berechtigt, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (BVerwG…, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08, juris Rn. 14, 16; so auch Hess. VGH, Urteil vom 9.3.2010 - 3 A 160/10 und Beschluss vom 10.2.2020 - 3 B 750/19).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".