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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2010 - 3 B 8.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11875
BVerwG, 08.03.2010 - 3 B 8.10 (https://dejure.org/2010,11875)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2010 - 3 B 8.10 (https://dejure.org/2010,11875)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2010 - 3 B 8.10 (https://dejure.org/2010,11875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermögenszuordnung; Beschränkung des Rücknahmeermessens; Fristbeginn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 5 VZOG, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG
    Vermögenszuordnung; Beschränkung des Rücknahmeermessens; Fristbeginn

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 5 S. 1 Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VZOG) mit einer Rücknahme einer offensichtlich rechtswidrigen ursprünglichen Zuordnungsentscheidung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VZOG § 2 Abs. 5 Satz 1; VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1
    Rücknahmeermessen der Zuordnungsbehörde; Frist für Rücknahme des Zuordnungsbescheides

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 2 Abs. 5 S. 1; VwVfG § 48 Abs. 1
    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 5 S. 1 Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen ( VZOG ) mit einer Rücknahme einer offensichtlich rechtswidrigen ursprünglichen Zuordnungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Vermögenszuordnung; Beschränkung des Rücknahmeermessens; Fristbeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 3 B 8.10
    Rn. 4 1. Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - (BVerwGE 126, 7 = Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 16) dargelegt, dass die in § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung das Rücknahmeermessen der Zuordnungsbehörde nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG im Sinne einer Ermessensdirektive beschränkt, allerdings im Einzelfall öffentliche Belange von derart hohem Gewicht für die Korrektur einer fehlerhaften Zuordnung streiten können, dass sie sich auch noch nach Ablauf der 2-Jahresfrist durchsetzen.
  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12

    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen; …

    Die Zwei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG beginnt auch bei der Heranziehung dieser Vorschrift im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 48 VwVfG mit der Bestandskraft des zurückzunehmenden Zuordnungsbescheides (Bestätigung des Beschlusses vom 8. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - ZOV 2010, 148).

    Die in dieser Vorschrift genannte Zwei-Jahres-Frist knüpft allerdings nach dem unzweideutigen Wortlaut des Gesetzes an die Bestandskraft des Bescheides an (Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - ZOV 2010, 148).

  • BVerwG, 19.06.2012 - 3 B 23.12

    Vermögenszuordnung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Beginn der Zweijahresfrist; …

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - (BVerwGE 126, 7) sowie von dem Beschluss des Senats vom 8. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - (ZOV 2010, 148) ab.
  • VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08

    Vermögenszuordnungsrecht

    Diese Wertung beansprucht über den engeren Anwendungsbereich von § 51 VwVfG hinaus Geltung und führt zu einer Einschränkung des Rücknahmeermessens der Zuordnungsbehörde nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG im Sinne einer Ermessensdirektive; diese schließt zwar nicht aus, dass im Einzelfall öffentliche Belange die Rücknahme des Vermögenszuordnungsbescheides rechtfertigen, diese müssen jedoch mit einem derart hohen Gewicht für die Korrektur einer fehlerhaften Zuordnung streiten, dass sie sich auch nach Ablauf der Zweijahresfrist durchsetzen (…BVerwG, Urt. v. 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - UA S. 12; Beschl. v. 08. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - BA S. 3).
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