Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rückforderung von Hauptentschädigung von einem Lastenausgleichsempfänger; Einbeziehung der Erben des Lastenausgleichsempfängers und der Erben des Schadensausgleichsempfängers
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
LAG § 349 Abs. 5 Satz 1
Lastenausgleichsrückzahlung; Schadensausgleichsleistung; Lastenausgleichsempfänger; Rechtsnachfolger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.02.2006 - M 4 K 04.3912
- BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02
Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06
Rn. 2 Es kann offen bleiben, ob die Rüge, das angefochtene Urteil weiche insbesondere vom Urteil des Senats vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189) ab, überhaupt zutrifft.
- BVerwG, 05.11.2009 - 3 B 40.09
Beschwerde eines Erben gegen die Heranziehung zur Rückzahlung von vom Erblasser …
Rn. 5 Der ebenfalls in der Beschwerdeerwiderung behandelte Einwand der Kläger, die allgemeine Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten sei durch § 349 Abs. 5 Satz 1 des Lastenausgleichsgesetzes - LAG - ausgeschlossen, geht daran vorbei, dass diese Vorschrift die Erben der Empfänger der Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz anspricht (vgl. Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9) und nicht die Erben der Empfänger nachträglicher Schadensausgleichsleistungen im Sinne des § 342 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAG, die für die vor dem Erbfall entstandene Rückzahlungsverpflichtung nach § 1967 BGB einzustehen haben (Beschluss vom 31. Juli 2006 - BVerwG 3 B 81.06 - juris). - VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 4 K 08.666
Dargelegte Wertminderung an Gebäuden reicht nicht aus, Restschaden anzunehmen
(vgl. VG München vom 21.2.2006 - M 4 K 04.3912 - Juris, Rndr. 24; BVerwG vom 31.7.2006 - 3 B 81/06 - Juris, Rndr. - VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 4 K 10.83
Erbin als Rückzahlungsverpflichtete
Ist beim Lastenausgleichsempfänger ein Schadensausgleich durchgeführt worden und verstirbt der Empfänger der Ausgleichsleistung, ohne dass die Ausgleichsleistung zurückgefordert worden ist, dann haften die Erben des Lastenausgleichsempfängers für diese Verbindlichkeit, weil sie einen Nachlass übernommen haben, der "im Keim" bereits mit der Rückforderung der Ausgleichsleistung als Nachlassverbindlichkeit belastet war (vgl. VG München Urteil vom 21.2.2006 Az. N 4 K 04.3912 - juris, RdNr. 24; BVerwG Beschluss vom 31.7.2006 Az. 3 B 81/06 - juris, RdNr. 3).
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