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| BVerwG, 27.09.2001 - 3 B 82.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Überlassung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen - Auslegung des Begriffs "Hauptzweck der Maßnahme"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 23.02.1999 - W 6 K 98.301
- VGH Bayern, 22.12.1999 - 20 B 99.1020
- VGH Bayern, 23.04.2001 - 20 B 99.1020
- BVerwG, 27.09.2001 - 3 B 82.01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 182
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2001 - 3 B 82.01
Von diesen Maßstäben weicht das angefochtene Urteil weder erklärtermaßen noch der Sache nach ab, so dass sich äußerstenfalls die Frage einer unrichtigen Anwendung der Maßstäbe im Einzelfall stellen könnte, was indessen weder zur Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung noch der Divergenz führen würde (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 m.w.N.). - BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00
Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung, …
- BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
Sonderabfall; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallgemisch; …
§ 4 Abs. 4 Satz 3 KrW-/AbfG ist europarechtskonform dahin auszulegen, dass als "einzelner Abfall" auch ein Abfallgemisch zu verstehen ist, gleichgültig ob es bereits vermischt angefallen ist oder nachträglich hergestellt wurde (Beschluss vom 27. September 2001 - BVerwG 3 B 82.01 - Buchholz 451.221 § 4 KrW-/AbfG Nr. 2). - VGH Hessen, 22.10.2008 - 6 UE 2250/07
Die Verbrennung eines Reststoffgemischs zur Energiegewinnung stellt keine …
§ 4 Abs. 4 Satz 3 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG -) benennt zwar den Vorrang der einzelnen (Abfall-) Fraktionen, ist europarechtskonform aber dahin auszulegen, dass als "einzelner Abfall" auch ein Abfallgemisch zu verstehen ist, gleichgültig ob es bereits vermischt angefallen ist oder nachträglich hergestellt wurde (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2001 - BVerwG 3 B 82.01 -, NVwZ-RR 2002, 182; Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 7 C 7.06 -, BVerwGE 129, 1 = NVwZ 2007, 1083 = ZUR 2007, 476). - OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 1 KS 3/07 § 4 Abs. 4 Satz 3 KrW-/AbfG ist europarechtskonform dahin auszulegen, dass als "einzelner Abfall" auch ein Abfallgemisch zu verstehen ist, gleichgültig ob es bereits vermischt angefallen ist oder nachträglich hergestellt wurde (Beschluss vom 27. September 2001 - BVerwG 3 B 82.01 - Buchholz 451 221 § 4 KrW-/AbfG Nr. 2).
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