Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
Art. 8 Abs. 1 GG; § 15 Abs. 1 SächsVersG
Versammlungsverbot; Gefahrenprognose; befürchtete Gewalttätigkeiten; "Tag X"; Antifa-Ost-Verfahren; Distanzierung von Gewalt; autonomer Antifaschismus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen das Verbot einer angemeldeten Versammlung unter dem Motto autonomer Einigkeit gegen Faschismus aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Nicht gewährleistete ...
- rechtsportal.de
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen das Verbot einer angemeldeten Versammlung unter dem Motto autonomer Einigkeit gegen Faschismus aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Nicht gewährleistete ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Verbot der Stadt Leipzig für eine Versammlung am 3. Juni 2023 (»Tag X«) hat Bestand
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gerichte verbieten Demo nach Urteil gegen Lina E. - Gerichte verbieten Demo nach Urteil gegen Lina E.
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verbot der Stadt Leipzig für eine Versammlung am 3. Juni 2023 (»Tag X«) hat Bestand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen das Verbot einer angemeldeten Versammlung unter dem Motto autonomer Einigkeit gegen Faschismus aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Nicht gewährleistete ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 02.06.2023 - 1 L 248/23
- OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Maßgeblich sind dabei stets die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschl. 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 64).Wichtige Abwägungselemente sind unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, evtl. Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit eventuell verhinderter Anliegen, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, 64, m. w. N.).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Ihr Verbot kann daher dieses Grundrecht nicht verletzten (BVerfG, Beschl. v. 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 91). - BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09
Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Dabei kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -, juris Rn. 32).
- BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschl. v. 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 -, juris Rn. 14 m. w. N.). - BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist grundsätzlich die Entscheidung über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst (BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 38;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 6 B 432/20 -, juris Rn. 9). - BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
NPD-Demonstration "gegen Demo-Verbote"
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Von dem Veranstalter darf unter solchen Umständen erwartet werden, dass er oder der vorgesehene Leiter der Versammlung auch in ihrem Vorfeld öffentlich deutliche Signale setzen, die auf die Gewaltfreiheit der Durchführung der Versammlung gerichtet sind (BVerfG, Beschl. v. 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 -, juris Rn. 27). - BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Dass eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann oder dass eine Gefahr für den Fall des Eintritts eines noch ungewissen Ereignisses befürchtet wird, reicht nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 - juris Rn. 11). - OVG Sachsen, 11.12.2020 - 6 B 432/20
Versammlungsverbot; Infektionsgefahr bei Versammlungen unter freiem Himmel; …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist grundsätzlich die Entscheidung über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst (…BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 38; SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 6 B 432/20 -, juris Rn. 9). - VG Leipzig, 21.10.2021 - 1 L 729/21
Versammlungen in Leipzig am 23. Oktober 2021 bleiben untersagt
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2023 - 3 B 87/23
Vielmehr müssen zureichende Tatsachen vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen unfriedlichen Verlauf erwarten lassen, bei dem sich die Teilnehmer gemeinschaftlich unfriedlich verhalten und sich mit den Gewalttätigkeiten anderer Teilnehmer identifizieren (VG Leipzig, Beschl. v. 21. Oktober 2021 - 1 L 729/21 -, juris Rn. 12 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 27.07.2024 - 1 B 116/24 Vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist grundsätzlich die Entscheidung über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst (…BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 38;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 6 B 432/20 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 16).
Dabei kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -, juris Rn. 32; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 18).
Maßgeblich sind dabei stets die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte (…vgl. BVerfG, Beschl. 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 64; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 18).
Wichtige Abwägungselemente sind unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, evtl. Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit eventuell verhinderter Anliegen, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, 64, m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 18).
Dass eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann oder dass eine Gefahr für den Fall des Eintritts eines noch ungewissen Ereignisses befürchtet wird, reicht nicht aus (…BVerfG, Beschl. v. 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 - juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 19).
Ihr Verbot kann daher dieses Grundrecht nicht verletzten (…BVerfG, Beschl. v. 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 91; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 19).
- OVG Sachsen, 04.08.2023 - 3 B 133/23
Versammlung; Gottesdienst; Religionsfreiheit; Lautstärke; Bestimmheit
Vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist grundsätzlich die Entscheidung über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst (…BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 38;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 6 B 432/20 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 16). - OVG Sachsen, 17.08.2023 - 3 B 151/23
Gewichtung und Verhältnis der Ausübung des Versammlungsrechts eines islamischen …
Vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist grundsätzlich die Entscheidung über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst (…BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 38;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 6 B 432/20 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 16). - OVG Sachsen, 10.08.2023 - 3 B 143/23
Versammlung; Religionsausübung; Auflage
Vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist grundsätzlich die Entscheidung über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst (…BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 38;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 6 B 432/20 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 2. Juni 2023 - 3 B 87/23 -, juris Rn. 16).
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