Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2002 - 3 B 91.02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer landwirtschaftlichen Nutzfläche; Einordnung von Hausgärten als Kommunaleigentum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EV Art. 22 Abs. 4
Nutzgarten-Grundstücke; landwirtschaftliche Nutzfläche; Hausgarten; Wohnungsversorgung; Kommunaleigentum; kommunales Finanzvermögen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dessau, 26.03.2002 - 4 A 2045/02
- BVerwG, 24.10.2002 - 3 B 91.02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2002 - 5 A 1533/01
Das Verkehrszeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" gilt nicht für …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 3 B 91.02
Der Senat verweist insoweit auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2002 (5 A 1533/01), in dem es u.a. heißt:. - BVerwG, 07.06.2002 - 3 B 75.02
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Zuordnung von Garagenflächen …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 3 B 91.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass dem Wohnungsvermögen im Sinne von Art. 22 Abs. 4 Satz 1 EV auch solche nur mittelbar der Wohnnutzung dienende Flächen oder Gebäude zuzurechnen sind, die zu dieser in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang stehen (vgl. z.B. für Garagenflächen: Beschlüsse vom 4. August 1999 - BVerwG 7 B 80.99 - ZOV 1999, 485, und vom 7. Juni 2002 - BVerwG 3 B 75.02 -). - BVerwG, 04.08.1999 - 7 B 80.99
Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 3 B 91.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass dem Wohnungsvermögen im Sinne von Art. 22 Abs. 4 Satz 1 EV auch solche nur mittelbar der Wohnnutzung dienende Flächen oder Gebäude zuzurechnen sind, die zu dieser in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang stehen (vgl. z.B. für Garagenflächen: Beschlüsse vom 4. August 1999 - BVerwG 7 B 80.99 - ZOV 1999, 485, und vom 7. Juni 2002 - BVerwG 3 B 75.02 -).
- VG Köln, 03.04.2007 - 14 K 7444/05
Kölner Zoo muss für Grundwasser zahlen
Rn. 58 So ausdrücklich auch BVerwG, Urteil vom 24.10.2002 - 3 B 91/02 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2002 - 5 A 1533/01 -, wo ausgeführt wird, dass der "allgemeine Sprachgebrauch die bloß hobbygärtnerische Landbestellung" vom Begriff der Landwirtschaft ausnimmt.Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 4 C 7/04 - , Juris-Abdruck Rn. 12, Beschluss vom 24.10.2002 - 3 B 91/02 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.2.1979 - Wb 9/77 - a.A. Kirchmeier, in: HK-BauGB, § 201 Rn. 3, 8. Allein der in § 201 BauGB vom Landwirtschaftsbegriff umfasste Weinbau soll nach wohl h.M. keine erwerbsmäßige Betätigung voraussetzen.
- VG Berlin, 12.06.2008 - 29 A 43.08
Bindungswirkung; Einigungsfeststellungsbescheid; Feststellungswirkung; Nutzung …
Ein Ausnahmefall im Sinne des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2002 zum Geschäftszeichen 3 B 91.02 liege hier nicht vor.Ein Ausnahmefall im Sinne des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2002 - 3 B 91/02 - zitiert nach juris, liegt hier ersichtlich nicht vor.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 9 A 1517/07
Höhe und Grund der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgelts für das …
Rn. 43 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 5 A 1533/01 -, NWVBl. 2002, 444; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 3 B 91.02 -, RdL 2003, 106. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 9 A 1121/10
Bereitstellung von Trinkwasser durch eine ohne Gewinnerzielungsabsicht handelnde …
Rn. 31 So ausdrücklich auch BVerwG, Urteil vom 24.10.2002 - 3 B 91/02 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2002 - 5 A 1533/01 -, wo ausgeführt wird, dass der "allgemeine Sprachgebrauch die bloß hobbygärtnerische Landbestellung" vom Begriff der Landwirtschaft ausnimmt. - VG Berlin, 17.08.2016 - 29 K 266.14
Zuordnung eines Grundstücks, das im Grundbuch als Eigentum des Volkes in …
Die von der Klägerin offenbar angesprochene Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 B 91.02 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 43 = juris) befasst sich mit der Abgrenzung landwirtschaftlicher und freizeitgärtnerischer Nutzung und besagt damit nichts über den Umfang des Übergangs von tatsächlich von einer LPG genutztem Vermögen.
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